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   OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94   

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OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94 (https://dejure.org/1995,4010)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.01.1995 - 3 U 1258/94 (https://dejure.org/1995,4010)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Januar 1995 - 3 U 1258/94 (https://dejure.org/1995,4010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Vertreiber von Presseerzeugnissen wegen verdeckter redaktioneller Werbung; Klagebefugnis eines im Aufbau befindlichen Vereins zur Förderung gewerblicher Interessen; Ausreichende personelle, sachliche und finanzielle ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 1 HKO 2221/93
  • OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94

Papierfundstellen

  • GRUR 1995, 279
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 219/91

    Faltenglätter - Bestimmtheit des Klageantrags; Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94
    Hierin unterscheidet sich die Antragsfassung von der im Fall der Entscheidung des BGH "Faltenglätter" (WRP 1993, 478), in der die Wendung "die inhaltlich Werbung sind" als zu unbestimmt angesehen wurde.

    Bei Äußerungen der Presse, die sich im Rahmen ihres Aufgabenbereiches halten, die Öffentlichkeit über Vorgänge von allgemeiner Bedeutung zu unterrichten und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen, ist eine Wettbewerbsförderungsabsicht nicht zu vermuten (vgl. BGH WRP 1993, 478 -Faltenglätter-; WRP 1994, 398 -Kosmetikstudio-).

  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 321/91

    Kosmetikstudio - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94
    Bei Äußerungen der Presse, die sich im Rahmen ihres Aufgabenbereiches halten, die Öffentlichkeit über Vorgänge von allgemeiner Bedeutung zu unterrichten und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen, ist eine Wettbewerbsförderungsabsicht nicht zu vermuten (vgl. BGH WRP 1993, 478 -Faltenglätter-; WRP 1994, 398 -Kosmetikstudio-).

    Für die Beurteilung als Zugabe ist es dabei unerheblich, daß es sich bei der Zuordnung von redaktionellem Beitrag zum Inserat um eine vom Anzeigenkunden verlangte Nebenzuwendung des Leistenden handelt (so BGH WRP 1994, 398 ff. -Kosmetikstudio- m.w.N.) Genauso liegt es hier.

  • BGH, 11.04.1991 - I ZR 82/89

    Verbandsausstattung - Verbandsausstattung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94
    Bei der Klageberechtigung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG handelt es sich, soweit es um die von ihr mitumfaßte Befugnis zur Prozeßführung geht, nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BGH GRUR 1991, 684 -Verbandsausstattung-) um eine Prozeßvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen im Wege des Freibeweises zu prüfen ist (vgl. BGH GRUR 1990, 282 ff. -Wettbewerbsverein IV-).

    Diese Ausstattung muß so beschaffen sein, daß der Verband das Wettbewerbsgeschehen beobachten, typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße selbst erkennen, abmahnen und verfolgen kann (BGH GRUR 1986, 321 -Wettbewerbsverein I-; -Wettbewerbsverein IV- a.a.O.; GRUR 1991, 684 -Verbandsausstattung-).

  • BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90

    Rent-o-mat - Normalpreis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94
    Voraussetzung für die zugaberechtswidrige Beurteilung der Plazierung des redaktionellen Beitrages ist es, daß der Verkehr darin eine zusätzliche, besondere Nebenleistung zu der dem Inserenten gewährten Hauptleistung sieht, was nicht der Fall ist, wenn der redaktionelle Beitrag allgemein gehalten ist und nicht auf die Produkte der Anzeige Bezug nimmt (vgl. BGH GRUR 1992, 465 -Anzeigenplazierung-).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 85/92

    Verbandsausstattung II - Verbandsausstattung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94
    Gerade wenn man von einem neu gegründeten Wettbewerbsverein verlangt, daß er eine eigene Geschäftsstelle und einen Mitarbeiterstab unterhält, der die unmittelbare Verfolgung von Wettbewerbsverstößen sowie die Durchführung sonstiger Tätigkeiten wie die Herausgabe aufklärender Schriften, Durchführung von Testkäufen, Teilnahme an wettbewerbspolitischen Veranstaltungen oder die Unterhaltung eines Rundschreibendienstes ermöglicht (vgl. zuletzt BGH WRP 1994, 737 ff. -Verbandsausstattung II-), daß er einen Fonds zur Abdeckung von Prozeßrisiken durch Rücklagen bildet (siehe Erdmann, a.a.O., § 13 RdZif. 92), dann werden die zunächst verfügbaren Einnahmen aus dem Mitgliederstamm, der ja erst geworben und aufgebaut werden muß, nicht zur Deckung der erforderlichen Ausgaben ausreichen können.
  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 52/86

    "Wettbewerbsverein III"; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins; Finanzierung aus

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94
    Daran fehlt es nach der Rechtsprechung, wenn der Verband seine laufenden Kosten ganz überwiegend nur mit Einnahmen aus Abmahnungen decken kann und diese in einem krassen Mißverhältnis zu den Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Einnahmen stehen (BGH GRUR 1988, 918 -Wettbewerbsverein III- und klarstellend GRUR 1990, 285 -Wettbewerbsverein IV-).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.01.1995 - 3 U 1258/94
    Bei der Klageberechtigung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG handelt es sich, soweit es um die von ihr mitumfaßte Befugnis zur Prozeßführung geht, nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BGH GRUR 1991, 684 -Verbandsausstattung-) um eine Prozeßvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen im Wege des Freibeweises zu prüfen ist (vgl. BGH GRUR 1990, 282 ff. -Wettbewerbsverein IV-).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Nürnberg GRUR 1995, 279 [OLG Nürnberg 03.01.1995 - 3 U 1258/94] = WRP 1995, 338).
  • LG Berlin, 01.06.2021 - 103 O 12/20

    Preisvergleich für Erotik-Artikel - Irreführung einer Preiswerbung bei einer

    Im Einzelfall, nämlich bei engen Oligopolen, kann die Mitgliedschaft sogar nur eines Unternehmens ausreichen (OLG Nürnberg WRP 1995, 338 (339): Zeitungen; OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1999, 30 (31) - Automobilclubs; iErg auch GRUR WRP 2009, 692 Rn. 12 - Sammelmitgliedschaft VI; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Feddersen, 38. Aufl. 2020, UWG § 8 Rn. 342, beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2003 - 4 B 970/03

    Verfahren zur Aufhebung der Eintragung eines Verbandes in die Liste

    Urteil vom 3.1.1995 - 3 U 1258/94 -, GRUR 1995, 279, lässt sich nicht entnehmen, dass eine reine Abmahntätigkeit genügt.
  • OLG Köln, 04.06.2010 - 6 U 11/10

    Wettbewerbswidrigkeit eines Koppelungsangebots zum Empfang der Bundesligaspiele

    Ist der Markt eng und sind dementsprechend nur wenige Mitbewerber vorhanden, so können auch zwei oder sogar nur ein Unternehmen als Mitglied ausreichen (vgl. OLG Nürnberg, GRUR 95, 279, 283 - "Bauträgerwerbung").
  • OLG Hamburg, 11.01.1996 - 3 U 20/95

    Klagebefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen

    Mit dem Merkmal "auf demselben Markt" ist vor allem der örtliche Markt gemeint (BT-Drucks., aaO., 11; OLG Hamburg, GRUR 1995, 439; OLG Karlsruhe, WRP 1995, 413; OLG Köln, GRUR 1995, 284 ; OLG Nürnberg, GRUR 1995, 279 ).
  • OLG Stuttgart, 15.09.1995 - 2 U 84/95
    Vorliegend aber soll die Einführung u.a. des Marktbegriffs in § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG dazu führen, daß die Verbandstätigkeit bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf solche Aktivitäten beschränkt sein soll, bei denen Mitgliedsinteressen tatsächlich betroffen werden (vgl. BGH WRP 1995, 389 [BGH 26.01.1995 - I ZR 39/93] - Folgeverträge II; BGH WRP 1995, 392 [BGH 02.02.1995 - I ZR 13/93] - Dollarpreisangaben; OLG Köln WRP 1995, 506; OLG Nürnberg WRP 1995, 338; OLG Düsseldorf WRP 1995, 404, 405).
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