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   OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 157/94   

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https://dejure.org/1995,7174
OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 157/94 (https://dejure.org/1995,7174)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.1995 - 6 U 157/94 (https://dejure.org/1995,7174)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - 6 U 157/94 (https://dejure.org/1995,7174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1995, 284
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 157/94
    Als derartige Vereinigung sind nach der ausdrücklichen Begründung der Gesetzesnovelle (aaO.,S. 378) auch die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 4 UWG klagebefugten Industrie - und Handelskammern anzusehen (vgl. zum Ganzen auch die von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 14.12.1994 als Anlage BE 1 in Fotokopie vorgelegte Entscheidung des BGH vom 29.9.1994 - I ZR 138/92 , dort Seite 9).
  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 166/92

    Stofftragetasche - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 157/94
    Unter einer Zugabe im Sinne des § 1 ZugabeVO ist u.a. eine Ware zu verstehen, die neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware ohne besondere Berechnung angeboten oder gewährt wird, wenn der Erwerb der Nebenware vom Erwerb der Haupt - ware abhängig ist und dabei ein innerer Zweckzusammenhang dahin besteht, daß die Nebenware mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware angeboten wird und wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (st. RSpr. z.B. BGH GRUR 1972, 611, 612 - Cognac-Portionierer; WRP 1975, 721, 722; WRP 1994, 540, 541 - Stofftragetasche, je m.w.N.).
  • BGH, 24.03.1972 - I ZR 130/70

    Gesondert berechnete Gegenleistung zur gekauften Ware - Leistungsaustausch des

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 157/94
    Unter einer Zugabe im Sinne des § 1 ZugabeVO ist u.a. eine Ware zu verstehen, die neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware ohne besondere Berechnung angeboten oder gewährt wird, wenn der Erwerb der Nebenware vom Erwerb der Haupt - ware abhängig ist und dabei ein innerer Zweckzusammenhang dahin besteht, daß die Nebenware mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware angeboten wird und wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (st. RSpr. z.B. BGH GRUR 1972, 611, 612 - Cognac-Portionierer; WRP 1975, 721, 722; WRP 1994, 540, 541 - Stofftragetasche, je m.w.N.).
  • BGH, 30.05.1975 - I ZR 45/74

    Leihweise Überlassung einer Kaffeemaschine durch Kaffeevertriebsuntenehmen bei

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 157/94
    Unter einer Zugabe im Sinne des § 1 ZugabeVO ist u.a. eine Ware zu verstehen, die neben einer entgeltlich angebotenen Hauptware ohne besondere Berechnung angeboten oder gewährt wird, wenn der Erwerb der Nebenware vom Erwerb der Haupt - ware abhängig ist und dabei ein innerer Zweckzusammenhang dahin besteht, daß die Nebenware mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptware angeboten wird und wegen dieser Abhängigkeit objektiv geeignet ist, den Kunden in seiner Entschließung zum Erwerb der Hauptware zu beeinflussen (st. RSpr. z.B. BGH GRUR 1972, 611, 612 - Cognac-Portionierer; WRP 1975, 721, 722; WRP 1994, 540, 541 - Stofftragetasche, je m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.12.1990 - 4 U 114/90
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 157/94
    Es genügt insoweit, daß die Zugabe in äußerlich erkennbarer Weise mit Rücksicht auf den Erwerb der Hauptleistung gewährt wird (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17.Aufl., § 1 ZugabeVO , RZ 6, 0LG Hamm GRUR 1991, 395).
  • OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04

    Einstweilige Verfügung: Umfang der zur Wahrung der Vollziehungsfrist

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (NJW-RR 1987, 575; WRP 1995, 506; ebenso Wedemeyer in Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Aufl., Seite 1027).
  • LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09

    Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung

    Nach der Rechtsprechung des OLG Köln vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass jedenfalls Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (NJW-RR 1987, 575; GRUR 1995, 284; NJOZ 2004, 2621, 2622).
  • LG Düsseldorf, 06.03.2013 - 12 O 32/12

    Pflicht zur Angabe des für die Inanspruchnahme eines Dienstes zu zahlenden

    Insofern ist es ausreichend, wenn ein Verband aus Mitgliedern i.S.v. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, also Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern besteht (vgl. Micklitz in: MüKoZPO, 3. Aufl. 2008, § 3 UKlaG Rn 30; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage 2013, § 8 UWG Rn 3.43); in solch einem Fall ist der Verband immer klagebefugt (vgl. OLG Köln, GRUR 1995, 284).
  • OLG Hamburg, 11.01.1996 - 3 U 20/95

    Klagebefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen

    Mit dem Merkmal "auf demselben Markt" ist vor allem der örtliche Markt gemeint (BT-Drucks., aaO., 11; OLG Hamburg, GRUR 1995, 439; OLG Karlsruhe, WRP 1995, 413; OLG Köln, GRUR 1995, 284 ; OLG Nürnberg, GRUR 1995, 279 ).
  • OLG Stuttgart, 15.09.1995 - 2 U 84/95
    Vorliegend aber soll die Einführung u.a. des Marktbegriffs in § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG dazu führen, daß die Verbandstätigkeit bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf solche Aktivitäten beschränkt sein soll, bei denen Mitgliedsinteressen tatsächlich betroffen werden (vgl. BGH WRP 1995, 389 [BGH 26.01.1995 - I ZR 39/93] - Folgeverträge II; BGH WRP 1995, 392 [BGH 02.02.1995 - I ZR 13/93] - Dollarpreisangaben; OLG Köln WRP 1995, 506; OLG Nürnberg WRP 1995, 338; OLG Düsseldorf WRP 1995, 404, 405).
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