Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.09.1994

Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1994 - I ZB 7/94   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Beschwerdefrist gegen eine Entscheidung des Patentgerichts bei unvollständigen Beschlußrubrum

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1995, 574
  • MDR 1995, 925
  • GRUR 1995, 50



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de

    WZG §§ 24, 31
    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem Bezug der Wortendungen; Freihaltebedürfnis bei Bezugnahme auf einen freizuhaltenden Fachbegriff

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1995, 424
  • MDR 1995, 925
  • GRUR 1995, 50



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (408)  

  • OLG Hamburg, 10.02.2003 - 5 U 192/01  

    Ichthyol/Ethyol II

    Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass für den Gesamteindruck eines Zeichens insbesondere der Wortanfang von Bedeutung ist, weil der Verkehr diesem regelmäßig bzw. unter bestimmten Umständen (BGH GRUR 93, 972, 975 - Sana/Schosana) größere Beachtung schenkt als Endsilben (BGH GRUR 98, 924, 925 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal; BGH GRUR 95, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).

    Dies hat zur Folge, dass sich beide Marken auch nur in diesem Bereich begegnen können und demgemäß in erster Linie auf die verschreibenden Ärzte bzw. die verkaufenden Apotheker abzustellen ist (BGH WRP 99, 530, 532-Gefallene; BGH WRP 98, 756, 758 - Nitrangin; BGH GRUR 95, 50, 52 - Indorektal/Indohexal).

    Zwar ist zum einen anerkannt, dass bei Ärzten und Apothekern generell als Folge ihrer Ausbildung eine glatte Erfassung des Sinngehalts eines - abgeleiteten - medizinischen Begriffs nahe liegt (BGH GRUR 95, 50, 52 - Indorektal/Indohexal; BGH GRUR 93, 118, 119 - Corvaton/Corvasal), so dass von ihnen auch unterschiedliche, aber ähnlich klingende Fachbegriffe besser auseinandergehalten werden können, was die Verwechslungsgefahr herabsetzt.

    Außerdem gehören zur den hier in Frage stehenden Fachkreisen auch nicht nur ausgebildete Ärzte und Apotheker, sondern unter Umständen deren Hilfskräfte, die selbst keine für die Beurteilung von fremdsprachigen Sinnzusammenhängen hinreichende Ausbildung aufweisen, trotzdem aber - wie die das Rezept auf Weisung des Arztes oder unter Umständen vorbereitend auf Wunsch des Patienten ausfüllende Arzthelferin oder die im Verkauf tätige Apothekerin - häufig maßgeblich mit Arzneimittelbezeichnungen zu tun haben sowie die Kreise, die mit dem Vertrieb der Arzneimittel befasst sind (BGH WRP 98, 756, 758 - Nitrangin; BGH GRUR 95, 50, 52 - Indorektal/Indohexal).

    Unzweifelhaft kommen diese Hilfspersonen - z.B. bei telefonischen Bestellungen (vgl. BGH GRUR 95, 50, 52 - Indorektal/Indohexal) - auch mit den sich gegenüber stehenden Marken in Berührung.

    Gerade im Bereich der Arzneimittelbezeichnungen ist der Verkehr an Wortschöpfungen gewöhnt, bei denen die Schlusssilben wegen fremdsprachlicher beschreibender Anklänge zur Unterscheidung gerade nicht geeignet sind, so dass angesprochene Verwender sich veranlasst sehen, ihre Aufmerksamkeit verstärkt dem Wortanfang zuzuwenden, wie dies auch allgemein im Markenrecht anerkannt ist (BGH GRUR 98, 924, 925 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal; BGH GRUR 95, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05  

    Markenrecht - Schutz der Gemeinschaftsmarke gegen rein firmenmäßigen Gebrauch?

    Angaben über die Betriebskosten und deren Aufschlüsselung sind dann aber nicht erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.1995 - I ZR 16/93, GRUR 1995, 349, 352 = WRP 1995, 393 - Objektive Schadensberechnung; Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 114/84, GRUR 1995, 50, 54 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05  

    Pantohexal

    Bei einer für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar engen Anlehnung an einen warenbeschreibenden Begriff verfügt die Bezeichnung regelmäßig von Hause aus aber nur über unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft (vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2001 - I ZR 139/99, GRUR 2002, 626, 628 f. = WRP 2002, 705 - IMS; Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Tz. 24 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect; hierzu auch BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 114/84, GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht