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   BPatG, 14.02.1995 - 24 W (pat) 5/93   

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https://dejure.org/1995,9414
BPatG, 14.02.1995 - 24 W (pat) 5/93 (https://dejure.org/1995,9414)
BPatG, Entscheidung vom 14.02.1995 - 24 W (pat) 5/93 (https://dejure.org/1995,9414)
BPatG, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 24 W (pat) 5/93 (https://dejure.org/1995,9414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen Eintragung einer Wortmarke wegen Verwechslungsgefahr; Einwand der Nichtbenutzung der prioritätsälteren Widerspruchsmarke; Anwendung des Markengesetzes (MarkenG) in tatbestandlicher Rückanknüpfung; Rechtserhaltende Benutzung durch Gebrauch von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1995, 588
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BPatG, 14.02.1995 - 24 W (pat) 5/93
    Diese tatbestandliche Rückanknüpfung (vgl. BVerfGE 63, 343/356; 72, 200/241 f; Jarass/Pieroth, GG, 2. Aufl, Art. 20 Rdn 47) hat der Gesetzgeber gesehen und gewollt (vgl. Begründung zu § 158 des Regierungsentwurfs, in: BlPMZ 1994, Sonderheft "Das neue Markenrecht", Seite 125).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BPatG, 14.02.1995 - 24 W (pat) 5/93
    Diese tatbestandliche Rückanknüpfung (vgl. BVerfGE 63, 343/356; 72, 200/241 f; Jarass/Pieroth, GG, 2. Aufl, Art. 20 Rdn 47) hat der Gesetzgeber gesehen und gewollt (vgl. Begründung zu § 158 des Regierungsentwurfs, in: BlPMZ 1994, Sonderheft "Das neue Markenrecht", Seite 125).
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 23/85

    "Panda-Bär"; Unerhebliche Änderungen in der Benutzungsform eines Zeichens

    Auszug aus BPatG, 14.02.1995 - 24 W (pat) 5/93
    Sofern die Abwandlung nicht so geringfügig war, daß sie nach der Verkehrsauffassung über die Zeichenidentität ohnehin irrelevant war (dazu BGH GRUR 1987, 822, 823 - Panda-Bär, anders insoweit wohl noch BGH aaO - Arthrexforte), bedurfte es also besonderer, rechtfertigender Gründe für sie.
  • BGH, 04.07.1980 - I ZR 56/78

    Anspruch auf Einwilligung zur Löschung eines Warenzeichens - Von der

    Auszug aus BPatG, 14.02.1995 - 24 W (pat) 5/93
    Nach bisherigem Recht war der Gebrauch einer Marke in gegenüber der Eintragung abgewandelter Form nur dann als rechtserhaltende Benutzung anzuerkennen, wenn die Abwandlung eine bestimmungsgemäße und verkehrsübliche oder durch den praktischen Gebrauch gebotene Art. der Benutzung war (BGH GRUR 1981, 53, 54 - Arthrexforte); andere, insbesondere willkürliche Abwandlungen führten zum Verlust des Zeichenrechts.
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Die vom Bundespatentgericht hierzu unter Bezugnahme auf einen Beschluß des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatGE 35, 40 = GRUR 1995, 588, 589) geäußerten Zweifel greifen nicht durch.
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Bezüglich des von ihm hergestellten Zusammenhangs zwischen dem Schutzumfang einer Marke und der Frage einer Änderung des kennzeichnenden Charakters hat es sich auf andere Entscheidungen des Bundespatentgerichts bezogen (BPatGE 35, 40, 43 = BPatG GRUR 1995, 588, 589 - Jeannette/Annete; BPatGE 37, 53, 56 f. = BPatG GRUR 1997, 301, 302 - LORDS/LORD).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

    Entgegen der Ansicht der Revision läßt sich dem Inhalt der Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 14. Februar 1995 - 24 W(pat) 5/93 - (BPatGE 35, 40 = GRUR 1995, 588 - Jeannette/Annete) nichts Abweichendes entnehmen.
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Das Bundespatentgericht hat unter Bezugnahme auf einen Beschluß des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatGE 35, 40 = GRUR 1995, 588, 589) angenommen, daß eine einschränkende Auslegung von § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG erforderlich sei, weil der Gesetzgeber die Einrede der Nichtbenutzung nur in den Fällen habe eröffnen wollen, in denen sie bisher wegen der bei Eintragung bzw. Bekanntmachung des angemeldeten Zeichens noch nicht abgelaufenen Benutzungsschonfrist auf Dauer ausgeschlossen gewesen sei.
  • BPatG, 24.06.1998 - 32 W (pat) 62/98

    Markenschutz - Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Dementsprechend hat das Bundespatentgericht aufgrund der vom Gesetzgeber vorgenommenen Unterscheidung zwischen den in Satz 1 und Satz 2 des § 43 Abs. 1 MarkenG geregelten Tatbeständen ein Ausschließungsverhältnis angenommen (BPatG GRUR 1995, 588, 589f "Jeanette/Annete"; GRUR 1996, 414, 415 "RACOON/DRAGON").
  • BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95

    Widerspruch gegen Eintragung einer Marke wegen Verwechslungsgefahr; Einrede der

    Dies ergibt sich aus der Übergangsvorschrift des § 158 Abs. 3 Satz 1 und 2 MarkenG , wo insoweit eine echte Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) des neuen Rechts vorgesehen ist (vgl. hierzu BPatGE 35, 40, 42 = GRUR 1995, 588 [BPatG 14.02.1995 - 24 W 5/93] "Jeanette/Annete"; BPatG GRUR 1996, 356, 359 [BPatG 27.01.1996 - 27 W pat 124/92] "JOHN LORD/JOHN LOBB").
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