Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1994 - I ZR 122/92   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1995, 304
  • MDR 1995, 278
  • GRUR 1995, 62



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Wird zitiert von ... (15)  

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  • OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 U 255/07  

    Alphaload

    Denn die Frage, wie weit die Prüfungspflichten eines möglichen Störers reichen, ist unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar handelnden Dritten zu beurteilen (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; GRUR 1995, 62, 64 - Betonerhaltung; GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb I).
  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05  

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Denn die Frage, wie weit die Prüfungspflichten eines möglichen Störers reichen, ist unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar handelnden Dritten zu beurteilen (BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH GRUR 95, 62, 64 - Betonerhaltung; BGH GRUR 97, 313, 315 - Architektenwettbewerb I).
  • OLG Dresden, 28.11.2000 - 14 U 2486/00  

    Verletzung des Namensrechts durch Registrierung einer Internetadresse

    Mit ihr hat der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen (WRP 1997, 325, 327 - Architektenwettbewerb - 1997, 1059, 1061 - Branchenbuch - GRUR 1995, 62, 64 - Betonerhaltung - GRUR 1993, 561, 562; 1994, 819, 821; 1996, 71, 72 f. - Produktinformation I - III -) die Störerhaftung erheblich begrenzt.
  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05  

    Patentrecht

    Für den Bereich des Patentrechts hat der BGH in Ansehung dieser Grundsätze jede Form der Teilnahme an einer Patentverletzung zur Haftungsbegründung ausreichen lassen (BGH, GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung) und jeden, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Patentverletzung mitgewirkt hat, als Verletzer angesehen, wobei auch die Unterstützung oder Ausnutzung einer Patentverletzungshandlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlungen hatte (BGH, NJW 2000, 213 - Räumschild; GRUR 1995, 62 - Betonerhaltung).
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 134/06  

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Bereitschaft des Störers zur Abstandsnahme

    Denn die Frage, wie weit die Prüfungspflichten eines möglichen Störers reichen, ist unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar handelnden Dritten zu beurteilen (BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH GRUR 95, 62, 64 - Betonerhaltung; BGH GRUR 97, 313, 315 - Architektenwettbewerb I).
  • LG Hamburg, 19.02.2007 - 308 O 32/07  

    Urheberrechtsverletzung: Haftung für die Zugangsvermittlung bei Usenet

    "Denn die Frage, wie weit die Prüfungspflichten eines möglichen Störers reichen, ist unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar handelnden Dritten zu beurteilen ( BGH , GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; GRUR 1995, 62 (64) - Betonerhaltung; GRUR 1997, 313 (315) - Architektenwettbewerb I).
  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05  

    MPEG2-Standard

    Für den Bereich des Patentrechts hat der BGH in Ansehung dieser Grundsätze jede Form der Teilnahme an einer Patentverletzung zur Haftungsbegründung ausreichen lassen (BGH, GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung) und jeden, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Patentverletzung mitgewirkt hat, als Verletzer angesehen, wobei auch die Unterstützung oder Ausnutzung einer Patentverletzungshandlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlungen hatte (BGH, NJW 2000, 213 - Räumschild; GRUR 1995, 62 - Betonerhaltung).
  • OLG Hamburg, 20.03.2003 - 5 U 185/02  

    Zum Begriff Sonderangebote wenn nicht nur einzelne nach Güte und Preis

  • OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 29/95  

    UWG -Recht

  • LG Berlin, 23.10.2007 - 15 O 974/06  
  • BGH, 28.11.1996 - II ZR 184/94  
  • KG, 19.12.1996 - 25 U 5139/96  
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