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   OLG Nürnberg, 22.08.1995 - 3 U 1981/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5664
OLG Nürnberg, 22.08.1995 - 3 U 1981/95 (https://dejure.org/1995,5664)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.08.1995 - 3 U 1981/95 (https://dejure.org/1995,5664)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. August 1995 - 3 U 1981/95 (https://dejure.org/1995,5664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr; Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei gegenüberstehenden Zeichen; Identität oder Ähnlichkeit der jeweils inmitten stehenden Waren oder Dienstleistungenals weiteres Kriterium zur Beurteilung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 128; MarkenG § 14
    Verwechslungsgefahr im Markenrecht - Persönliche Unterlassungspflicht von Gesellschaftern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 128
    Haftung eines persönlich haftenden Gesellschafters für gesetzliche Unterlassungspflichten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1996, 206
  • WM 1996, 399
  • DB 1996, 30
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67

    Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.1995 - 3 U 1981/95
    Dies ergibt sich nicht nur daraus, daß dieser Bestandteil am Anfang der jeweiligen Marken steht (vgl. BGH GRUR 1995, 52 - Indorektal/Indohexal; GRUR 1993, 120 - Corvaton/Corrvasal), sondern auch daraus, daß die anderen Bestandteile "therm" (dazu BGH GRUR 1969, 683 - Kochendwassergerät) und "san" wenig einprägsam sind und vom Verkehr eher als beschreibende Hinweise auf den Verwendungszweck der so gekennzeichneten Leitungsrohre aufgefaßt werden.
  • BGH, 22.01.1987 - III ZR 271/85

    Beauftragung des Preisträgers eines Architektenwettbewerbs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.1995 - 3 U 1981/95
    Der Zweck der Haftung erfordert daher, daß der Gesellschafter auch bei anderen als Geldverpflichtungen jedenfalls dann dasselbe wie die Gesellschaft schuldet, wenn die Erfüllung den Gesellschafter in seiner grundsätzlich freien Privatsphäre nicht wesentlich mehr als eine Geldleistungen beeinträchtigt (BGHZ 73, 221; NJW 1987, 2369 ).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.08.1995 - 3 U 1981/95
    Zur Bestimmung der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr kommt es demnach auch nach dem neuen Recht auf den Gesamteindruck an, den der Verkehr von den zu vergleichenden Zeichen gewinnt (BGH, Urteil vom 29. Juni 1995 - I ZB 22/93 - springende Raubkatze), wobei der Erfahrungssatz zu beachten ist, daß ihm die in Frage stehenden Bezeichnungen regelmäßig nicht gleichzeitig gegenüber treten und oft nur flüchtig wahrgenommen werden, so daß sich die Verkehrsauffassung regelmäßig nur aufgrund eines undeutlichen Erinnerungseindrucks bildet.
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

    Zum Teil wird vertreten, eine derartige Benutzung stehe der Anwendung des § 23 Nr. 2 MarkenG generell entgegen (so OLG Nürnberg GRUR 1996, 206, 207 f.; OLG Köln GRUR 1999, 66, 68; Starck, GRUR 1996, 688, 693; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 23 Rdn. 10 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.03.2003 - 6 U 136/02

    Markenrechtsschutz: Privilegierung der englischsprachigen beschreibenden Angabe

    Zum Teil wird vertreten, eine derartige Benutzung stehe der Anwendung des § 23 Nr. 2 MarkenG generell entgegen (so OLG Nürnberg GRUR 1996, 206, 207 f.; OLG Köln GRUR 1999, 66, 68; Starck, GRUR 1996, 688, 693; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 23 Rdn. 10 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 17.02.2021 - 2a O 85/20
    Denn die persönlich haftenden Gesellschafter haben für Kennzeichenrechtsverletzungen einer OHG nach §§ 128, 161 Abs. 2 HGB gleichermaßen einzustehen, da nach herrschender Meinung der Inhalt ihrer Haftungsverbindlichkeit mit dem der Gesellschaftsverbindlichkeit identisch ist (BeckOK MarkenR/ Eckhartt , 24. Ed. 1.1.2021, MarkenG, § 14 Rn. 661; OLG Nürnberg GRUR 1996, 206 (208) - Leitungsrohre ).
  • OLG Köln, 26.07.1996 - 6 U 67/96
    Die sich aus dem Zusammenhang dieser Kriterien für das frühere Recht ergebende Wechselwirkung gilt im neuen Recht mit den den vorliegenden Fall nicht betreffenden Abweichungen fort, die sich daraus ergeben, daß nunmehr die Warengleichartigkeit nicht mehr Schutzvoraussetzung ist (vgl. BGH GRUR 95, 216, 219 - "Oxygenol II", GRUR 96, 198,199 f - "Springende Raubkatze", OLG Nürnberg GRUR 96, 206 f - "Leitungsrohre").
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