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   OLG Nürnberg, 18.07.1995 - 3 U 1166/95   

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https://dejure.org/1995,6422
OLG Nürnberg, 18.07.1995 - 3 U 1166/95 (https://dejure.org/1995,6422)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.07.1995 - 3 U 1166/95 (https://dejure.org/1995,6422)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Juli 1995 - 3 U 1166/95 (https://dejure.org/1995,6422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rüge der fehlenden Ausländersicherheit; Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Rangverhältnis zwischen Abnehmerwarnung und Herstellerwarnung; Voraussetzungen einer Schutzrechtsverwarnung; Entstehung eines Lizenzverhältnisses; Voraussetzungen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1996, 48
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93

    Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.1995 - 3 U 1166/95
    b) Die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung stellt nicht nur einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten, sondern auch dessen Zulieferers dar (BGH WRP 1968, 50 - Spielautomat; GRUR 1979, 332 ff. - Brombeerleuchte; NJW 1975, 924 ff. - Metacolor; WRP 1995, 489 ff. - Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.1995 - 3 U 1166/95
    b) Die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung stellt nicht nur einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten, sondern auch dessen Zulieferers dar (BGH WRP 1968, 50 - Spielautomat; GRUR 1979, 332 ff. - Brombeerleuchte; NJW 1975, 924 ff. - Metacolor; WRP 1995, 489 ff. - Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 213/62

    Spielautomat

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.1995 - 3 U 1166/95
    b) Die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung stellt nicht nur einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten, sondern auch dessen Zulieferers dar (BGH WRP 1968, 50 - Spielautomat; GRUR 1979, 332 ff. - Brombeerleuchte; NJW 1975, 924 ff. - Metacolor; WRP 1995, 489 ff. - Abnehmerverwarnung).
  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 45/01

    Verletzung von Rechten an internationalen Marken; Nutzungsrechte an der

    Es ist zudem anerkannt, dass eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nicht nur einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten selbst darstellt, sondern - unter dem Gesichtspunkt der sog. Abnehmerverwarnung auch in den Gewerbebetrieb des Zulieferers bzw. Rechtegebers (BGH WRP 1995, 489, 491 - Abnehmerverwarnung; BGH GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte; OLG Nürnberg GRUR 1996, 48).

    Ein unmittelbarer Eingriff in den Kundenstamm eines Zulieferers liegt deshalb bereits und gerade auch bei einer Verwarnung seines Abnehmers vor, weil dadurch die Gefahr heraufbeschworen wird, dass der Abnehmer die Geschäftsbeziehungen mit ihm bezüglich der beanstandeten Gegenstände aufgibt (OLG Nürnberg GRUR 1996, 48).

  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 4 U 75/09

    Abweisung einer Schadensersatzklage wegen unberechtigter Schutzrechtsabmahnung

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Verwarnende vorher gegen den Hersteller der beanstandeten Gegenstände vorgegangen ist (OLG Nürnberg GRUR 1996, 48, zu § 23 PatG).
  • BPatG, 09.07.2003 - 10 W (pat) 93/99
    Die Anzeige muss damit Angaben enthalten über die Person des Benutzers, die Art und Weise der Benutzung, dh ob die Erfindung voll umfänglich, teilweise, beschränkt auf bestimmte Benutzungshandlungen oder nach Ort und Zeit benutzt werden soll (vgl Schulte, aaO, § 23 Rdn 25; Busse, aaO, § 23 Rdn 47; OLG Nürnberg GRUR 1996, 48).

    Mangels einer ausdrücklich erklärten Einschränkung spricht auch viel für die Auslegung, dass dies für den Patentinhaber erkennbar die Anzeige darstellt, die Erfindung in vollem Umfang, ohne örtliche oder zeitliche Beschränkung zu benutzen (vgl zur Erklärung der vollumfänglichen Benutzung als ausreichende Angabe auch OLG Nürnberg GRUR 1996, 48, 49).

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