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   BGH, 11.06.1996 - X ZR 76/93   

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BGH, 11.06.1996 - X ZR 76/93 (https://dejure.org/1996,1206)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1996 - X ZR 76/93 (https://dejure.org/1996,1206)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - X ZR 76/93 (https://dejure.org/1996,1206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 79
  • NJW 1996, 3154
  • MDR 1997, 57
  • GRUR 1996, 862
  • EuZW 1997, 288
  • BB 1996, 2167
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.1992 - X ZB 11/90

    Grenzwertangaben eines Mengenbereichs von Komponenten einer Legierung -

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - X ZR 76/93
    Hierauf kommt es dann jedoch nicht an, wenn dieses Merkmal für den Fachmann aufgrund der Gesamtinhalte der Erstunterlagen als zu der beanspruchten Erfindung gehörend offenbart ist (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGHZ 118, 210 - Chrom-Nickel-Legierung).
  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - X ZR 76/93
    a) Zutreffend ist das Bundespatentgericht davon ausgegangen, daß in die Prüfung der Patentfähigkeit eines europäischen Streitpatents ohne Einschränkung der gesamte vorliegende Stand der Technik einzubeziehen ist, also auch Entgegenhaltungen, wie die britische Offenlegungsschrift 2 037 690, die bereits Gegenstand der Prüfung im Erteilungsverfahren gewesen sind (Sen.Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR Int. 1996, 56 - Zahnkranzfräser).
  • BGH, 17.09.1987 - X ZR 56/86

    "Abschlußblende"; Beschränkung eines Patentanspruchs auf eine bestimmte Art der

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - X ZR 76/93
    Ein Patentanspruch kann im Nichtigkeitsverfahren beschränkt werden, wenn die nunmehr unter Schutz gestellte Lehre in der Patentschrift offenbart ist (Sen.Urt. v. 17.9.1987 - X ZR 56/86, GRUR 1988, 287 - Abschlußblende).
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - X ZR 76/93
    Hierauf kommt es dann jedoch nicht an, wenn dieses Merkmal für den Fachmann aufgrund der Gesamtinhalte der Erstunterlagen als zu der beanspruchten Erfindung gehörend offenbart ist (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGHZ 118, 210 - Chrom-Nickel-Legierung).
  • BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90

    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - X ZR 76/93
    Zu einer abschließenden Entscheidung dieser Frage gibt der vorliegende Sachverhalt schon deshalb keinen Anlaß, weil die Beklagte im Nichtigkeitsverfahren nicht gehindert ist (Art. 138, 14 Abs. 3 EPÜ), ihr Schutzrecht in dem durch die Patentansprüche in der englischen Verfahrenssprache bestimmten äußeren Rahmen durch in deutscher Sprache neu gefaßte Patentansprüche beschränkt zu verteidigen (BGHZ 118, 221, 222 f. - Linsenschleifmaschine).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Dies gilt zunächst für den Übergang auf die deutschsprachige Fassung anstelle der französischen (st. Rspr., u.a. BGHZ 118, 221, 222 f - Linsenschleifmaschine; BGHZ 133, 79, 81 Bogensegment).
  • BGH, 20.03.2001 - X ZR 177/98

    Trigonellin; Schutzwirkung eines Patents nach Beschränkung; Zugabe eines weiteren

    Beide Änderungen sind für das weitere Verfahren zu beachten (vgl. zur Zulässigkeit von Beschränkungen europäischer Patente nach § 64 PatG Sen.Urt. v. 7.2.1995 - X ZR 58/93, BlPMZ 1995, 322 - Isothiazolon; Sen.Urt. v. 11.6.1996 - X ZR 76/93, GRUR 1996, 862 - Bogensegment).
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Im Patentnichtigkeitsverfahren ist zudem in die Prüfung der Patentfähigkeit eines europäischen Patents ohne Einschränkung der gesamte vorliegende Stand der Technik einzubeziehen, insbesondere auch der Stand der Technik, der bereits Gegenstand der Prüfung im Erteilungsverfahren gewesen ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.06.1996 - X ZR 76/93, GRUR 1996, 862, 864 - Bogensegment).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

    Auch wenn es - wie hier geschehen - möglich ist, ein europäisches Patent im Nichtigkeitsverfahren vor deutschen Gerichten auch dann durch eine in deutscher Sprache gehaltene Fassung der Patentansprüche beschränkt zu verteidigen, wenn Deutsch nicht die Verfahrenssprache des Erteilungsverfahrens war (BGHZ 118, 221 = GRUR 1992, 839, 840 - Linsenschleifmaschine; BGHZ 133, 79, 81 = GRUR 1996, 862 f. - Bogensegment; BGHZ 147, 306, 314 = GRUR 2001, 813, 816 - Taxol; BGH, GRUR 2004, 407, 410 - Fahrzeugleitsystem; GRUR 2009, 1039 Rn. 29 - Fischbissanzeiger; GRUR 2010, 414 Rn. 8 - Thermoplastische Zusammensetzung), ändert dies nichts daran, dass zur Auslegung der Patentansprüche der übrige Inhalt der Patentschrift in der nach Art. 70 EPÜ maßgeblichen Verfahrenssprache heranzuziehen ist (BGH, GRUR 2010, 904 Rn. 51 - Maschinensatz; Benkard/Scharen, EPÜ, 2. Aufl., Art. 69 Rn. 4).
  • BPatG, 20.10.2006 - 3 Ni 7/06

    Geltendmachung einer unzulässigen Erweiterung des Schutzbereichs eines

    Die unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs eines europäischen Patents, die in einem Beschränkungsverfahren nach § 64 PatG mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist (vgl. BGH GRUR 1996, 862, 863 - Bogensegment), kann zwar ausschließlich im Nichtigkeitsverfahren geltend gemacht und gegebenenfalls beseitigt werden, weil die unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs keinen Einspruchsgrund gemäß Art. 100 EPÜ bildet, mit dem im Einspruchsverfahren ein vollständiger oder teilweiser Widerruf des europäischen Patents in allen benannten Vertragsstaaten erreicht werden kann (Art. 99 Abs. 2 EPÜ).

    Dies betrifft zunächst das Beschränkungsverfahren nach § 64 PatG hinsichtlich des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Streitpatents, welches - von der Nichtigkeitsklägerin nicht bestritten - auch während eines anhängigen Einspruchsverfahrens ohne weiteres zulässig ist (vgl. BGH GRUR 1996, 862 - Bogensegment).

  • BGH, 26.07.2001 - X ZR 93/95

    Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Filtereinheit zum Entfernen von

    Es bestehen schließlich auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß die Patentinhaberin die Beschränkung nicht in der Verfahrenssprache des Streitpatents, sondern in deutscher Sprache vorgenommen hat (vgl. BGHZ 118, 221, 222 f. - Linsenschleifmaschine; BGH, Urt. v. 07.02.1995 - X ZR 58/93, BlPMZ 1995, 322 - Isothiazolon; BGHZ 133, 79, 81 - Bogensegment; vgl. auch Rogge, GRUR 1993, 284).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 113/96

    Nichtigkeitsklage gegen Patentfähigkeit - Nichtigkeitsgrund der unzulässigen

    Dies steht seiner Aufnahme in einen Patentanspruch zur Verteidigung des Streitpatents entgegen (st. Rspr. des Senats, so z.B. BGHZ 110, 123, 125 f. - Spleißkammer; Sen.Urt. v. 4.6.1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857, 858 - Rauchgasklappe; Urt. v. 11.6.1996 - X ZR 76/93, GRUR 1996, 862, 864 - Bogensegment, insoweit jeweils nicht in BGHZ abgedruckt; vgl. Sen.Beschl. v. 3.2.1998 - X ZB 6/97, GRUR 1998, 901, 903 - Polymermasse; schweizerisches Bundesgericht sic! 1999, 58, 59 - Betonpflasterstein II; auf die Beurteilung im Rahmen der Äquivalenzprüfung im Verletzungsstreit muß sich dies allerdings nicht notwendigerweise auswirken).
  • BPatG, 30.09.2010 - 2 Ni 12/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Reifendemontiermaschine (europäisches

    Der Zulässigkeit eines solchen Verfahrens steht im deutschen Nichtigkeitsverfahren nicht entgegen, dass Anmeldung und Ursprungsoffenbarung auf Englisch erfolgt sind und das Streitpatent in der Verfahrenssprache Englisch erteilt worden ist (st. Rspr., u. a. BGHZ 118, 221, 222 f - Linsenschleifmaschine; BGHZ 133, 79, 81 Bogensegment; BGH Mitt 2002, 16 Filtereinheit; BGHZ 147, 306, 314 - Taxol).
  • BPatG, 14.10.2010 - 2 Ni 3/09
    Der Zulässigkeit eines solchen Verfahrens steht im deutschen Nichtigkeitsverfahren nicht entgegen, dass Anmeldung und Ursprungsoffenbarung auf Französisch erfolgt sind und das Streitpatent in der Verfahrenssprache Französisch erteilt worden ist (st. Rspr., u. a. BGHZ 118, 221, 222 f -Linsenschleifmaschine; BGHZ 133, 79, 81 Bogensegment; BGH Mitt 2002, 16 Filtereinheit; BGHZ 147, 306, 314 -Taxol).
  • BPatG, 09.12.2010 - 2 Ni 11/09
    Der Zulässigkeit eines solchen Verfahrens steht im deutschen Nichtigkeitsverfahren nicht entgegen, dass Anmeldung und Ursprungsoffenbarung auf Englisch erfolgt sind und dass das Streitpatent in der Verfahrenssprache Englisch erteilt worden ist (st. Rspr., u. a. BGHZ 118, 221, 222 f -Linsenschleifmaschine; BGHZ 133, 79, 81 Bogensegment; BGH Mitt 2002, 16 Filtereinheit; BGHZ 147, 306, 314 -Taxol).
  • BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12
  • BPatG, 05.05.2011 - 2 Ni 25/09
  • BPatG, 27.06.2000 - 1 Ni 27/99
  • BPatG, 08.04.2010 - 2 Ni 26/08

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

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