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   BPatG, 15.05.1996 - 26 W (pat) 37/95   

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BPatG, 15.05.1996 - 26 W (pat) 37/95 (https://dejure.org/1996,9555)
BPatG, Entscheidung vom 15.05.1996 - 26 W (pat) 37/95 (https://dejure.org/1996,9555)
BPatG, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - 26 W (pat) 37/95 (https://dejure.org/1996,9555)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1996, 978
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 16.06.1995 - 25 W (pat) 75/92
    Auszug aus BPatG, 15.05.1996 - 26 W (pat) 37/95
    Zu den Angaben, die im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung von Waren üblich geworden und deshalb gemäß MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 3 von der Eintragung ausgeschlossen sind, gehören auch fremdsprachige Grußformeln, die in den deutschen Sprachgebrauch Eingang gefunden haben und für die umworbenen Abnehmerkreise nur eine allgemein Aufmerksamkeit beanspruchende Aussage darstellen (im Anschluß an BPatG GRUR 1995, 737 - BONUS).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    "AVANTI"; 1996, 978 betr.
  • BPatG, 01.02.2011 - 27 W (pat) 561/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BONSOIR" - keine Unterscheidungskraft

    So kann auch solchen Bezeichnungen, die keine beschreibenden Angaben im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr.  2 MarkenG sind und die auch nicht zu den allgemein gebräuchlichen Wörtern der Alltagssprache gehören, jegliche Unterscheidungskraft fehlen (s. a. BGH WRP 2009, 963 - My World; vgl. hierzu auch BGH GRUR 2010, 640 - hey; BPatG GRUR 1996, 978 - Ciao; GRUR 1996, 355 - Benvenuto; BPatG, Beschluss vom 08.05.1996, Az.: 29 W (pat) 109/94 - HALLO).

    Hier handelt es sich jedenfalls um eine allgemeine Grußformel, die ohne einen direkten Warenbezug die Verbraucher lediglich persönlich anspricht (vgl. BPatG GRUR 1996, 355 - Benvenuto; BPatG GRUR 1996, 978 - CIAO).

  • BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    Der Verkehr wird derartige Aufforderungen oder Grußformeln in Zusammenhang mit den angebotenen Waren/Dienstleistungen nur als eine freundliche Ansprache werten, mit der ein freundliches Klima geschaffen, die Abnahmebereitschaft geweckt und damit die Waren/Dienstleistungen letztlich werbemäßig angepriesen werden sollen (vgl. BPatG 26 W (pat) 37/95 -Ciao).
  • BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 65/08

    "hey!" nicht als Marke für Design von Homepages und Webseiten eintragungsfähig

    Der Verkehr wird derartige Aufforderungen oder Grußformeln in Zusammenhang mit den angebotenen Waren/Dienstleistungen nur als eine freundliche Ansprache werten, mit der ein freundliches Klima geschaffen, die Abnahmebereitschaft geweckt und damit die Waren/Dienstleistungen letztlich werbemäßig angepriesen werden sollen (vgl. BPatG 26 W (pat) 37/95 -Ciao).
  • BPatG, 18.07.2022 - 26 W (pat) 514/21

    Wortfolge "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" hat keine Unterscheidungskraft als Marke

    cc) In der Gesamtheit haben die breiten inländischen Verkehrskreise der angemeldeten Wortfolge "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" in Bezug auf die alkoholfreien und alkoholischen Getränke und -präparate der Klassen 32 und 33 sowie die Verpflegungsdienstleistungen zum maßgeblichen Anmeldezeitpunkt entweder eine fünffach wiederholte und daher besonders einprägsame schlagwortartige Zutatenangabe und/oder einen durch die Verfünffachung besonders eindringlich wirkenden Ausdruck des Erstaunens entnommen, der nur der werbemäßigen Anpreisung der vorgenannten Waren und Dienstleistungen dient (vgl. BGH GRUR 2010, 640 Rdnr. 11, 13 - hey!; BPatG 26 W (pat) 37/95 - CIAO).
  • BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 130/03
    In der Entscheidung GRUR 1996, 978 habe das Bundespatentgericht das Wort "viva" unter Nennung des Beispiels "Viva Espana!" als schutzunfähige Grußformel bewertet.
  • BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 124/96

    Markenschutz - Einbuchstabenmarke

    Diese Vorschrift erfaßt - unter Beachtung des seinem Wortlaut nach insoweit weitergehenden Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe d MarkenRichtl - ua auch solche Bezeichnungen, die zwar keinen konkreten Warenbezug aufweisen, aber in der Werbung für die beanspruchten Waren üblich sind (vgl BPatG GRUR 1996, 302 - Benvenuto; GRUR 1996, 978 - CIAO).
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