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   KG, 30.04.1993 - 5 U 2548/91   

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https://dejure.org/1993,2791
KG, 30.04.1993 - 5 U 2548/91 (https://dejure.org/1993,2791)
KG, Entscheidung vom 30.04.1993 - 5 U 2548/91 (https://dejure.org/1993,2791)
KG, Entscheidung vom 30. April 1993 - 5 U 2548/91 (https://dejure.org/1993,2791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung der Möbelnachbildungen; Verletzung des urheberrechtlich geschützten Verbreitungsrechts an Le Corbusier-Möbeln durch Ausstattung von Hotelräumen mit Nachbildungen; Aufstellen von Nachbildungen von Le Corbusier-Möbeln in für den Aufenthalt der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Möbel-Nachbildungen / Möbel Nachbildungen

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 17, 97 Abs. 1 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG § 17 Abs. 1 § 97 Abs. 1; BGB § 840
    Verletzung des Urheberrechts an Le Corbusier-Möbeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1996, 968
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Entsprechend beurteilte etwa das Kammergericht die Ausstattung von Hotelzimmern mit imitierten Le-Corbusier-Möbeln als Verletzung des Verbreitungsrechts und ließ dabei die Frage der bürgerlich-rechtlichen Besitzüberlassung offen (Urteil vom 30. April 1993 - 5 U 2548/91 -, GRUR 1996, S. 968 ).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 227/05

    "Nachbildungen von Le-Corbusier- Möbeln"; Präsentation von in Italien legal

    Dass diese Möbelmodelle wegen ihrer Gestaltungshöhe Urheberrechtsschutz genießen, ist bereits wiederholt entschieden worden (OLG Frankfurt am Main, GRUR 1998, 302, 303; OLG Frankfurt am Main GRUR 1993, 116, KG GRUR 1996, 968, 969).

    Inverkehrbringen ist jede Handlung, durch die das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes aus der internen Betriebssphäre der allgemeinen Öffentlichkeit zugeführt werden (BGH GRUR 1991, 316, 317 - Einzelangebot; KG GRUR 1996, 968, 969; Dreyer/Schulze, Urheberrechtsgesetz 2. Aufl. § 17 Rdn. 15; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht 2. Aufl. § 17 Rdn. 12).

    Das Kammergericht hat, wie die Klägerin zu Recht geltend macht, in Anwendung dieser Grundsätze in der Aufstellung von Nachbildungen der LC-Möbel in Wohnräumen für Hotelgäste eine Verletzung des Rechts zur Verbreitung der betreffenden Möbelkunstwerke gesehen (KG GRUR 1996, 968, 970).

  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 247/03

    Le Corbusier-Möbel

    So ist bei einem Aufstellen von urheberrechtlich geschützten Möbeln in einer Hotelhalle ein Eingriff in das Verbreitungsrecht angenommen worden (KG GRUR 1996, 968, 970; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 3. Aufl., § 17 UrhG Rdn. 12; Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 17 UrhG Rdn. 4; a.A. Dreyer in HK-UrhR, § 17 UrhG Rdn. 15).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2003 - 11 U 55/02

    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

    Ein Inverkehrbringen von Werkstücken und damit ein Eingriff in das Verwertungsrecht ist bejaht worden, wenn von einem Konzertveranstalter an die Musiker Noten verteilt und nach dem Konzert wieder eingesammelt werden, (BGH GRUR 1972, 141 -Konzerveranstalter), bei unberechtigter Verwendung von Bild-Reproduktionen als Balldekoration (KG Schulze KGZ 56 - Zilleball) oder bei der Ausstattung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten eines Hotels, die der gemeinschaftlichen Nutzung durch Gäste dienen, mit Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Möbel (KG GRUR 1996, 968 - Möbelnachbildungen).
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05

    Einordnung von Möbeln als Werke der angewandten Kunst ; Nachbildung von

    Sie stützt sich für den von ihr geltend gemachten Anspruch aus §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 17, 97 UrhG insbesondere auf drei von ihr erstrittene Entscheidungen, wonach ihr Verbreitungsrecht durch Aufstellung von Nachbildungen in Hotelräumen (KG, Urteil vom 30.04.1993, GRUR 1996, 968 ff.), in Verkaufsräumen eines Kaufhauses (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2003, Az. 11 U 55/02, Bl. 76 ff. d.A.) und in einer Parfümerie (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2001, Az.: 11 U 13/01) verletzt werde und beruft sich darauf, dass der Urheber möglichst umfassend an jedem neuen Verwertungsvorgang teilhaben solle, der eine gewerbliche Ausbeutung mit sich bringe.

    In den Möbeln offenbart sich, wie bereits durch das Kammergericht (GRUR 1996, 968), entschieden worden ist, eine Gestaltungshöhe, die es rechtfertigt, die Erzeugnisse unter die Werke der bildenden Künste einzuordnen.

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