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   BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91   

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https://dejure.org/1996,1692
BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91 (https://dejure.org/1996,1692)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91 (https://dejure.org/1996,1692)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 1996 - 1 BvR 1282/91 (https://dejure.org/1996,1692)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch Vergütungspflicht für Betreiber von Kopiergeräten in Kopierläden

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Betreibers eines Copy-Shops zur Auskunft über Art und Anzahl der Kopiergeräte für die Inanspruchnahme zur urheberrechtlichen Betreibervergütung gegenüber der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) - Voraussetzungen für die Annahme einer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kopierladen II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Auskunftspflicht über den Betrieb von Fotokopiergeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 248
  • GRUR 1997, 124
  • BB 1996, 2483
  • DB 1997, 1992
  • DB 1997, 92
  • ZUM 1997, 40
  • afp 1997, 481
  • afp 1997, 585
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • Drs-Bund, 07.07.1989 - BT-Drs 11/4929
    Auszug aus BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91
    Das zeigen nicht zuletzt die Äußerungen der Urheber und der Vergütungspflichtigen im Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle 1985 (BTDrucks 11/4929, S. 13 f.).

    Die Belastung ist nicht hoch zu veranschlagen, zumal die vom Gesetzgeber als angemessen angesehene Vergütung von 2 Pfennigen pro Seite von der VG WORT in der Praxis wegen Pauschalierungen und Rabatten beim Inkasso nicht durchgesetzt wird (BTDrucks 11/4929, S. 20).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91
    Ob der Gesetzgeber von Verfassungs wegen verpflichtet war, eine Vergütung für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke einzuführen (offengelassen in BVerfGE 79, 1 [25]; dafür Kreile in: Festschrift für Peter Lerche, 1993, S. 251, 265 f.; vgl. auch: Kirchhof in: Festschrift für Wolfgang Zeidler, 1987, S. 1639, 1656 f.), kann offenbleiben.
  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91
    Der Bundesgerichtshof hatte die Aufsteller von Kopiergeräten für verpflichtet gehalten, im Rahmen des Zumutbaren geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die eine Verletzung der Vervielfältigungsrechte der Urheber soweit wie möglich verhindert werden konnte (GRUR 1984, S. 54, 55).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91
    Zu bedenken ist zudem, daß die urheberrechtliche Vergütungspflicht den Betreiber nicht als öffentliche Abgabe trifft, sondern durch ihn ermöglichte Eingriffe in das Verwertungsrecht des Urhebers auf der Ebene des Privatrechts ausgleichen soll (vgl. BVerfGE 31, 255 [265]).
  • OLG Nürnberg, 12.07.1991 - 3 U 1447/91

    Verfahren vor der Schiedsstelle als Prozessvoraussetzung; Verfassungsrechtlich

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Firma P ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Ludwig Altstötter und Peter Spängler, Virchowstraße 25, Nürnberg - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 12. Juli 1991 - 3 U 1447/91 -, b) das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. März 1991 - 3 O 4290/90 UrhR -, 2. mittelbar gegen § 54 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) in der Fassung des Gesetzes vom 24. Juni 1985 (BGBl I S. 1137) hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Seidl und die Richter Hömig, Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. Oktober 1996 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91
    Als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt Art. 2 Abs. 1 GG auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr (vgl. BVerfGE 73, 261 [270]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt grundsätzlich nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, es sei denn, sie belasteten den Betroffenen übermäßig und beeinträchtigten ihn grundlegend in seinen Vermögensverhältnissen (vgl. BVerfGE 75, 108 [154]; 81, 108 [122]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt grundsätzlich nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, es sei denn, sie belasteten den Betroffenen übermäßig und beeinträchtigten ihn grundlegend in seinen Vermögensverhältnissen (vgl. BVerfGE 75, 108 [154]; 81, 108 [122]).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91
    Der Gesetzgeber ist jedoch befugt, ordnend und klärend in das Wirtschaftsleben einzugreifen, und kann in diesem Zusammenhang auch Geldleistungen auferlegen (vgl. BVerfGE 18, 315 [329]).
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06

    Kopierläden II

    Dieses Beweisangebot gehe nicht so weit, wie der vom Bundesverfassungsgericht für möglich erachtete Gegenbeweis durch eine umfassende Kontrolle während einer Stichprobenzeit unter Vorlage sämtlicher Überstücke der Kopien an die Verwertungsgesellschaft (vgl. BVerfG GRUR 1997, 123, 124 - Kopierladen I; GRUR 1997, 124, 125 - Kopierladen II), bei der die Verwertungsgesellschaft die Möglichkeit habe, anhand der vorgelegten Überstücke effektiv zu kontrollieren, ob es sich bei den kopierten Vorlagen um urheberrechtlich geschützte Werke gehandelt habe oder nicht.
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 43/11

    Digitales Druckzentrum

    Um diesen Nachweis zu erbringen hätte sie während einer Stichprobenzeit umfassende Kontrollen durchführen und der Klägerin als Verwertungsgesellschaft Überstücke der Kopien vorlegen können (vgl. BVerfG, GRUR 1997, 123, 124 - Kopierladen I; GRUR 1997, 124, 125 - Kopierladen II).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 13/95

    "Betreibervergütung"; Inhalt des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des

    Sie bezwecken, die Urheber auch dort wirtschaftlich angemessen zu beteiligen, wo ihre Werke durch Vervielfältigungen gemäß § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG erlaubnisfrei genutzt werden können (vgl. BVerfG NJW 1997, 248, 249).
  • LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 229/09

    Zulässige Nutzung von Bildern auf der Website umfasst nicht auch die Nutzung in

    Denn der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Auskunft gehabt, der sich aus § 242 BGB in erweiterter Auslegung der §§ 259, 260 BGB herleitet und gewohnheitsrechtlich anerkannt ist (seit RGZ 60, 5; BGH GRUR 1980, 227/232 - Monumenta Germaiae Historica; BVerfG GRUR 1997, 124 - Kopierladen II).
  • LG Köln, 29.08.2007 - 28 S 7/07

    Anspruch einer Verwertungsgesellschaft auf Zahlung einer Betreiberabgabe;

    Es ist auch ausreichend, dass die VG Wort anhand ihrer Tarife eine Abgabe festlegt, die der wahrscheinlichen Nutzung durch den Betreiber entspricht (vgl. BVerfG GRUR 1997, 124 - Kopierladen II).

    Die Beweislast dafür, dass die Geräte nicht "bereitgehalten" worden sind, also nicht einsatzbereit und nicht in Betrieb waren, liegt bei dem Betreiber (vgl. BVerfG GRUR 1997, 124 - Kopierladen II).

  • LG Köln, 09.08.2006 - 28 O 437/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch zur Zahlung der Betreiberabgabe gem. § 54a

    Es ist auch ausreichend, dass die VG Wort anhand ihrer Tarife eine Abgabe festlegt, die der wahrscheinlichen Nutzung durch den Betreiber entspricht (vgl. BVerfG GRUR 1997, 124 - Kopierladen II).

    Die Beweislast dafür, dass die Geräte nicht "bereitgehalten" worden sind, also nicht einsatzbereit und nicht in Betrieb waren, liegt bei dem Betreiber (vgl. BVerfG GRUR 1997, 124 - Kopierladen II).

  • OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18

    Keine urheberrechtliche Auskunfts- und Vergütungspflicht bei Vertrieb an

    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass es zulässig ist, den unmittelbar nur schwer zu erfassenden privaten Nutzer fremder Urheberleistung mittelbar dadurch zu belasten, dass die zur Herstellung privater Kopien erforderlichen Industrieprodukte mit (abzuwälzenden) Abgaben belegt werden (BVerfG a.a.O.; BVerfG GRUR 1997, 124 - Kopierladen II).
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