Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3076
BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96 (https://dejure.org/1996,3076)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1996 - X ZB 4/96 (https://dejure.org/1996,3076)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - X ZB 4/96 (https://dejure.org/1996,3076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 678
  • GRUR 1997, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.1962 - I ZR 42/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96
    Dabei läßt der Verzicht den bisherigen Bestand des Schutzrechts unberührt (BPatG, Beschl. v. 15.07.1993 - 5 W (pat) 403/93, BPatGE 34, 58, 60, 63); § 23 Abs. 6 GebrMG sieht als Rechtsfolge (nur) vor, daß das Schutzrecht für die Zukunft erlischt, soweit der als Inhaber Eingetragene durch schriftliche Erklärung an das Deutsche Patentamt auf das Gebrauchsmuster verzichtet (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.1962 - I ZR 42/61, GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax m.w.N.; Benkard/Ullmann, PatG/GebrMG, 9. Aufl., Rdn. 21 zu § 23 GebrMG; Bühring, GebrMG, 4. Aufl., Rdn. 72 zu § 4 GebrMG).

    Die Prüfung der Schutzfähigkeit von (ehemaligen Unter-)Ansprüchen, deren infolge Teilverzichts erloschener ehemaliger Hauptanspruch bis zum Zeitpunkt des Teilverzichts Bestand hat, kann auch nicht deshalb unterbleiben, weil sowohl eine begehrte Löschung als auch eine begehrte Feststellung der Unwirksamkeit der (ehemaligen Unter-)Ansprüche rückwirkende Kraft haben (vgl. zur Löschung BGH, Urt. v. 13.12.1962 - I ZR 42/61, GRUR 1963, 519, 521 - Klebemax; Bühring, aaO., Rdn. 4 zu § 15 GebrMG; zur Feststellung BGH, Beschl. v. 2.3. 1967 - Ia ZB 10/65, GRUR 1967, 351, 352 Korrossionsschutz-Binde; Bühring, aaO., Rdn. 34 zu § 15 GebrMG) und wegen dieser Wirkung dem Hauptanspruch für die Zeit seines Bestandes die Nebenansprüche nehmen würde, obwohl diese während dieser Zeit als Ausgestaltungen des hauptsächlich eingetragenen Erfindungsgedankens jedenfalls an dem durch seine Eintragung geschaffenen Rechtsschein (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1961 - I ZR 53/60, GRUR 1962, 140, 141 - Stangenführungsrohre) teilhaben.

  • BGH, 15.04.1955 - I ZR 33/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96
    Die diesen Umstand vernachlässigende Betrachtungsweise des Bundespatentgerichts läßt sich insbesondere nicht mit dem im übrigen zu bereits geprüften Patentansprüchen ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. April 1955 (I ZR 33/54, GRUR 1955, 476 ff. - Spülbecken) rechtfertigen.
  • BGH, 27.10.1961 - I ZR 53/60
    Auszug aus BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96
    Die Prüfung der Schutzfähigkeit von (ehemaligen Unter-)Ansprüchen, deren infolge Teilverzichts erloschener ehemaliger Hauptanspruch bis zum Zeitpunkt des Teilverzichts Bestand hat, kann auch nicht deshalb unterbleiben, weil sowohl eine begehrte Löschung als auch eine begehrte Feststellung der Unwirksamkeit der (ehemaligen Unter-)Ansprüche rückwirkende Kraft haben (vgl. zur Löschung BGH, Urt. v. 13.12.1962 - I ZR 42/61, GRUR 1963, 519, 521 - Klebemax; Bühring, aaO., Rdn. 4 zu § 15 GebrMG; zur Feststellung BGH, Beschl. v. 2.3. 1967 - Ia ZB 10/65, GRUR 1967, 351, 352 Korrossionsschutz-Binde; Bühring, aaO., Rdn. 34 zu § 15 GebrMG) und wegen dieser Wirkung dem Hauptanspruch für die Zeit seines Bestandes die Nebenansprüche nehmen würde, obwohl diese während dieser Zeit als Ausgestaltungen des hauptsächlich eingetragenen Erfindungsgedankens jedenfalls an dem durch seine Eintragung geschaffenen Rechtsschein (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1961 - I ZR 53/60, GRUR 1962, 140, 141 - Stangenführungsrohre) teilhaben.
  • BGH, 28.03.1985 - X ZB 10/84

    "Ziegelsteinformling II"; Feststellung der Unwirksamkeit eines durch Zeitablauf

    Auszug aus BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96
    Denn im Hinblick auf die Schutzrechtslage, die mit dem Zugang des Teilverzichts beim Deutschen Patentamt entsteht, hat ein Antragsteller, der mit seinem Löschungsantrag gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 GebrMG die Interessen der Allgemeinheit wahrnimmt (Sen.Beschl. v. 14.07.1983 - X ZB 9/82, GRUR 1983, 725, 728 Ziegelsteinformling I) oder der beispielsweise (Sen.Urt. v. 26.06.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr) als Beklagter eines Verletzungsrechtsstreits das nach einem zeitlichen Ablauf des Schutzrechts notwendige (vgl. hierzu Sen.Beschl. v. 28.03.1985 - X ZB 10/84, GRUR 1985, 871, 872 - Ziegelsteinformling II m.w.N.) Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit von Schutzansprüchen hat, Anspruch darauf, daß der geltend gemachte Löschungsgrund sachlich geprüft wird.
  • BGH, 02.03.1967 - Ia ZB 10/65

    Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) im Verfahren auf

    Auszug aus BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96
    Die Prüfung der Schutzfähigkeit von (ehemaligen Unter-)Ansprüchen, deren infolge Teilverzichts erloschener ehemaliger Hauptanspruch bis zum Zeitpunkt des Teilverzichts Bestand hat, kann auch nicht deshalb unterbleiben, weil sowohl eine begehrte Löschung als auch eine begehrte Feststellung der Unwirksamkeit der (ehemaligen Unter-)Ansprüche rückwirkende Kraft haben (vgl. zur Löschung BGH, Urt. v. 13.12.1962 - I ZR 42/61, GRUR 1963, 519, 521 - Klebemax; Bühring, aaO., Rdn. 4 zu § 15 GebrMG; zur Feststellung BGH, Beschl. v. 2.3. 1967 - Ia ZB 10/65, GRUR 1967, 351, 352 Korrossionsschutz-Binde; Bühring, aaO., Rdn. 34 zu § 15 GebrMG) und wegen dieser Wirkung dem Hauptanspruch für die Zeit seines Bestandes die Nebenansprüche nehmen würde, obwohl diese während dieser Zeit als Ausgestaltungen des hauptsächlich eingetragenen Erfindungsgedankens jedenfalls an dem durch seine Eintragung geschaffenen Rechtsschein (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1961 - I ZR 53/60, GRUR 1962, 140, 141 - Stangenführungsrohre) teilhaben.
  • BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung -

    Auszug aus BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96
    Denn im Hinblick auf die Schutzrechtslage, die mit dem Zugang des Teilverzichts beim Deutschen Patentamt entsteht, hat ein Antragsteller, der mit seinem Löschungsantrag gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 GebrMG die Interessen der Allgemeinheit wahrnimmt (Sen.Beschl. v. 14.07.1983 - X ZB 9/82, GRUR 1983, 725, 728 Ziegelsteinformling I) oder der beispielsweise (Sen.Urt. v. 26.06.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr) als Beklagter eines Verletzungsrechtsstreits das nach einem zeitlichen Ablauf des Schutzrechts notwendige (vgl. hierzu Sen.Beschl. v. 28.03.1985 - X ZB 10/84, GRUR 1985, 871, 872 - Ziegelsteinformling II m.w.N.) Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit von Schutzansprüchen hat, Anspruch darauf, daß der geltend gemachte Löschungsgrund sachlich geprüft wird.
  • BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 214/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96
    Die bisherigen Unteransprüche teilen nicht mehr das Schicksal des bisherigen Hauptanspruchs (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 16.07.1964 - Ia ZB 214/63, GRUR 1964, 697, 698 - Fotoleiter).
  • BGH, 14.07.1983 - X ZB 9/82

    Ziegelsteinformling

    Auszug aus BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96
    Denn im Hinblick auf die Schutzrechtslage, die mit dem Zugang des Teilverzichts beim Deutschen Patentamt entsteht, hat ein Antragsteller, der mit seinem Löschungsantrag gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 GebrMG die Interessen der Allgemeinheit wahrnimmt (Sen.Beschl. v. 14.07.1983 - X ZB 9/82, GRUR 1983, 725, 728 Ziegelsteinformling I) oder der beispielsweise (Sen.Urt. v. 26.06.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr) als Beklagter eines Verletzungsrechtsstreits das nach einem zeitlichen Ablauf des Schutzrechts notwendige (vgl. hierzu Sen.Beschl. v. 28.03.1985 - X ZB 10/84, GRUR 1985, 871, 872 - Ziegelsteinformling II m.w.N.) Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit von Schutzansprüchen hat, Anspruch darauf, daß der geltend gemachte Löschungsgrund sachlich geprüft wird.
  • BPatG, 15.07.1993 - 5 W (pat) 403/93
    Auszug aus BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96
    Dabei läßt der Verzicht den bisherigen Bestand des Schutzrechts unberührt (BPatG, Beschl. v. 15.07.1993 - 5 W (pat) 403/93, BPatGE 34, 58, 60, 63); § 23 Abs. 6 GebrMG sieht als Rechtsfolge (nur) vor, daß das Schutzrecht für die Zukunft erlischt, soweit der als Inhaber Eingetragene durch schriftliche Erklärung an das Deutsche Patentamt auf das Gebrauchsmuster verzichtet (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.1962 - I ZR 42/61, GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax m.w.N.; Benkard/Ullmann, PatG/GebrMG, 9. Aufl., Rdn. 21 zu § 23 GebrMG; Bühring, GebrMG, 4. Aufl., Rdn. 72 zu § 4 GebrMG).
  • BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96
    Da bereits wegen des Teilverzichts auf Anspruch 1 der angefochtene Beschluß aufgehoben werden muß, bedarf es keiner Ausführungen zu der rechtlichen Tragweite der im Rahmen des Schreibens vom 28. April 1992 abgegebenen, die Zeit vor dem Teilverzicht betreffenden Erklärung an das Deutsche Patentamt (zu einer ähnlichen Erklärung gegenüber einem Antragsteller vgl. BGH, Urt. v. 29.09.1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten), daß im über die Ansprüche 2 bis 24 hinausgehenden Umfange Ansprüche auch für die Vergangenheit nicht mehr geltend gemacht würden.
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Sie führt zu der auch im Rechtsbeschwerdeverfahren noch möglichen Berichtigung des Tenors der angefochtenen Entscheidung (vgl. Sen.Beschl. v. 17.12.1996 - X ZB 4/96, GRUR 1997, 213, 215 - Trennwand) dahin, dass festgestellt wird, dass das bei Entscheidung des Bundespatentgerichts infolge Ablaufs der Höchstschutzdauer bereits erloschene Streitgebrauchsmuster unwirksam war.

    Das nach Zeitablauf für die Feststellung der Unwirksamkeit des Gebrauchsmusters erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Sen.Beschl. v. 14.2.1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 - tafelförmige Elemente; v. 17.12.1996 - X ZB 4/96, GRUR 1997, 213, 214 f. - Trennwand), das der Senat ohne Bindung an die Feststellungen des Tatrichters von Amts wegen auch ohne Rüge zu prüfen hatte (vgl. BGHZ 31, 279, 281 f.), hat die Antragstellerin mit ihrem unwidersprochen gebliebenen Vortrag dargelegt, sie sei vor dem Landgericht Düsseldorf aus dem Streitgebrauchsmuster in Anspruch genommen worden.

  • BGH, 11.09.2007 - X ZB 15/06

    Wellnessgerät

    Das für die Feststellung der Unwirksamkeit des Gebrauchsmusters erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Sen.Beschl. v. 14.2.1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 - tafelförmige Elemente; v. 17.12.1996 - X ZB 4/96, GRUR 1997, 213, 214 f. - Trennwand) hat die Antragstellerin mit ihrem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen dargelegt, sie sei vor dem Landgericht Düsseldorf aus einem auf die prioritätsbegründende Anmeldung zurückgehenden Patent in Anspruch genommen worden und müsse auch die Inanspruchnahme aus dem Streitgebrauchsmuster gewärtigen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht