Rechtsprechung
BPatG, 10.07.1996 - 26 W (pat) 90/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 10.07.1996 - 26 W (pat) 90/95
- BPatG, 03.05.2000 - 26 W (pat) 90/95
Papierfundstellen
- GRUR 1997, 279
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96
FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 37, 127 = BPatG GRUR 1997, 279). - BPatG, 19.02.1997 - 26 W (pat) 130/95
Markenschutz - Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Dies gilt jedenfalls für ein kurzes Wort der englischen Sprache (hier: "YES") auf dem Sektor der Tabakerzeugnisse, auch wenn es für das angesprochene Publikum nur allgemein anpreisenden Charakter ohne eindeutig konkreten Bezug auf die spezifischen Waren hat (Weiterführung von 26 W (pat) 90/95 - "FOR YOU"; 26 W (pat) 176/93 - "MEGA"; 26 W (pat) 356/93, GRUR 1996, 411 - "AVANTI"; 26 W (pat) 5/95, Mitt 1997, 29 - "ABSOLUT"; im Anschluß an 25 W (pat) 75/92 - "BONUS"; 27 W (pat) 291/93 - "Compliment"; 29 W (pat) 11/93 - "Benvenuto").Die Anmelderin hat dagegen Beschwerde eingelegt und beantragt, die Beschlüsse der Prüfungs- bzw Markenstelle für Klasse 34 des Deutschen Patentamts aufzuheben, hilfsweise, die Rechtsbeschwerde zuzulassen oder zumindest die Entscheidung auszusetzen, bis über die anhängig gewordenen einschlägigen Rechtsbeschwerden in anderer Sache (zB 26 W (pat) 90/95) entschieden worden ist.
Für eine Aussetzung war mangels Vorgreiflichkeit des eine andere Markenanmeldung betreffenden Verfahrens 26 W (pat) 90/95 kein Raum.
- BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 188/96
Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft von Abbildungen allgemein bekannter …
Hierbei ist § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG in richtlinienkonformer Auslegung trotz seiner abweichenden sprachlichen Fassung inhaltlich nicht enger als Art. 3 Abs. 1 Buchst d der Markenrechtsrichtlinie auszulegen, so daß ein konkreter Bezug zu den einzelnen angemeldeten Waren nicht unbedingt erforderlich ist, vielmehr eine allgemeine Verwendung in den einschlägigen Branchen ausreicht (vgl BPatG GRUR 1995, 737, 738 "BONUS"; 1997, 279, 280 "FOR YOU"; 1997, 642, 643 "YES";… Althammer/Ströbele, aaO; § 8 RdNr. 117).
- BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97
Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis einer leicht verständlichen …
Derartige hinreichend sachbezogene Einzelbegriffe, Wortzusammenstellungen und Redewendungen sind - auch wenn sie in englischer Sprache gebraucht werden - regelmäßig in der Rechtsprechung als nicht unterscheidungskräftig angesehen worden (…vgl zB BPatG "ULTIMATE", aaO; GRUR 1995, 734 "While You Wait"; 1997, 279 "FOR YOU"; 642 "YES"; 644 "Partner with the Best"; 27 W (pat) 135/96 "PRIVATE"; 27 W (pat) 64/97 "MORE SEASONS"; 27 W (pat) 65/97 "Surprise"; 29 W pat) 78/97 "ADVANTAGE"; 27 W (pat) 80/97 "THE REAL THING"). - BPatG, 01.04.1998 - 29 W (pat) 78/97
Markenschutz - Begriff der Merkmale der Waren und Dienstleistungen i.S. von § 8 …
Allerdings geht nach Auffassung des Senats (schon in GRUR 1996, 355f "Benvenuto") und weiterer Senate des Bundespatentgerichts (BpatGE 35, 109, 112ff "BONUS"; Mitt 1996, 250, 251 "TRIO"; Mitt 1997, 29f "ABSOLUT"; GRUR 1997, 279, 280 "FOR YOU") die Vorschrift insoweit unzulässigerweise über die umzusetzende Regelung in Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d der EG-Markenrechtsrichtlinie Nr. 89/104 vom 21.12.1988 hinaus, weil dort der Passus "Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen" fehlt. - BPatG, 30.06.1998 - 27 W (pat) 65/97
Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft bei leicht verständlicher …
Diese Beurteilung steht in Einklang mit einer Reihe jüngerer Entscheidungen des Bundespatentgerichts, in denen leicht verständlichen englischsprachigen Wörtern und Redewendungen, die für die jeweils betroffenen Waren als allgemeine Werbeanpreisungen ernsthaft in Betracht kamen, wegen fehlender Unterscheidungskraft der Schutz als Marke versagt worden ist (…"ULTIMATE", aaO; GRUR 1997, 279 "FOR YOU"; 642 "YES"; 27 W (pat) 135/96 "PRIVATE"; 27 W (pat) 64/97 "MORE SEASONS"; 29 W (pat) 78/97 "ADVANTAGE"). - BPatG, 09.02.2000 - 26 W (pat) 104/99 Zur Begründung hat sie unter Bezugnahme auf den Beschluß des Senats zur Anmeldung "FOR YOU" (GRUR 1997, 279 ff.) ausgeführt, die angemeldete Bezeichnung sei zur Kennzeichnung der betrieblichen Herkunft der beanspruchten Waren nicht geeignet, weil es sich bei ihr um einen Slogan handele, der sich in der Aufforderung zum Warenkonsum erschöpfe und vom Verkehr auch ohne weiteres nur in diesem Sinne verstanden werde.
- BPatG, 21.10.1998 - 26 W (pat) 163/96
Markenschutz - Eintragungsfähigkeit einer Wortzusammenstellung - Mangelnde …
Der Senat hat die Rechtsbeschwerde gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG zugelassen, da es die Zulassung der Rechtsbeschwerde in vergleichbar gelagerten Fällen (vgl insbes 26 W (pat) 67/97 - Test it.; 26 W (pat) 90/95 - FOR YOU) gebietet, der Anmelderin im vorliegenden Fall eine höchstrichterliche Überprüfung zu ermöglichen. - BPatG, 05.12.2000 - 27 W (pat) 168/99 Der Hinweis der Widersprechenden, solche Wörter hätten keine "zeichenrechtliche Relevanz", geht also an der Sache vorbei; solches kann selbstverständlich auch den von ihr genannten Entscheidungen (BPatG GRUR 1994, 124 "Billy the Kid"; 1995, 734 "While you wait"; 1997, 279 "For You"; BGH GRUR 1992, 203 "Roter mit Genever") nicht entnommen werden, die ganz andere Sachverhalte betreffen.