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   BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95   

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https://dejure.org/1997,837
BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95 (https://dejure.org/1997,837)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1997 - I ZR 3/95 (https://dejure.org/1997,837)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1997 - I ZR 3/95 (https://dejure.org/1997,837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsförderungsabsicht im Rahmen der der Deutschen Bundespost Telekom als Pflichtaufgabe auferlegten Veröffentlichung von Verzeichnissen der Fernsprechteilnehmer - Zusatzeinträge, die der Werbung für den Anschlußinhaber dienen und damit den Charakter einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben Seiten"

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben Seiten"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1468
  • GRUR 1997, 909
  • afp 1997, 903
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haftet derjenige in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB als Störer, der auch ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten in der Weise beteiligt ist, daß er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb, m.w.N.).

    Das Berufungsgericht hat dabei verkannt, daß die Inanspruchnahme als (wettbewerblicher) Störer eine Wettbewerbsförderungsabsicht auf seiten des Störers nicht voraussetzt (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 29/88, GRUR 1990, 373, 374 = WRP 1990, 270 - Schönheits-Chirurgie; GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb).

    Zwar kommt im Interesse der Vermeidung einer Umgehung der für bestimmte Berufsgruppen aufgestellten Verbote eine Störerhaftung grundsätzlich auch dort in Betracht, wo der Störer selbst dem Verbot nicht unterworfen ist (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb, m.w.N.).

    Dem als Störer Inanspruchgenommenen muß daher ausnahmsweise der Einwand offenstehen, daß ihm im konkreten Fall eine Prüfungspflicht - etwa weil der Störungszustand für ihn nicht ohne weiteres oder aber nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar war - entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nur eingeschränkt zuzumuten sei (BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb).

    Beim Anzeigengeschäft besteht, um die Arbeit von Presseunternehmen nicht über Gebühr zu erschweren und die Verantwortlichen nicht zu überfordern, keine umfassende Prüfungspflicht; vielmehr haftet das Presseunternehmen für die Veröffentlichung wettbewerbswidriger Anzeigen nur im Falle grober, unschwer zu erkennender Verstöße (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb, m.w.N.).

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Der Zusatzeintrag dient der Werbung des Anschlußinhabers, der sich damit eine weitere Bekanntheit verschaffen will, und erhält damit den Charakter einer Werbeanzeige mit der für das Anzeigengeschäft des Verlegers typischen Wettbewerbsförderungsabsicht und erlaubt damit auch den Rückgriff auf die Vermutung des Bestehens einer Wettbewerbsabsicht (BGH, Urt. v. 30.06.1994 - I ZR 40/92, GRUR 1994, 841, 842 f. = WRP 1994, 739 - Suchwort).

    Wenn die Eintragung in den "Gelben Seiten" aufgrund einer - ausnahmslos vorgesehenen - kostenlosen Übernahme der Grundeinträge aus den Telefonbüchern anders als die (entgeltlichen) Zusatzeinträge auch nicht den Charakter einer Werbeanzeige hat, könnte jedoch auch insoweit - ebenso wie bei den Zusatzeinträgen (so BGH GRUR 1994, 841, 842 f. - Suchwort) - an eine Anwendung der für das Anzeigengeschäft des Zeitungs- und Zeitschriftengewerbes entwickelten Grundsätze gedacht werden.

  • BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86

    Werbung für Lohnsteuerhilfevereine

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Handelt es sich bei der natürlichen Person z.B. um einen als Angestellter eines Lohnsteuerhilfevereins tätigen Steuerberater, der selbst auch zur umfassenden Hilfe in Steuersachen befugt ist und mithin auch Hilfe in Lohnsteuerangelegenheiten erbringen kann, so könnte ein Recht auf eine dem Berufsstand angemessene zurückhaltende Werbung nicht nur dem Lohnsteuerhilfeverein für sich, sondern auch dem für ihn tätigen Steuerberater persönlich zustehen (vgl. insoweit BVerfG NJW 1992, 550), so daß ein Verstoß gegen § 6 WerbeVOStBerG in derartigen Fällen nicht ohne weiteres in Betracht kommt.
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Eine solche Annahme scheitert hier jedoch an dem weiteren Erfordernis, daß zwischen dem geförderten und dem benachteiligten Unternehmen ein Wettbewerbsverhältnis bestehen muß (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 20.02.1997 - I ZR 12/95 - Emil-Grünbär-Klub, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88

    "Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Das Berufungsgericht hat dabei verkannt, daß die Inanspruchnahme als (wettbewerblicher) Störer eine Wettbewerbsförderungsabsicht auf seiten des Störers nicht voraussetzt (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 29/88, GRUR 1990, 373, 374 = WRP 1990, 270 - Schönheits-Chirurgie; GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb).
  • BGH, 26.11.1969 - I ZR 34/68

    Zulässigkeit von Werbung durch einen Steuerbevollmächtigten - Sinn und Zweck

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Verstöße gegen berufsspezifische Werberegelungen, die dem Zweck dienen, die Wettbewerbsbedingungen aller Beteiligten einander anzugleichen, begründen in der Regel auch einen Wettbewerbsverstoß, ohne daß es dafür noch auf das Vorliegen weiterer Umstände ankäme (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1969 - I ZR 34/68, GRUR 1970, 179, 181 = WRP 1970, 217 - Lohnsteuerzahler; Urt. v. 15.06.1989 - I ZR 158/87, GRUR 1989, 838, 839 = WRP 1990, 237 - Lohnsteuerhilfeverein III).
  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 158/87

    "Lohnsteuerhilfeverein III"; Zulässigkeit beratungsabhängiger Mitgliedsbeiträge

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95
    Verstöße gegen berufsspezifische Werberegelungen, die dem Zweck dienen, die Wettbewerbsbedingungen aller Beteiligten einander anzugleichen, begründen in der Regel auch einen Wettbewerbsverstoß, ohne daß es dafür noch auf das Vorliegen weiterer Umstände ankäme (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1969 - I ZR 34/68, GRUR 1970, 179, 181 = WRP 1970, 217 - Lohnsteuerzahler; Urt. v. 15.06.1989 - I ZR 158/87, GRUR 1989, 838, 839 = WRP 1990, 237 - Lohnsteuerhilfeverein III).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Um die Arbeit der Betroffenen nicht über Gebühr zu erschweren und die Verantwortlichen nicht zu überfordern, wurde beispielsweise nur eine eingeschränkte Prüfungspflicht angenommen, wenn der Störungszustand für den als Störer Inanspruchgenommenen nicht ohne weiteres oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.4.1990 - I ZR 127/88, GRUR 1990, 1012, 1014 = WRP 1991, 19; Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 119/90, GRUR 1992, 618, 619 = WRP 1992, 640 - Pressehaftung I und II; GRUR 1994, 841, 842 f. - Suchwort; Urt. v. 10.4.1997 - I ZR 3/95, GRUR 1997, 909, 911 = WRP 1997, 1059 - Branchenbuch-Nomenklatur).
  • LG Frankenthal, 10.07.2018 - 6 O 322/17

    WRP - Zusendung von E-Mail-Werbung: Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts;

    Nach der Rechtsprechung haftet derjenige in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB als Störer, der auch ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten in der Weise beteiligt ist, dass er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (vgl. BGH, NJW 1997, 2180 = GRUR 1997, 313 (315) = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb, m.w. Nachw.; NJW-RR 1997, 1468, beck-online).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Fehlt es an einer solchen rechtswidrigen Beeinträchtigung, scheidet auch eine Störerhaftung aus (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb, m.w.Nachw.; BGH, Urt. v. 10.4.1997 - I ZR 3/95, GRUR 1997, 909, 911 - Branchenbuch-Nomenklatur; Urt. v. 10.11.1999 - I ZR 121/97, GRUR 2000, 613, 615 = WRP 2000, 506 - Klinik Sanssouci).

    Ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 316 - Architektenwettbewerb; GRUR 1997, 909, 911 - Branchenbuch-Nomenklatur; BGHZ 148, 13, 17 f. - ambiente.de; BGH GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 95/07

    Haftung des USENET-Providers

    Zusätzlich erfordert sie die Verletzung einer Prüfpflicht, deren Einhaltung dem Cache-Provider im Einzelfall auch möglich und zumutbar sein muss (BGH v. 10.10.1996, GRUR 1997, 313 - Architektenwettbewerb; v. 10.04.1007, GRUR 1997, 909 - Branchenbuch-Nomenklatur; GRUR 1999, 418 - Möbelklassiker; v. 17.5.2001, CR 2001, 850 - ambiente.de; vgl. dazu Haedicke, GRUR 1999, 397).
  • OLG Dresden, 28.11.2000 - 14 U 2486/00

    Verletzung des Namensrechts durch Registrierung einer Internetadresse

    Der Verletzer muss dabei nicht schuldhaft handeln und keine Wettbewerbsförderungsabsicht haben (BGH, GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb - GRUR 1997, 909, 911 - Branchenbuch-Nomenklatur - GRUR 1999, 418, 420 - Möbelklassiker -).

    Ein Wettbewerbsverstoß liegt danach nur vor, wenn zumutbare Maßnahmen unterlassen werden (nur BGH GRUR 1997, 909, 911).

  • OLG Frankfurt, 22.09.2015 - 6 U 77/14

    Wettbewerbsverstoß durch Übernahme eines Telefoneintrags in die Rubrik eines

    Die damit verbundene Werbewirkung stelle lediglich eine notwendige Begleiterscheinung dar, die allein nicht ausreiche, um das Wettbewerbshandeln im subjektiven Sinne zu begründen (BGH GRUR 1997, 909 [BGH 10.04.1997 - I ZR 3/95] - Branchenbuch-Nomenklatur).

    Von einer Wettbewerbsförderungsabsicht ist nämlich auszugehen, wenn zur automatischen Einordnung des Eintrags Umstände hinzutreteten, die dafür sprechen, dass der Verlag über die bloße Informationsvermittlung hinaus einzelne Anschlussinhaber durch die Übernahme der Grundeinträge in bestimmte Rubriken gezielt fördert (vgl. BGH GRUR 1997, 909 [BGH 10.04.1997 - I ZR 3/95] - Branchenbuch-Nomenklatur).

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 40/97

    Notfalldienst für Privatpatienten - Berufswidrige Werbung

    Verstöße gegen berufsspezifische Werberegelungen, die dem Zweck dienen, die Wettbewerbsbedingungen aller Beteiligten einander anzugleichen, begründen in der Regel auch einen Wettbewerbsverstoß, ohne daß es dafür noch auf das Vorliegen weiterer Umstände ankäme (vgl. BGH, Urt. v. 10.4.1997 - I ZR 3/95, GRUR 1997, 909, 911 = WRP 1997, 1059 - Branchenbuch-Nomenklatur; BGH GRUR 1999, 179, 180 - Patientenwerbung; Beschl. v. 29.9.1998 - KVR 17/97, WRP 1999, 200, 202 - Beanstandung durch Apothekerkammer, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 83/03

    Irreführende Eintragung im elektronischen Telefonbuch

    Unter Berufung auf die u.a. in NJW-RR 1997, 1468 (= WRP 1997, 1059 ff. = GRUR 1997, 909 ff.) veröffentlichte Entscheidung "Branchenbuch-Nomenklatur" des Bundesgerichtshofs hat der Kläger die Auffassung vertreten, die Beklagte sei für die seiner Auffassung nach gegebene Irreführung mitverantwortlich, weil die fehlende Berechtigung unproblematisch und der Verletzungstatbestand ohne größeren oder unzumutbaren Aufwand festzustellen sei.

    Soweit der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen "Branchenbuch-Nomenklatur" (WRP 1997, 1059 ff. = GRUR 1997, 909 ff.) und "Suchwort" (GRUR 1994, 841 ff. = WRP 1994, 739 ff. = NJW 1994, 2827 ff. = MDR 1995, 169 f.) eine Prüfungspflicht in der ersten Phase, also vor der Eintragung von Daten namentlich in papierne Telefonbücher nicht von vornherein verneint hat, steht das der Annahme einer mangelnden Prüfungspflicht der Beklagten zum Zeitpunkt der Eintragung von Datensätzen nicht entgegen.

  • OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03

    Haftung von Verlagen für den wettbewerbswidrigen Inhalt von Anzeigen: Prüfung der

    Zwar erfüllt das Verhalten der Beklagten den Begriff der "Wettbewerbshandlung" im Sinne von § 2 I Nr. 1 UWG n.F., da der Verleger eines Branchentelefonbuchs mit dem Abdruck von kostenpflichtigen Einträgen jedenfalls auch das Ziel erfolgt, zu Gunsten des Inserierenden den Absatz von Waren und Dienstleistungen zu fördern (vgl. BGH GRUR 97, 909, 910 - Branchenbuch-Nomenklatur).
  • OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06

    Unlauterer Wettbewerb: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Herstellern

    Wenn es um die Förderung fremden Wettbewerbs geht, muss ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (BGH, GRUR 1990, 611 ff. - Werbung im Programm; GRUR 1990, 375 f. - Steuersparmodell; GRUR 1997, 907 f. - Emil-Grünbär-Club; GRUR 1997, 909 - Branchenbuch-Nomenklatur; Köhler, aaO, § 2 Rdnr. 72; Keller, aaO, § 2 Rdnr. 24).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.2003 - 6 U 112/03

    Markenrechtsverletzung im Internet: Mitverantwortlichkeit des Registrars von

  • KG, 10.07.2014 - 10 W 142/13

    Pflichten des Domain-Registrars bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten

  • OLG München, 06.12.2001 - 6 U 2352/01

    Haftung als Störer

  • OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 7/01

    Benutzung eines Domain-Namens im geschäftlichen Verkehr durch

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 54/97

    Ärztlicher Hotelservice

  • LG Hamburg, 21.09.2004 - 312 O 324/04

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

  • LG Dortmund, 07.07.2005 - 16 O 104/05

    Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im Bereich der Erbringung von

  • OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Vanity-Nummer durch einen

  • BVerfG, 25.05.1999 - 1 BvR 369/96

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des Begriffs eines

  • OLG Frankfurt, 05.01.2016 - 6 W 106/15

    Haftung des Herausgebers eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und

  • LG Hamburg, 17.03.2005 - 315 O 950/04

    Mitstörerhaftung der Post für rechtswidrige Glücksspiel-Postwurfsendungen

  • LG Düsseldorf, 10.03.2005 - 4a O 164/04

    Profil-Fräsautomat

  • OLG Frankfurt, 08.03.2001 - 6 U 71/00

    Wettbewerbswidrig verfrühte Bewerbung eines Räumungsverkaufs: Grenzen der

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 42/97

    Notfalldienst für Privatpatienten

  • LG Frankenthal, 26.09.2017 - 6 O 25/17

    Unterlassungsanspruch: Störerhaftung im Bereich der Online-Werbung

  • OLG Jena, 25.08.1999 - 2 U 755/99

    Anspruch auf Untersagung von Internetwerbung für Sportwetten; Unmittelbare

  • OLG Hamburg, 20.03.2003 - 5 U 185/02

    Zum Begriff Sonderangebote wenn nicht nur einzelne nach Güte und Preis

  • LG München I, 20.09.2000 - 7 HKO 12081/00

    Keine Verletzung der Marke Explorer durch Betrieb einer Link-Site unter

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02

    Bestimmung der Verantwortlichkeit für die Verletzung eines Namensrechts durch

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 20 U 150/02

    Handlung zu Wettbewerbszwecken bei der Vermittlung von Verträgen über die

  • AG Nidda, 11.01.2002 - 1 C 376/01

    Mitstörerhaftung bei unverlangter Telefax-Werbung

  • LG Frankfurt/Main, 05.09.2001 - 12 O 107/01
  • OLG Bremen, 09.11.2000 - 2 U 125/00

    Irreführende Immobilienanzeige mit Hinweis "vom Eigentümer" - Mitstörerhaftung

  • OLG Hamm, 02.03.2000 - 4 U 8/00
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