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   BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92   

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BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92 (https://dejure.org/1996,1532)
BVerfG, Entscheidung vom 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92 (https://dejure.org/1996,1532)
BVerfG, Entscheidung vom 19. September 1996 - 1 BvR 1767/92 (https://dejure.org/1996,1532)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch Vergütungspflicht für Betreiber von Kopiergeräten in Kopierläden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Auskunftspflicht über den Betrieb von Fotokopiergeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 247
  • GRUR 1997, 123
  • ZUM 1997, 41
  • afp 1997, 585
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92
    Die Betreibervergütung für Geräte in Kopierläden fügt sich in das auch sonst im Urheberrecht verwirklichte Stufensystem zur mittelbaren Erfassung des Endverbrauchers ein (vgl. BVerfGE 31, 255 [267]).

    Das gilt um so mehr, als die Betreibervergütung auf die Kunden der Kopierläden abgewälzt werden kann (vgl. BVerfGE 31, 255 [267]).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92
    Der Gesetzgeber hatte weitgehende Gestaltungsfreiheit, die erst überschritten wäre, wenn die unterschiedliche Behandlung nicht mehr auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückzuführen wäre (vgl. BVerfGE 75, 108 [157]; 78, 249 [287]).

    Nicht außer acht gelassen werden kann, daß sich der Gesetzgeber, wenn es sich um komplexe Sachverhalte handelt, zunächst mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen darf, um binnen angemessener Zeit Erfahrungen zu sammeln (vgl. BVerfGE 75, 108 [162]).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92
    Letztere ist regelmäßig bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen gegeben (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 88, 87 [96]).

    Außerhalb des Verbots einer ungerechtfertigten Verschiedenbehandlung mehrerer Personengruppen läßt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber weitgehende Freiheit, Lebenssachverhalte und das Verhalten von Personen entsprechend dem Regelungszusammenhang verschieden zu behandeln (BVerfGE 55, 72 [89]; 60, 329 [346]).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92
    Bei Prognosen bezieht sich die verfassungsgerichtliche Prüfung in erster Linie darauf, ob der Gesetzgeber sich an einer sachgerechten und vertretbaren Bewertung des erreichbaren Materials orientiert hat; ist dies der Fall, steht dem Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. BVerfGE 50, 290 [333 f.]).

    Deshalb kann die gesetzgeberische Prognose nicht mit der Begründung beanstandet werden, daß die zugänglichen Erkenntnisquellen nicht ausgeschöpft worden seien, um die voraussichtlichen Auswirkungen der Regelung abschätzen zu können (vgl. BVerfGE 50, 290 [334]).

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92
    Eine Verletzung des in Art. 3 Abs. 1 GG enthaltenen Willkürverbots läge erst dann vor, wenn die Urteile bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr nachvollziehbar wären und sich daher der Schluß aufdrängte, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1992 - 6 U 159/91

    Tarifstreit

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92
    Ihre Beurteilung wird in der Rechtsprechung geteilt (Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt, ZUM 1989, S. 533 ff.; OLG Karlsruhe, ZUM 1993, S. 236 f.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92
    Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92
    Der Gesetzgeber hatte weitgehende Gestaltungsfreiheit, die erst überschritten wäre, wenn die unterschiedliche Behandlung nicht mehr auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückzuführen wäre (vgl. BVerfGE 75, 108 [157]; 78, 249 [287]).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92
    Der Gesetzgeber handelte allein deshalb nicht sachwidrig, wenn er Betreiber von Geräten in Kopierläden als Zweckveranlasser (vgl. BVerfGE 79, 1 [26]) einer zusätzlichen Vergütungspflicht unterwarf.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 1767/92
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die vom Gesetzgeber gewählte Lösung auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen oder zu untersuchen, ob sie vom Standpunkt einer Interessengruppe aus die "gerechteste" denkbare Lösung darstellt (vgl. BVerfGE 3, 58 [135 f.]; 68, 287 [301]).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • Drs-Bund, 07.07.1989 - BT-Drs 11/4929
  • Drs-Bund, 04.12.1989 - BT-Drs 11/5958
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Diese Form einer Geräteabgabe hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß angesehen (vgl. BVerfGE 31, 255 ; 79, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1996 - 1 BvR 1767/92 -, GRUR 1997, S. 123).
  • BVerfG, 04.06.2009 - 1 BvR 2163/08

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch die -

    Insoweit hätte die Beschwerdeführerin zumindest darlegen müssen, worin die wesentlichen Unterschiede liegen sollen, die den Gesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfGE 79, 1 [25 ff.]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1996 - 1 BvR 1767/92 -, NJW 1997, S. 247) dazu zwängen, Multifunktionsgeräte anders - für deren Hersteller/Importeure günstiger - zu behandeln als Großkopierer.
  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 6 A 694/08

    Verbot, Pflanzenschutzmittel mittels Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen;

    Wenn es sich - wie bei der Einschätzung des Gefährdungsumfangs von Pflanzenschutzmitteln - um komplexe Sachverhalte handelt, darf sich der Gesetzgeber grundsätzlich mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen (wie hier nach dem Bestimmungszweck des Mittels) begnügen, hat allerdings, wenn sich entsprechende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich die allgemein gefassten Bestimmungen als nicht (mehr) erforderlich oder angemessen darstellen, entsprechende Korrekturen vorzunehmen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 19. September 1996 - 1 BvR 1767/92 -, NJW 1997, 247 [248]) - eine entsprechende Korrektur ist bezüglich des Verbots des Selbstbedienungsverkaufs von Produkten nach dem Pflanzenschutzgesetz bereits vorgenommen worden, indem das früher für Pflanzenstärkungsmittel nach § 31 Abs. 2 PflSchG entsprechend geltende Verbot nach § 22 Abs. 1 PflSchG im Zuge der Gesetzesnovelle vom 5. März 2008 aufgehoben wurde (Art. 1 Nr. 26 des Änderungsgesetzes) -.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 176/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,22629
BVerfG, 19.09.1996 - 1 BvR 176/92 (https://dejure.org/1996,22629)
BVerfG, Entscheidung vom 19.09.1996 - 1 BvR 176/92 (https://dejure.org/1996,22629)
BVerfG, Entscheidung vom 19. September 1996 - 1 BvR 176/92 (https://dejure.org/1996,22629)
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Papierfundstellen

  • NJW 1997, 247
  • GRUR 1997, 123
  • ZUM 1997, 41
  • afp 1997, 481
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