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   BPatG, 16.06.1997 - 4 W (pat) 18/96   

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BPatG, 16.06.1997 - 4 W (pat) 18/96 (https://dejure.org/1997,18729)
BPatG, Entscheidung vom 16.06.1997 - 4 W (pat) 18/96 (https://dejure.org/1997,18729)
BPatG, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - 4 W (pat) 18/96 (https://dejure.org/1997,18729)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 04.09.1997 - 6 W (pat) 77/94

    Patentanmeldung - Teilung i.S: von § 39 PatG

    b) Die Prüfung der Teilungserklärung und somit der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Teilung hat in jedem Verfahren (dem der Stammanmeldung und der Teilanmeldung) in jeder Instanz - vor dem Patentamt ebenso wie im patentgerichtlichen Beschwerdeverfahren - zu erfolgen (BGH a.a.O., S 750; GRUR 1996, 753, 754 reSp "Informationssignal"; BPatG GRUR 1997, 277, 278 liSp "Textdatenwiedergabe"; BPatGE 37, 91, 93; Beschluß des 4. Senats vom 16.6.1997 - 4 W (pat) 18/96, S 5 "Kupplungsvorrichtung", zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Davon gehen auch der 2. und 4. Senat des Bundespatentgerichts in ihren kürzlich ergangenen Entscheidungen (2 Ni 50/96 BlPMZ 1997, 436 und 4 W (pat) 18/96) zur Teilung des Patents aus.

  • BGH, 03.12.1998 - X ZB 17/97

    Kupplungsvorrichtung

    Das Bundespatentgericht hat festgestellt, daß die zweite Teilungserklärung unwirksam sei, und auch die Beschwerde zurückgewiesen (BPatGE 38, 201 = GRUR 1998, 139).
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