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   OLG Celle, 16.07.1997 - 13 U 97/97   

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https://dejure.org/1997,12536
OLG Celle, 16.07.1997 - 13 U 97/97 (https://dejure.org/1997,12536)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.07.1997 - 13 U 97/97 (https://dejure.org/1997,12536)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 13 U 97/97 (https://dejure.org/1997,12536)
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Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 50
  • ZUM 1998, 326
  • afp 1998, 224
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 10.12.2007 - 13 U 176/07

    Erforderlichkeit einer Interessenabwägung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen

    Die Entscheidung des erkennenden Senats (OLG Celle, GRUR 1998, 50) hat zwar einen urheberrechtlichen Anspruch zum Gegenstand, führt aber ausdrücklich aus, dass auch im Anwendungsbereich des § 25 UWG a. F. unter Abwägung der sich gegenüber stehenden Interessen zu entscheiden sei.
  • KG, 03.12.2002 - 5 U 245/02

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen eines urheberrechtlichen

    Für diese Eignungsprüfung wird gefordert, dass die Urheberrechtsfähigkeit keinen "durchgreifenden Zweifeln" begegnet und dass die Rechtsverletzung ohne Schwierigkeiten feststellbar ist (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O.; Senat AfP 1994, 314; OLG Celle CR 1994, 748/750 und GRUR 1998, 50; Gutsche a. a. O., S. 78).
  • OLG Celle, 23.06.2005 - 13 U 82/05

    Abwarten; Aktivierung; Antragsgegner; Antragsteller; Dringlichkeitsvermutung;

    Allerdings hat nach der Rechtsprechung des Senats das Gericht gegebenenfalls auch im Anwendungsbereich des § 25 UWG (jetzt: § 12 Abs. 2 UWG) aufgrund des vorgegebenen Sachverhalts unter Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen zu entscheiden, ob der Erlass einer einstweiligen Verfügung dringlich ist (Senat, GRUR 1998, 50 = OLG-Report 1998, 9; Bernecke, 2. Aufl., Rdnr. 53; Ahrens/Schmukle, Kap. 45, Rdnr. 50 mit Nachw. der weiteren OLG-Rechtsprechung; a. A. Harte/Henning/Retzer, § 12 Rdnr. 343).
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