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   BGH, 20.01.1998 - X ZB 5/96   

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https://dejure.org/1998,5582
BGH, 20.01.1998 - X ZB 5/96 (https://dejure.org/1998,5582)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1998 - X ZB 5/96 (https://dejure.org/1998,5582)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - X ZB 5/96 (https://dejure.org/1998,5582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 761
  • GRUR 1998, 913
  • GRUR Int. 1998, 721
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1996 - X ZB 4/95

    "Informationssignal"; Wirksamkeit der Teilung eines Patents

    Auszug aus BGH, 20.01.1998 - X ZB 5/96
    Der angefochtene Beschluß kann daher lediglich daraufhin überprüft werden, ob er auf einem Verkennen des Rechtsbegriffs des "erfinderischen Schrittes" und damit auf einer Verletzung materiellen Rechts beruht oder - bei einer entsprechenden Verfahrensrüge (§ 102 Abs. 4 Nr. 3 PatG) - ob gegen prozessuale Vorschriften, die Lebenserfahrung oder die Denkgesetze verstoßen worden ist oder bei der Entscheidungsfindung wesentliche Umstände außer acht gelassen worden sind (vgl. Sen.Beschl. v. 24.3.1987 - X 2B 23/85, GRUR 1987, 510, 512 - Mittelohr-Prothese; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 756 - Informationssignal).
  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 23/85

    "Mittelohr-Prothese"; Verzicht auf weitergehenden Patentschutz im

    Auszug aus BGH, 20.01.1998 - X ZB 5/96
    Der angefochtene Beschluß kann daher lediglich daraufhin überprüft werden, ob er auf einem Verkennen des Rechtsbegriffs des "erfinderischen Schrittes" und damit auf einer Verletzung materiellen Rechts beruht oder - bei einer entsprechenden Verfahrensrüge (§ 102 Abs. 4 Nr. 3 PatG) - ob gegen prozessuale Vorschriften, die Lebenserfahrung oder die Denkgesetze verstoßen worden ist oder bei der Entscheidungsfindung wesentliche Umstände außer acht gelassen worden sind (vgl. Sen.Beschl. v. 24.3.1987 - X 2B 23/85, GRUR 1987, 510, 512 - Mittelohr-Prothese; Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 756 - Informationssignal).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit im Patentrecht hat der Senat in jüngerer Zeit in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung, die die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit im wesentlichen als Tatfrage angesehen hat (Sen.Beschl. v. 15.3.1984 - X ZB 6/83, GRUR 1984, 797, 798 f. - Zinkenkreisel; v. 24.3.1987 - X ZR 23/85, GRUR 1987, 510, 512 - Mittelohrprothese; Sen. BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; für das Gebrauchsmusterrecht Sen.Beschl. v. 20.1.1998 - X ZB 5/96, GRUR 1998, 913, 914 - Induktionsofen; vgl. Bruchhausen in Benkard, PatG GebrMG 9. Aufl. 1993, § 4 PatG Rdn. 45; Rogge/Grabinski in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, § 139 PatG Rdn. 143; Keukenschrijver in Busse PatG 6. Aufl. 2003, § 4 PatG Rdn. 193), hervorgehoben, dass es sich dabei um eine Rechtsfrage handelt, die mittels wertender Würdigung der tatsächlichen Umstände zu beurteilen ist, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen (Sen.Urt. v. 7.3.2006 - X ZR 213/01 - vorausbezahlte Telefongespräche, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; in Fortführung insbesondere des Sen.Urt. v. 25.11.2003 - X ZR 162/00, GRUR 2004, 411, 413 - Diabehältnis).

    Insoweit hat es bei der früheren Rechtsprechung zu verbleiben (vgl. Sen.Beschl. v. 14.5.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 756 - Informationssignal, insoweit nicht in BGHZ 133, 18 abgedruckt; Sen.Beschl. vom 20.1.1998 - X ZB 5/96, GRUR 1998, 913, 914 f. - Induktionsofen).

  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    Die Beurteilung des Vorliegens eines erfinderischen Schritts liegt wie die der erfinderischen Tätigkeit beim Patent im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet und ist insoweit einer Überprüfung in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich verschlossen (§ 18 Abs. 5 GebrMG i.V.m. § 107 Abs. 2 PatG; zuletzt für das Gebrauchsmusterrecht Sen.Beschl. v. 20.1.1998 - X ZB 5/96, NJW-RR 1998, 761, 762 - Induktionsofen, insoweit nicht in GRUR Int. 1998, 721 abgedruckt; vgl. für das Patentrecht Sen.Beschl. v. 2.3.1999 - X ZB 17/97, zur Veröffentlichung vorgesehen - künstliche Atmosphäre).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - 2 U 35/05

    Keine Eintragungsfähigkeit von Sitzbanküberzügen für Bierbänke als

    Auch wenn die Anforderungen an das Vorliegen eines erfinderischen Schrittes im Gebrauchsmusterrecht niedriger sind als diejenigen an die Erfindungshöhe eines Patentes (RG, GRUR 1931, 521, 523; Loth, GbMG, 2001, § 1 Rdn. 160; Bühring, GbMG, 6. Aufl., § 3 Rdn. 73 ff. m.w.N.; s. ferner BGH, NJW-RR 1998, 761, 762 = GRUR 1998, 913, 915 - Induktionsofen), so muss doch eine technische Lehre von erfinderischer Qualität vorliegen, weil anderenfalls auch rein handwerkliche oder konstruktive Verbesserungen des Standes der Technik mit einem Ausschließlichkeitsrecht geschützt werden könnten, deren Benutzung jedermann freistehen muss.
  • LG Düsseldorf, 05.08.2008 - 4b O 197/07

    Tintenkartusche

    Für die Frage des erfinderischen Schritts ist zu prüfen, ob sich für den Durchschnittsfachmann auf dem betreffenden Fachgebiet aus dem Stand der Technik Vorbilder und Anregungen für die vom Klagegebrauchsmuster vorgeschlagene Gestaltungen boten (BGH GRUR 1998, 913, 915 - Induktionsofen).
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