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   BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95   

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https://dejure.org/1997,1041
BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95 (https://dejure.org/1997,1041)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1997 - I ZR 98/95 (https://dejure.org/1997,1041)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - I ZR 98/95 (https://dejure.org/1997,1041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Irreführende Werbung mit dem Zeichen "GS = geprüfte Sicherheit"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1198
  • MDR 1998, 554
  • GRUR 1998, 1043
  • DB 1998, 621
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95
    Das Landgericht hätte eine Entscheidung über diesen Hilfsanspruch nicht ohne Entscheidung über den ebenfalls bei ihm als Hauptanspruch anhängigen Schadensersatzanspruch erlassen dürfen, weil das Bestehen dieses Anspruchs - wie dargelegt - Voraussetzung für die Begründetheit des Anspruchs auf Auskunftserteilung ist und der Erlaß eines Teilurteils deshalb die Gefahr widersprechender Entscheidungen begründet hat (vgl. BGH, Urt. v. 12.1.1994 - XII ZR 167/92, WM 1994, 865, 867 = NJW-RR 1994, 379, 380; Zöller/Vollkommer, ZPO, 301 Rdn. 7 m.w.N.).

    Ob der Senat auch ohne Rüge des im Erlaß des unzulässigen Teilurteils liegenden Verfahrensverstoßes den Rechtsstreit selbst an das Landgericht zurückverweisen könnte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 22.3.1991 - V ZR 16/90, NJW 1991, 2082, 2083; BGH WM 1994, 865, 868), muß nicht entschieden werden, weil eine Zurückverweisung an das Landgericht, jedenfalls nach dem gegenwärtigen Sachstand, ohnehin nicht sachdienlich wäre.

  • BGH, 22.03.1991 - V ZR 16/90

    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren nach teilweiser Wiederholung der

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95
    Ob der Senat auch ohne Rüge des im Erlaß des unzulässigen Teilurteils liegenden Verfahrensverstoßes den Rechtsstreit selbst an das Landgericht zurückverweisen könnte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 22.3.1991 - V ZR 16/90, NJW 1991, 2082, 2083; BGH WM 1994, 865, 868), muß nicht entschieden werden, weil eine Zurückverweisung an das Landgericht, jedenfalls nach dem gegenwärtigen Sachstand, ohnehin nicht sachdienlich wäre.
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 71/83

    Zulässigkeit des Vertriebs von Abschleppseilen mit den DIN-Normen nicht

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95
    Wenn mit einem "GS-Zeichen" geworben wird, gehen die Verbraucher, auch wenn sie keine Detailkenntnisse besitzen, jedenfalls davon aus, daß das Gerät keine Mängel aufweist, die zum Widerruf der Erteilung des "GS-Zeichens" führen müßten (vgl. dazu auch - zur Irreführung bei einer solchen verweisenden Verbrauchervorstellung - BGH, Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 71/83, GRUR 1985, 555 = WRP 1985, 402 - Abschleppseile; Urt. v. 11.7.1991 - I ZR 33/90, GRUR 1992, 117, 119 = WRP 1991, 789 - IEC-Publikation; OLG Düsseldorf BB 1985, 2191, 2192; OLG Stuttgart WRP 1989, 832; Großkomm./Lindacher, § 3 UWG Rdn. 677, 679).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1985 - 2 U 97/84
    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95
    Wenn mit einem "GS-Zeichen" geworben wird, gehen die Verbraucher, auch wenn sie keine Detailkenntnisse besitzen, jedenfalls davon aus, daß das Gerät keine Mängel aufweist, die zum Widerruf der Erteilung des "GS-Zeichens" führen müßten (vgl. dazu auch - zur Irreführung bei einer solchen verweisenden Verbrauchervorstellung - BGH, Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 71/83, GRUR 1985, 555 = WRP 1985, 402 - Abschleppseile; Urt. v. 11.7.1991 - I ZR 33/90, GRUR 1992, 117, 119 = WRP 1991, 789 - IEC-Publikation; OLG Düsseldorf BB 1985, 2191, 2192; OLG Stuttgart WRP 1989, 832; Großkomm./Lindacher, § 3 UWG Rdn. 677, 679).
  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87

    Auskunftsanspruch eines Miterben

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95
    Die Entscheidung, ob der Klägerin ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung als Hilfsanspruch zur Durchsetzung ihres behaupteten Schadensersatzanspruchs zusteht, hängt weiter davon ab, ob der Schadensersatzanspruch als Hauptanspruch jedenfalls dem Grunde nach besteht (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.1988 - IVa ZR 290/87, WM 1989, 548, 549 = NJW-RR 1989, 450).
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95
    Auch eine objektiv richtige Angabe kann irreführend sein, wenn der Verkehr, für den sie bestimmt ist, ihr etwas Unrichtiges entnimmt und die dadurch geweckte Fehlvorstellung geeignet ist, das Kaufverhalten eines nicht unbeachtlichen Teils des Verkehrs zu beeinflussen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 10/89, GRUR 1991, 552, 554 = WRP 1991, 163 - TÜV-Prüfzeichen; Urt. v. 25.4.1996 - I ZR 82/94, WRP 1996, 1102, 1104 - Großimporteur).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 33/90

    IEC-Publikation - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95
    Wenn mit einem "GS-Zeichen" geworben wird, gehen die Verbraucher, auch wenn sie keine Detailkenntnisse besitzen, jedenfalls davon aus, daß das Gerät keine Mängel aufweist, die zum Widerruf der Erteilung des "GS-Zeichens" führen müßten (vgl. dazu auch - zur Irreführung bei einer solchen verweisenden Verbrauchervorstellung - BGH, Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 71/83, GRUR 1985, 555 = WRP 1985, 402 - Abschleppseile; Urt. v. 11.7.1991 - I ZR 33/90, GRUR 1992, 117, 119 = WRP 1991, 789 - IEC-Publikation; OLG Düsseldorf BB 1985, 2191, 2192; OLG Stuttgart WRP 1989, 832; Großkomm./Lindacher, § 3 UWG Rdn. 677, 679).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 10/89

    "TÜV-Prüfzeichen"; Werbung mit einem Prüfzeichen für Brillenfassungen

    Auszug aus BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95
    Auch eine objektiv richtige Angabe kann irreführend sein, wenn der Verkehr, für den sie bestimmt ist, ihr etwas Unrichtiges entnimmt und die dadurch geweckte Fehlvorstellung geeignet ist, das Kaufverhalten eines nicht unbeachtlichen Teils des Verkehrs zu beeinflussen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 10/89, GRUR 1991, 552, 554 = WRP 1991, 163 - TÜV-Prüfzeichen; Urt. v. 25.4.1996 - I ZR 82/94, WRP 1996, 1102, 1104 - Großimporteur).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Jedoch begründete der erneute Verstoß einen neuen gesetzlichen Unterlassungsanspruch, den die Klägerin hätte geltend machen können (vgl. BGHZ 130, 288, 294 - Kurze Verjährungsfrist; BGH, Urt. v. 23.10.1997 - I ZR 98/95, GRUR 1998, 1043, 1044 = WRP 1998, 294 - GS-Zeichen).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04

    Irreführender Kontoauszug

    Auch objektiv zutreffende Angaben können jedoch irreführend sein, wenn ein beachtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise damit eine unrichtige Vorstellung verbindet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 23.10.1997 - I ZR 98/95, GRUR 1998, 1043, 1044 = WRP 1998, 294 - GS-Zeichen, m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 104/12

    Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine geschäftliche Angabe vielmehr auch dann irreführend und damit unlauter im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG sein, wenn sie objektiv richtig ist, ein beachtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise mit ihr aber (gleichwohl) eine unrichtige Vorstellung verbindet (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - I ZR 98/95, GRUR 1998, 1043, 1044 = WRP 1998, 294 - GS-Zeichen; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 2.70, jeweils mwN).
  • LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 138/19

    Kennzeichnung von Instagram-Posts als Werbung

    Die hier gegenständlichen Posts begründen eine neue Wiederholungsgefahr, weil sie nach Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung veröffentlicht worden sind (vgl. BGH GRUR 1998, S. 1043, 1044 - GS-Zeichen).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 15 U 21/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fertigarzneimitteln auf der Basis von

    Grundlage des Unterlassungsanspruchs kann dann also nicht mehr der ursprüngliche (durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung erledigte), sondern nur der spätere Verstoß sein, der eine neue Wiederholungsgefahr begründet (BGHZ 130, 288 (292) - Kurze Verjährungsfrist; BGH GRUR 1998, 1043 (1044) - GS-Zeichen).
  • BGH, 31.03.2011 - III ZR 339/09

    Amtshaftung: Prüftätigkeit einer anerkannten "GS-Stelle" als Ausübung eines

    Soweit in dem Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1997 (I ZR 98/95, NJW-RR 1998, 1198) in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit in Bezug auf das GS-Zeichen beiläufig und ohne Begründung der Begriff "Verwaltungsakt" verwendet wurde, war dies nicht entscheidungserheblich und gegebenenfalls durch die öffentlich-rechtliche Organisationsform der im konkreten Fall tätigen Prüfstelle beeinflusst (siehe auch Bieback aaO S. 248).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 15 U 70/14

    Wettbewerbswidrigkeit der unvollständigen Angabe der Inhaltsstoffe bei einem

    Objektiv zutreffende Angaben sind zur Täuschung geeignet, wenn sie bei einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise zu einer unrichtigen Vorstellung führen (BGH GRUR 1998, 1043 - GS-Zeichen; BGH WRP 1993, 239 - Sofortige Beziehbarkeit), d. h. es zu einer Diskrepanz zwischen Verkehrsverständnis und objektiver Sachlage kommt (BGH GRUR 2000, 911 - Computerwerbung; BGH GRUR 1964, 33 - Bodenbeläge).
  • OLG Oldenburg, 29.08.2002 - 1 U 59/02

    TÜV-Zertifikat

    Der Umstand, dass die TÜV-Bescheinigung tatsächlich ausgestellt worden und der Hinweis darauf in der Werbung deshalb richtig war, schließt die Annahme einer irreführenden Werbung ebenfalls nicht aus (BGH WRP 1998, 294, 295).

    Wenn mit derartigen offiziellen Bezeichnungen geworben wird, gehen die Verbraucher, auch wenn sie keine Detailkenntnisse besitzen, jedenfalls davon aus, dass das Gerät keine Mängel aufweist, und der ausdrücklich erwähnten Norm entspricht (vgl. BGH WRP 1998, 294, 295).

  • OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05

    Markenschutz für eine Zigarettenschachtel: Verwechslungsgefahr bei einer

    Selbst wenn man nur auf den engeren Verkehrskreis abstellen wollte, was bereits zweifelhaft ist, da sich das Angebot von Fertigzigaretten an die gesamte Bevölkerung richtet ( vgl .BGH GRUR 98, 1043, 1036 "Makalu" ), sind die erreichten Prozentwerte für eine gesteigerte Kennzeichnungskraft zu gering.
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2006 - 1 U 86/06

    Unlautere Werbung mit der medizinischen Wirkung eines Gerätes

    Aber auch objektiv zutreffende Angaben können irreführend sein, wenn ein beachtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise damit unrichtige Vorstellungen verbindet (BGH GRUR 1998, 1043; 61, 193, 196).
  • OLG Köln, 01.06.2012 - 6 U 218/11

    Werbung mit Hinweis auf frühere Bestellung kann zulässig sein!

  • LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10

    Nach einem entsprechendem Anerkenntnis besteht ein Anspruch auf Unterlassung der

  • LG Cottbus, 23.02.2010 - 11 O 48/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung eines Geräts mit der behaupteten

  • LG Darmstadt, 07.07.2009 - 16 O 142/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung im Internet mit wissenschaftlich

  • KG, 22.02.2000 - 5 U 7664/98

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz der Bewerbung eines Sparkonzeptes für Inserate im

  • LG Düsseldorf, 07.07.2004 - 34 O 92/04

    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

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