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   BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98   

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https://dejure.org/1999,1158
BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98 (https://dejure.org/1999,1158)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1999 - IX ZR 351/98 (https://dejure.org/1999,1158)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 (https://dejure.org/1999,1158)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    ZPO §§ 3, 511 a Abs. 1 Satz 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Schätzung des Wertes einer Auskunftsklage - Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft - Sichtung von Buchhaltungsunterlagen - Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nach Aufwand an Zeit und Kosten, ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftsklage; Beschwerdewert; Zeitaufwand; Geheimhaltungsinteresse

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 511 a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3, § 511 a Abs. 1 S. 1
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3050
  • MDR 1999, 1222
  • GRUR 1999, 1037
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 124/87

    Anforderungen an die Begründung der Verwerfung einer Berufung; Ermessen des

    Auszug aus BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98
    Verwirft das Berufungsgericht eine Berufung als unzulässig, weil der - nach freiem Ermessen festzusetzende (§ 3 ZPO) - Wert des Beschwerdegegenstands unterhalb der Berufungssumme liegt, dann kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder ob es von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Urt. v. 24. Februar 1982 - IVa ZR 58/81, NJW 1982, 1765; Beschl. v. 16. Dezember 1987 - IVb ZB 124/87, NJW-RR 1988, 836, 837).
  • BGH, 24.02.1982 - IVa ZR 58/81

    Unzulässigkeit einer Berufung auf Grund eines zu niedrigen Beschwerdegegenstandes

    Auszug aus BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98
    Verwirft das Berufungsgericht eine Berufung als unzulässig, weil der - nach freiem Ermessen festzusetzende (§ 3 ZPO) - Wert des Beschwerdegegenstands unterhalb der Berufungssumme liegt, dann kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder ob es von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Urt. v. 24. Februar 1982 - IVa ZR 58/81, NJW 1982, 1765; Beschl. v. 16. Dezember 1987 - IVb ZB 124/87, NJW-RR 1988, 836, 837).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98
    Im Ansatz zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß sich der Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 a Abs. 1 ZPO) im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft nach dem Aufwand an Zeit und Kosten bemißt, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (BGHZ 128, 85, 87 ff); auf ein Geheimhaltungsinteresse beruft sich der Beklagte selbst nicht.
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Die Bewertung steht gemäß §§ 2, 3 ZPO im freien Ermessen des Berufungsgerichts und kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur beschränkt daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGHZ 124, 313, 314/315; BGH, Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219, unter II 2 c aa, jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Der vom Berufungsgericht angenommene Wert kann zudem von der Revisionsinstanz nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht, etwa weil es bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 31. März 2010 - XII ZB 130/09, NJW-RR 2010, 1081 Rn. 10; BGH, Urteil vom 7. März 2001 - IV ZR 155/00, juris Rn. 5 mwN), die Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 168/13, juris Rn. 5; BGH, Urteile vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO Rn. 9; vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050 unter III; vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 314 f.).
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    b) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem nach § 3 ZPO eingeräumten Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn das Gericht bei der Bewertung des Beschwerdegegenstandes maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) nicht festgestellt hat (BGH, Beschluss vom 28. November 1990 - VIII ZB 27/90, WM 1991, 657; Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050 f.; Beschluss vom 31. Januar 2007 - XII ZB 133/06, NJW-RR 2007, 724 Rn. 5; Beschluss vom 28. April 2008 - II ZB 27/07, WM 2009, 329 Rn. 4; Beschluss vom 27. April 2009 - II ZB 16/08, ZIP 2009, 1883 Rn. 9).
  • BGH, 16.04.2002 - KZR 5/01

    "Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag"; Umfang der Rechtskraft eines

    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß sich der Wert des Beschwerdegegenstandes im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft in erster Linie nach dem Aufwand an Zeit und Kosten bemißt, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert (BGHZ 128, 85, 87 ff.; BGH, Urt. v. 24.6.1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050); auf ein ebenfalls zu berücksichtigendes Geheimhaltungsinteresse hat sich die Beklagte nicht berufen.

    Da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, beschränkt sich diese Prüfung jedoch darauf, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder ob es von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschl. v. 1.4.1992 - VIII ZB 2/92, NJW 1992, 2020; NJW 1999, 3050 m.w.N.; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 511 Rdn. 39).

  • BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99

    Urteilsbeschwer bei Stufenklage

    Dementsprechend bestimmt sich die Beschwer der Beklagten bei einer Verurteilung zu Auskunft und Rechnungslegung nach deren Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (Großer Senat in Zivilsachen BGHZ 128, 85, 87; BGH, Urt. v. 24.6.1999 - IX ZR 351/98, GRUR 1999, 1037 - Wert der Auskunftsklage).
  • BGH, 05.02.2001 - II ZB 7/00

    Höhe der Beschwer bei Verurteilung zur Rechnungslegung

    Was die Bemessung der Beschwer mit einem Betrag unterhalb der Berufungssumme des § 511 a Abs. 1 ZPO angeht, so kann das Revisionsgericht nur prüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm in § 3 ZPO eingeräumten freien Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht, insbesondere für die Bewertung maßgebliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 28. November 1990 - VIII ZB 27/90, WM 1991, 657; Urt. v. 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050).

    Abgesehen davon, daß es an einer Schätzung des für die Abrechnung erforderlichen Zeitaufwandes fehlt (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1999 aaO), läßt das Berufungsgericht ermessensfehlerhaft außer Betracht, daß zur Rechnungslegung zunächst einmal die Unterlagen in den Ordnern gesichtet, auf ihre Relevanz für die Abrechnung geprüft und den Zahlenkolonnen zugeordnet oder zur Bildung zusätzlicher Abrechnungsposten herangezogen werden müssen, was eine zumindest teilweise Wiederholung des Abrechnungsaufwandes für viele zurückliegende Jahre erfordert.

  • BGH, 17.12.2003 - IV ZR 28/03

    Streitwert für Klage gegen den Testamentsvollstrecker

    Der Beschwerdeführer legt auch nicht dar, daß und gegebenenfalls in welcher Höhe ihm berufliche Einkünfte entgehen (vgl. BGH Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 - NJW 1999, 3050 unter III 3).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09

    Revision gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berechnung der

    Im Streitfall ist es glaubhaft, dass der Aufwand zur Erteilung der titulierten Auskünfte, die Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sind, die erforderliche Beschwer erreicht (vgl. zur Schätzung BGH, Urt. vom 24.06.1999 - IX ZR 351/98, GRUR 1999, 1037).
  • BGH, 31.01.2007 - XII ZB 133/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Bemessung der Beschwer nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht von dem ihm nach § 3 ZPO eingeräumten Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht hat, was insbesondere dann der Fall ist, wenn das Gericht bei der Bewertung des Beschwerdegegenstandes maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder etwa erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) nicht festgestellt hat (BGH Beschluss vom 28. November 1990 - VIII ZB 27/90 - NJW-RR 1991, 509 und Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 - NJW 1999, 3050 f.).
  • BGH, 11.07.2001 - XII ZR 14/00

    Beschwer bei Verurteilung zu einer Auskunft

    Eine mit dem Fall des Urteils vom 24. Juni 1999 (BGH - IX ZR 351/98 = NJW 1999, 3050) vergleichbare Situation liegt insoweit nicht vor.
  • BGH, 28.10.2010 - III ZB 28/10

    Auskunftsklage: Bemessung der Beschwer des Auskunftspflichtigen

  • BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

  • BGH, 29.09.2010 - XII ZB 49/09

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 155/00

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 102/01

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 04.07.2001 - IV ZB 7/01

    Gegenstandswert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft

  • OLG Bremen, 06.12.2001 - 5 U 21/01

    Maßgebliches Recht bei Errichtung eines Testaments im Ausland; Begriff des

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 14 U 18/05

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhänderin an einer OHG: Pflicht des Anlegers zur

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 329/00

    Abrechnung - Rechtsanwaltskammer - Schiedsgutachten - Leistungsbestimmungsrecht -

  • OLG Hamm, 04.07.2013 - 7 U 31/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZB 92/99

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 09.11.2000 - IX ZB 112/00

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2003 - 16 U 81/02

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Buchauszug zur Durchsetzung eines

  • BGH, 02.09.1999 - III ZB 37/99

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Rechnungslegung

  • OLG Bremen, 13.03.2017 - 2 U 127/16

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2001 - 7 U 167/01

    Darlegung eines die Berufungssumme übersteigenden Wertes der Beschwer

  • BGH, 04.10.1999 - II ZR 41/99

    Rechtsmittelbeschwer bei Erteilung eines Spielerpasses

  • OLG Rostock, 25.10.1999 - 17 W (Verg) 2/99

    Keine Feststellung "folgenloser Fehler" im Vergabeverfahren!

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