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   BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96   

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BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96 (https://dejure.org/1998,1895)
BPatG, Entscheidung vom 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96 (https://dejure.org/1998,1895)
BPatG, Entscheidung vom 02. Juni 1998 - 24 W (pat) 206/96 (https://dejure.org/1998,1895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis bei Aufnahme einer aus der Verbindung von Einzelbuchstaben bestehenden Abkürzung in Abkürzungslexika

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

    CT

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 330
  • afp 1999, 304
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96
    Wird die Buchstabenverbindung dagegen als Abkürzung für zahlreiche verschiedene Begriffe genannt, darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß vieldeutige Abkürzungen sich häufig nicht zur beschreibenden Verwendung eignen (vgl auch BGH GRUR 1993, 969, 971 "Indorektal II"; Althammer/Ströbele, aaO, § 8 RdNr. 69).

    Außerdem ist zu bedenken, daß das angesprochene Publikum wenig geneigt ist, eine analysierende und möglichen beschreibenden Inhalten nachforschende Betrachtungsweise gegenüber Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen vorzunehmen, so daß in der Regel nur eindeutige und unmißverständliche Angaben zur Beschreibung geeignet sind und insoweit benötigt werden (vgl BGH GRUR 1993, 969, 971f "Indorektal II"; 1995, 269, 270 "U-KEY"; 1995, 408, 409 "PROTECH"; Althammer/Ströbele, aaO, § 8 RdNr. 102).

  • BPatG, 16.02.1998 - 30 W (pat) 310/96

    Eintragungsfähigkeit der Marke "MCS"

    Auszug aus BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96
    In solchen Fällen reicht die Zitierung einer Buchstabenverbindung als Abkürzung beschreibender Bezeichnungen in Lexika nicht ohne weiteres zur Bejahung eines Freihaltungsbedürfnisses aus; vielmehr müssen zusätzliche besondere Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, daß die angemeldete Angabe zur Beschreibung der betreffenden Waren und Dienstleistungen ernsthaft benötigt wird (vgl auch BPatG vom 16. Februar 1998 - 30 W (pat) 310/96 "MCS").
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96
    Außerdem ist zu bedenken, daß das angesprochene Publikum wenig geneigt ist, eine analysierende und möglichen beschreibenden Inhalten nachforschende Betrachtungsweise gegenüber Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen vorzunehmen, so daß in der Regel nur eindeutige und unmißverständliche Angaben zur Beschreibung geeignet sind und insoweit benötigt werden (vgl BGH GRUR 1993, 969, 971f "Indorektal II"; 1995, 269, 270 "U-KEY"; 1995, 408, 409 "PROTECH"; Althammer/Ströbele, aaO, § 8 RdNr. 102).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZB 15/92

    "U-Key"; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis bei einem fremdsprachigen

    Auszug aus BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96
    Außerdem ist zu bedenken, daß das angesprochene Publikum wenig geneigt ist, eine analysierende und möglichen beschreibenden Inhalten nachforschende Betrachtungsweise gegenüber Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen vorzunehmen, so daß in der Regel nur eindeutige und unmißverständliche Angaben zur Beschreibung geeignet sind und insoweit benötigt werden (vgl BGH GRUR 1993, 969, 971f "Indorektal II"; 1995, 269, 270 "U-KEY"; 1995, 408, 409 "PROTECH"; Althammer/Ströbele, aaO, § 8 RdNr. 102).
  • BPatG, 21.05.1996 - 24 W (pat) 235/94
    Auszug aus BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96
    Abgesehen davon, daß die Amtspraxis des Harmonisierungsamts weder in der Bejahung noch in der Verneinung der Schutzfähigkeit angemeldeter Marken für die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts verbindlich sein kann (vgl BPatG GRUR 1997, 132, 133 "ErgoPanel"), ist zu bemerken, daß zwischenzeitlich die Zweite Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts mit Entscheidung vom 11. März 1998 - R 4/98-2 "IX" die generelle Verneinung der Unterscheidungskraft von zwei Einzelbuchstaben abgelehnt und die Notwendigkeit einer die Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigenden Betrachtungsweise hervorgehoben hat.
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96
    Daß "CT" möglicherweise durch zusätzliche Angaben einen eindeutigen beschreibenden Aussagegehalt vermitteln könnte, darf bei der Prüfung der markenrechtlichen Schutzfähigkeit dieser Bezeichnung nicht berücksichtigt werden (vgl BGH GRUR 1997, 627, 628 "à la Carte"), zumal es sich vorliegend nicht um einen der Fälle handelt, in denen die Verwendung des fraglichen Ausdrucks in Verbindung mit den beanspruchten Waren zwangsläufig nur einen bestimmten beschreibenden Hinweis erkennen läßt (vgl hierzu zB BGH GRUR 1996, 634, 635 "Turbo II").
  • LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 556/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Abkürzungen stellen von Haus aus ein der Vereinfachung dienendes sprachliches Hilfsmittel dar und haben insoweit bei der Beschreibung von Waren und Dienstleistungen nicht dieselbe Bedeutung wie die korrekte vollständige Wiedergabe des abgekürzten Wortes (vgl. BPatG, Beschluss vom 02.06.1998, 24 W (pat) 206/96 - CT; Beschluss vom 03.08.1999, Az. 27 W (pat) 61/99 -SLC).

    Eine vieldeutige Abkürzung ohne Hauptbedeutung eignet sich aber regelmäßig nicht zur beschreibenden Verwendung (vgl. BPatG, Beschluss vom 22.10.1998, Az. 29 W (pat) 53/98 - IVS; Beschluss vom 02.06.1998, 24 W (pat) 206/96 - CT; Beschluss vom 03.08.1999, Az. 27 W (pat) 61/99 - SLC).

  • BPatG, 16.04.2007 - 30 W (pat) 163/05
    Dagegen ist vielfach Schutzfähigkeit dann gegeben, wenn Buchstabenverbindungen in sehr umfangreichen Abkürzungsverzeichnissen für eine Vielzahl von verschiedenen Begriffen verwendet werden (vgl. BPatGE 38, 182 - MAC; BPatG GRUR 1998, 731, 732 - DSS; GRUR 1999, 330 - CT).

    Eine vieldeutige Abkürzung - die von Haus aus nicht dieselbe Bedeutung hat wie die zugrunde liegenden Fachausdrücke - eignet sich hierfür nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass im Wesentlichen nur eine der Bedeutungen für die angemeldeten Waren in Betracht kommt (vgl. BPatGE 40, 85 - CT).

  • BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 7/07
    Schutzfähigkeit ist dagegen vielfach dann gegeben, wenn Buchstabenverbindungen in sehr umfangreichen Abkürzungsverzeichnissen für eine Vielzahl von verschiedenen Begriffen verwendet werden (vgl. BPatGE 38, 182 - MAC; BPatG GRUR 1998, 731, 732 - DSS; GRUR 1999, 330 - CT).

    Auch nach Auffassung des Senats bestehen daher konkrete Anhaltspunkte dafür, dass im vorliegenden Computerbereich für die Abkürzung "RIB" im Wesentlichen nur die genannte Bedeutung in Betracht kommt (vgl. BPatGE 40, 85 - CT) und sich die Buchstabenfolge "RIB" wegen ihres konkreten Bedeutungsgehalts im Computerbereich generell zur beschreibenden Verwendung eignet.

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