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   BPatG, 02.07.1998 - 13 W (pat) 36/97   

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https://dejure.org/1998,9901
BPatG, 02.07.1998 - 13 W (pat) 36/97 (https://dejure.org/1998,9901)
BPatG, Entscheidung vom 02.07.1998 - 13 W (pat) 36/97 (https://dejure.org/1998,9901)
BPatG, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 13 W (pat) 36/97 (https://dejure.org/1998,9901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
    Patent - Technische Lehre und ästhetischen Formschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 414
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1987 - X ZR 27/86

    Kehlrinne

    Auszug aus BPatG, 02.07.1998 - 13 W (pat) 36/97
    Indessen berührt ein Erfolg auf ästhetischem Gebiet die Patentfähigkeit nicht, wenn der Erfolg mit technischen Mitteln erreicht wird (BGH GRUR 1988, 290 "Kehlrinne").
  • BGH, 13.05.1980 - X ZB 19/78

    Antiblockiersystem

    Auszug aus BPatG, 02.07.1998 - 13 W (pat) 36/97
    Der Klärung der Frage, ob das hier der Fall ist, legt der erkennende Senat die Methodik zugrunde, die der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen "Dispositionsprogramm" und "Antiblockiersystem" für den vergleichbaren Fall des Algorithmus entwickelt hat (GRUR 1977, 96 und GRUR 1980, 849).
  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BPatG, 02.07.1998 - 13 W (pat) 36/97
    Der Klärung der Frage, ob das hier der Fall ist, legt der erkennende Senat die Methodik zugrunde, die der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen "Dispositionsprogramm" und "Antiblockiersystem" für den vergleichbaren Fall des Algorithmus entwickelt hat (GRUR 1977, 96 und GRUR 1980, 849).
  • BGH, 27.03.1969 - X ZB 15/67

    Rote Taube

    Auszug aus BPatG, 02.07.1998 - 13 W (pat) 36/97
    Technisch ist eine Problemlösung, wenn eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs vorliegt (BGH GRUR 1969, 672 "Rote Taube").
  • OLG München, 10.04.2003 - 29 U 1883/03

    Unzulässige Vergleichswerbung für Konkurrenzprodukte (hier:

    Ein Werbevergleich ist grundsätzlich auch bei nichtidentischen Produkten zulässig, sofern diese funktionsidentisch sind und aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise als Substitutionsprodukte in Betracht kommen (vgl. BGH GRUR 1999, 414, 415 - Vergleichen Sie; Köhler/Piper aaO § 2, Rdn. 33).
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