Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.12.1998

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Wiederholungsgefahr bei vertraglichem Unterlassungsanspruch - Datenbankabgleich

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der auf Vertragsanspruch der Unterlassungsklage auch ohne Erstbegehungsgefahr nur bei Nachweis des Rechtsschutzbedürfnisses ("Datenbankabgleich")

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 1337
  • GRUR 1999, 522
  • K&R 1999, 275



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02  

    Verfahrensrecht - Einstweilige Verfügung: Rechtsmittel gegen Kostenentscheidung

    Da im Verfahren gemäß § 91a ZPO nicht mehr über den Streitgegenstand entschieden wird (vgl. BGHZ 106, 359, 366; BGH, Urt. v. 21.1.1999 - I ZR 135/96, GRUR 1999, 522, 523 = WRP 1999, 544 - Datenbankabgleich), erscheint dieses zudem wenig geeignet, rechtsgrundsätzliche Fragen entscheidungsrelevant zu klären.
  • OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99  

    Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am

    Erklärungen, die im Prozeß nicht zum Zweck der Auskunftserteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind, können aber nicht als Erfüllung der geschuldeten Auskunft gewertet werden (BGH NJW 99 1337, 1338 = WRP 99, 544, 546 - Datenbankabgleich).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 41/02  

    Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung des einstweiligen

    Da im Verfahren gemäß § 91a ZPO nicht mehr über den Streitgegenstand entschieden wird (vgl. BGHZ 106, 359, 366; BGH, Urt. v. 21.1.1999 - I ZR 135/96, GRUR 1999, 522, 523 = WRP 1999, 544 - Datenbankabgleich), erscheint dieses zudem wenig geeignet, rechtsgrundsätzliche Fragen entscheidungsrelevant zu klären.
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  • OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 5 U 404/03  

    Architekten & Ingenieure - Haftung: Anerkenntnisverbot des § 5 Nr. 5 AHB

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 21.1.1999 - I ZR 135/96, NJW 1999, 1337; U. v. 28.5.1991 - IX ZR 181/90, NJW 1991, 2280, 2281) hat eine Erledigungserklärung grundsätzlich nur prozessbeendende, aber keine materiell-rechtliche Wirkung.
  • OLG München, 20.05.2010 - U (K) 4653/09  

    Überhöhte Zahlungen von Stromnetznutzungsentgelten: Ausschluss von

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage fehlt, wenn der Kläger kein schutzwürdiges Interesse an dem begehrten Urteil haben kann (vgl. BGH NJW-RR 1989, 263, 264; Senat, Urt. v. 14.05.2009 - U (K) 3283/08, juris, Tz. 62; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., vor § 253, Rdn. 18; vgl. auch BGH GRUR 1999, 522, 524 - Datenbankabgleich m. w. N.).
  • OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00  

    Anspruch des Übersetzers auf Einwilligung in Vertragsänderung - hohe

    Unabhängig von der Frage, ob in Parteivorbringen im Verfahren eine Auskunftserteilung (Erfüllung gemäß § 362 BGB) gesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1999, 1337, 1338 = GRUR 1999, 522 - Datenbankabgleich), wird in Bezug auf den noch gegenständlichen Zeitraum nur für das Jahr 1995 vorgetragen, von dem streitgegenständlichen Werk seien im Jahre 1995 ca. 57.000 Exemplare (Taschenbuchausgabe) verkauft worden.
  • OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01  

    Kenntnis des Betriebsinhabers von einer wettbewerbswidrigen Handlung eines

    Anderes gilt jedoch dann, wenn die Auskunft nicht ernstgemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGHZ 125, 322, 326 - "Cartier-Armreif") oder wenn Erklärungen im Prozess nicht zum Zwecke der Auskunfterteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind (BGH WRP 1999, 544, 546 - "Datenbankabgleich"; OLG Stuttgart WRP 2000, 318, 322 - "Mitarbeiter-Abwerbung").
  • OLG Brandenburg, 16.09.2009 - 3 U 180/08  
    Für die klageweise Geltendmachung eines vertraglichen Unterlassungsanspruchs, der im Übrigen weder Wiederholungs- noch Erstbegehungsgefahr erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1999 - I ZR 135/96 = NJW 1999, 1337), muss - wie für jede Klage - ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein.
  • ArbG Mannheim, 04.08.2009 - 6 Ca 113/09  

    Unbegründetheit einer auf eine höhere Eingruppierung gestützten Zahlungsklage,

    Bei dem Rechtschutzinteresse handelt es sich um eine ungeschriebene Prozessvoraussetzung, die bei jeder Klage stets zu prüfen ist (vgl. BGH NJW 1999, 1337).
  • OLG Brandenburg, 26.05.1999 - 3 U 172/98  
    b) Die klageweise Geltendmachung eines vertraglichen Unterlassungsanspruchs, wie ihn die Kläger hier erhoben haben, setzt - anders als etwa eine Rechtsverfolgung aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - keine (dort zum Anspruchsgrund gehörende) Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr voraus; sie erfordert indes ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1988 - VIII ZR 31/88, ZMR 1989, 148; Urt. v. 21.01.1999 - I ZR 135/96, Juris-Dok.-Nr. KORE300129900, zur Veröffentlichung in Printmedien vorgesehen; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 6 Rdn. 6 ff. und Kap. 51 Rdn. 59).

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1998 - X ZR 181/98   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1999, 938
  • MDR 1999, 1029
  • GRUR 1999, 522
  • VersR 2000, 252
  • BB 1999, 928



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 298/11  

    Verfahrensrecht - Verantwortung des Bevollmächtigten zur Fristwahrung

    aa) Es ist anerkannt, dass eine krankheitsbedingte Fristversäumung des Anwalts unter besonderen Voraussetzungen, insbesondere bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung, für die der Anwalt keine Vorsorge treffen konnte, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann (Senatsbeschluss vom 26. November 1997 - XII ZB 150/97 - NJW-RR 1998, 639; BGH Beschluss vom 3. Dezember 1998 - X ZR 181/98 - NJW-RR 1999, 938).
  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 23/03  

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung wegen

    Daß er die Entwicklung seiner Erkrankung günstiger einschätzt, entlastet ihn nicht (BGH, Beschl. v. 8. Februar 2000, XI ZB 20/99, veröffentlicht bislang nur bei juris; vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 3. Dezember 1998, X ZR 181/98, NJW-RR 1999, 938).
  • BGH, 19.03.2008 - III ZB 81/07  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Abweichend von der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1998 (X ZR 181/98 - NJW-RR 1999, 936 = VersR 2000, 252) zugrunde liegenden Fallgestaltung, auf den die Rechtsbeschwerde verweist, ist im vorliegenden Fall bereits nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass der Fehler des Anwalts bei der Eintragung des Fristendes für die Berufungsbegründung zum 11. Juli 2007 statt dem 9. Juli 2007 auf seine Erkrankung zurückzuführen ist.
  • BPatG, 18.10.2005 - 27 W (pat) 117/04  
    Dadurch konnte es zu dem Übersehen der Frist kommen, ohne dass dem ein Verstoß gegen die Pflicht zur Beachtung der zumutbaren Sorgfalt zugrunde gelegen hätte (vgl BGH WRP 1999, 438 - Konzentrationsstörung).
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