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   KG, 27.10.1998 - 5 U 3231/98   

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https://dejure.org/1998,9041
KG, 27.10.1998 - 5 U 3231/98 (https://dejure.org/1998,9041)
KG, Entscheidung vom 27.10.1998 - 5 U 3231/98 (https://dejure.org/1998,9041)
KG, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 5 U 3231/98 (https://dejure.org/1998,9041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 721
  • ZUM 1999, 415
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 47/08

    Autobahnmaut

    Das durch Investitionen des Herstellers in die Datenbank begründete Schutzrecht entfällt aber nicht mit dem Ausgleich dieser Investitionen (vgl. zum Schutz des Filmherstellers KG GRUR 1999, 721).
  • BPatG, 28.11.2007 - 29 W (pat) 202/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist damit nicht nur die Eintragung von Bezeichnungen als Marke, die im maßgeblichen Verkehr aktuell für die betreffenden Waren und Dienstleistungen als beschreibende Angabe verstanden wird, sondern auch solcher Bezeichnungen verboten, die zukünftig von den Betroffenen als beschreibende Angabe verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 721, Rn. 37 - Chiemsee).

    Erforderlich ist jedoch, dass eine entsprechende beschreibende Verwendung vernünftigerweise in der Zukunft erwartet werden kann (EuGH GRUR 1999, 721, Rn. 37 - Chiemsee; GRUR 2004, 675, Rn. 56 - Postkantoor).

  • KG, 07.05.2010 - 5 U 116/07

    Musikvideoclip - Vergütungsanspruch des Musikvideoproduzenten: Einordnung als

    Filmhersteller ist auch derjenige, der damit beauftragt wird, eine bestimmte Produktion im eigenen Namen organisatorisch zu tragen, selbst wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer das finanzielle Risiko vertraglich übernimmt und/oder sich weitestgehende Einflussnahmen auf die Filmgestaltung vorbehält und von solchen Rechten Gebrauch macht (Senat, GRUR 1999, 721, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98

    Umfang des Urheberrechts aufgrund von zu Zeiten der ehemaligen DDR geschlossenen

    Der Senat hat zwischenzeitlich mehrfach entschieden, dass eine Anwendung von § 10 Abs. 2 URG auf urheberrechtliche Verträge, die - wie hier - vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertragsgesetzes geschlossen wurden, nicht in Betracht kommt, während aber im Übrigen für die Auslegung dieser Verträge nach wie vor das Urhebervertragsrecht der DDR anzuwenden ist (KG ZUM 1999, 154; ZUM 1999, 415; ZUM-RD 1999, 484).
  • KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01

    Online-Nutzung von Filmausschnitten als ein Eingriff in das

    Die DEFA als Rechtsnachfolgerin des VEB hat also nach dem § 94 Abs. 1 UrhG originäre Nutzungsrechte und Vermietungsrechte hinsichtlich des Films erworben (vgl. Senat GRUR 1999, 721).
  • BPatG, 02.10.2002 - 32 W (pat) 22/02
    So wie Dienstleistungen zu den bei ihrer Erbringung verwendeten Hilfsmitteln nicht unbedingt ähnlich sind (vgl. BGH GRUR 1999, 721 - Canon II), sind sie auch zu Hilfstätigkeiten nicht ähnlich.
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