Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1999 - I ZR 4/97   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Angabe einer prozentualen Preisreduzierung ohne Einzelpreisauszeichnung wettbewerbswidrig

  • werbung-schenken.de

    Herabgesetzte Schlußverkaufspreise

    UWG § 1; UWG § 13; PAngV § 1
    Wesentliche Beeinträchtigung; Endpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Herabgesetzte Schlußverkaufspreise"; Zulässigkeit der Reduzierung von Schlußverkaufspreisen; Wesentliche Beeinträchtigung des maßgeblichen Marktes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Preisnachlaßankündigung an der Kasse verstößt gegen UWG

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 2195
  • MDR 1999, 1216
  • GRUR 1999, 762
  • WM 1999, 1475
  • BB 1999, 1403
  • DB 1999, 2208



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99  

    Fernflugpreise

    Die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV bestehende Verpflichtung zur Angabe der Endpreise ist unabhängig davon, ob der Verkehr bei Angeboten einer bestimmten Art daran gewöhnt ist, den Endpreis anhand angegebener Preisbestandteile zusammenzurechnen (vgl. dazu BGH GRUR 1981, 140, 141 - Flughafengebühr), oder davon, ob die Errechnung des Endpreises anhand der Preisbestandteile, die in der Werbung genannt sind, für einen durchschnittlichen Letztverbraucher einfach oder schwierig ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.2.1999 - I ZR 4/97, GRUR 1999, 762, 763 = WRP 1999, 845 - Herabgesetzte Schlußverkaufspreise; Völker aaO § 1 PAngV Rdn. 39).

    Das von der Preisangabenverordnung ebenfalls geschützte Interesse der Verbraucher an optimalen Preisvergleichsmöglichkeiten (vgl. dazu BGH GRUR 1999, 762, 763 - Herabgesetzte Schlußverkaufspreise) kann von einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen nur geltend gemacht werden, soweit es sich mit dem Interesse am Wettbewerb auf dem Markt deckt.

    Sie ist zwar nicht irreführend, erschwert aber erheblich die durch die Preisangabenverordnung geschützte Möglichkeit des Preisvergleichs, der ein unerläßlicher Bestandteil des wirtschaftlichen Wettbewerbs ist (vgl. BGH GRUR 1999, 762, 763 - Herabgesetzte Schlußverkaufspreise).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01  

    Telekommunikation - Pflicht zur Angabe der Preise

    Zweck der Preisangabenverordnung ist es, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1996 - I ZR 197/94, GRUR 1997, 767, 769 = WRP 1997, 735 - Brillenpreise II; Urt. v. 25.2.1999 - I ZR 4/97, GRUR 1999, 762, 763 = WRP 1999, 845 - Herabgesetzte Schlußverkaufspreise).
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07  

    Verfahrensrecht - Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitel

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gemäß § 767 ZPO für unzulässig erklärt werden, wenn der dem Titel zugrunde liegende Unterlassungsanspruch nachträglich durch eine Gesetzesänderung (BGHZ 133, 316, 323 f.), eine behördliche Entscheidung (Senat, BGHZ 122, 1, 8) oder aus anderen Gründen (BGH, Urt. v. 23. Februar 1973, I ZR 117/71, GRUR 1973, 429, 430; Urt. v. 19. November 1982, I ZR 99/80, GRUR 1983, 179, 181; Urt. v. 25. Februar 1999, I ZR 4-97, NJW 1999, 2195) weggefallen ist.
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  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05  

    Wettbewerbsrecht, Gerichtstyp

    Denn Preisangaben sollen durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber den Unternehmen stärken und fördern (BGH, GRUR 1999, 762 f. - Herabgesetzte Schlussverkaufspreise; GRUR 2003, 971 f. - Telefonischer Auskunftsdienst; Köhler a.a.O § 4 UWG, Rdnr. 11.142; jew. m.w.N.).

    Das hängt auch von der Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs ab (BGH, WRP 1999, 845 f. - herabgesetzte Schlussverkaufspreise; WRP 2000, 1135, 1137 - ambulanter Schlussverkauf; GRUR 2001, 258 f. - Immobilienpreisangaben; jew. m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05  

    Fehlende Angabe zur Aufsichtsbehörde im Impressum

    Das hängt auch von der Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs ab (BGH, WRP 1999, 845 f. - herabgesetzte Schlussverkaufspreise; WRP 2000, 1135, 1137 - ambulanter Schlussverkauf; GRUR 2001, 258 f. - Immobilienpreisangaben; jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07  

    Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt

    Preisangaben sollen durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber den Unternehmern stärken und fördern (vgl. BGH, Urteil vom 04. Oktober 2007 - I ZR 143/04 - Tz. 25 [Versandkosten]; BGH, GRUR 1997, 767, 769 [Brillenpreise II]; BGH, GRUR 1999, 762, 763 [Herabgesetzte Schlussverkaufspreise]; BGH, GRUR 2003, 971, 972 [Telefonischer Auskunftsdienst]).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 66/01  

    Telefonischer Auskunftsdienst

    Zweck der Preisangabenverordnung ist es, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1996 - I ZR 197/94, GRUR 1997, 767, 769 = WRP 1997, 735 - Brillenpreise II; Urt. v. 25.2.1999 - I ZR 4/97, GRUR 1999, 762, 763 = WRP 1999, 845 - Herabgesetzte Schlußverkaufspreise).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2012 - 6 U 27/10  
    Leichte Erkennbarkeit und deutliche Lesbarkeit sind nicht gegeben, wenn - wie hier - Schriftgröße, Schriftart oder Schriftfarbe derart gewählt sind, dass die Angaben nur mit Mühe wahrgenommen werden können (vgl. Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 1 PAngV Rn. 49) und der Endpreis erst durch einen zusätzlichen Rechenvorgang ermittelt werden muss (vgl. BGH GRUR 1999, 762, 763).
  • OLG Köln, 06.02.2004 - 6 U 133/03  

    `Oster-Rabatt` von zehn Prozent nicht wettbewerbswidrig // Antrag auf

    Der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 25. Februar 1999, NJW 1999, 2195 f. = WRP 1999, 845 ff. = GRUR 1999, 762 f. "Herabgesetzte Schlussverkaufspreise") von der Preisangabenverordnung verfolgte Zweck, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern, erforderte es nicht, solche individuellen Nachlässe bei den allgemeinen, im Grundsatz für jedermann geltenden Preisangaben zu berücksichtigen.
  • LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 268/08  

    Wettbewerbsverstöße im Internet im Zusammenhang mit dem Angebot kostenpflichtigen

    Damit wäre nämlich dem Zweck der Preisangabenverordnung nicht Rechnung getragen, der darin liegt, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern (BGH GRUR 1999, 762, 763 - Herabgesetzte Schlussverkaufspreise ).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04  

    Unlauterer Wettbewerb: Angabe der Buchungsgebühr in der Werbung für

  • OLG Köln, 07.09.2001 - 6 U 129/01  

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: fehlende Angaben von Mietnebenkosten in Anzeige

  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 2616/02  
  • KG, 04.12.2001 - 5 U 5617/00  

    Klagebefugnis des Inhabers eines Geschäftslokals gegen Wettbewerber;

  • OLG Hamm, 04.11.1999 - 4 U 93/99  

    Zulässigkeit der Abhängigkeit eines Rabatts von einem Mindestumsatz

  • LG Hannover, 26.09.2006 - 18 O 238/06  
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