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   BGH, 20.06.2000 - X ZB 5/99   

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https://dejure.org/2000,2583
BGH, 20.06.2000 - X ZB 5/99 (https://dejure.org/2000,2583)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2000 - X ZB 5/99 (https://dejure.org/2000,2583)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - X ZB 5/99 (https://dejure.org/2000,2583)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 1015
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91

    Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - X ZB 5/99
    Sollen an Stelle von Merkmalen, die nach einem erteilten Patentanspruch seinen Gegenstand bestimmen, andere oder zusätzliche Merkmale aufgenommen werden, darf die Einfügung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 und § 38 PatG jedoch nicht dazu führen, daß mit dem nunmehrigen Patentanspruch ein Gegenstand beansprucht wird, von dem der Durchschnittsfachmann aufgrund der ursprünglichen Offenbarung nicht erkennen kann, daß er von vornherein von dem Schutzbegehren umfaßt sein soll (Sen.Urt. v. 21.09.1993 - X ZR 50/91, Mitt. 1996, 204 - unzulässige Erweiterung).
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - X ZB 5/99
    Besteht das Begehren des beschwerdeführenden Patentinhabers nur darin, das erteilte Patent mit geänderten Ansprüchen aufrechtzuerhalten, beschränkt sich unabhängig vom Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens als solchem die gerichtliche Entscheidungskompetenz auf dieses Begehren (§ 99 PatG i.V.m. §§ 308, 536, 559 Abs. 1 ZPO; Sen.Beschl. v. 10.01.1995 - X ZB 11/92, GRUR 1995, 333, 337 - Aluminium-Trihydroxid; Beschl. v. 26.09.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - X ZB 5/99
    Diese vom Senat seiner Rechtsprechung bei Revisionen in Patentverletzungsprozessen zugrunde gelegte Erkenntnis (BGHZ 142, 7 - Räumschild, m.w.N.), gilt gleichermaßen für das Rechtsbeschwerdeverfahren.
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 20.06.2000 - X ZB 5/99
    Besteht das Begehren des beschwerdeführenden Patentinhabers nur darin, das erteilte Patent mit geänderten Ansprüchen aufrechtzuerhalten, beschränkt sich unabhängig vom Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens als solchem die gerichtliche Entscheidungskompetenz auf dieses Begehren (§ 99 PatG i.V.m. §§ 308, 536, 559 Abs. 1 ZPO; Sen.Beschl. v. 10.01.1995 - X ZB 11/92, GRUR 1995, 333, 337 - Aluminium-Trihydroxid; Beschl. v. 26.09.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - elektrisches Speicherheizgerät).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    1996, 204, 206 - Spielfahrbahn; Sen.Beschl. v. 20.6.2000 - X ZB 5/99, GRUR 2000, 1015, 1016 - Verglasungsdichtung; v. 5.10.2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

    Denn eine Lehre zum technischen Handeln geht über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus, wenn die Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen nicht erkennen läßt, daß sie als Gegenstand von dem mit der Anmeldung verfolgten Schutzbegehren umfaßt sein soll (Sen.Urt. v. 21.9.1993 - X ZR 50/91, Mitt. 1996, 204, 206 - Spielfahrbahn; Sen.Beschl. v. 20.6.2000 - X ZB 5/99, GRUR 2000, 1015, 1016 - Verglasungsdichtung; v. 5.10.2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Der Patentanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem aus fachmännischer Sicht aufgrund der ursprünglichen Offenbarung nicht zu erkennen ist, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein sollte (Sen.Urt. v. 21.9.1993 - X ZR 50/91, Mitt. 1996, 204, 206 - Spielfahrbahn; Sen.Beschl. v. 20.6.2000 - X ZB 5/99, GRUR 2000, 1015, 1016 - Verglasungsdichtung; v. 5.10.2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; Sen.Urt. v. 5.7.2005, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 42/06

    Auslegung und Umfang eines Gebrauchsmusterschutzanspruches für Tintenpatronen -

    Das ist etwa dann der Fall, wenn in den Anspruch Merkmale aufgenommen werden, die eine technische Lehre umschreiben oder durch die ein Gegenstand beansprucht wird, welche den Anmeldungsunterlagen durch einen Durchschnittsfachmann nicht entnommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2000, 1015 = Mitt. 2000, 455 - Verglasungsdichtung).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 182/04

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für ein Sammelhefter

    1996, 204, 206 - Spielfahrbahn; Sen.Beschl. v. 20.6.2000 - X ZB 5/99, GRUR 2000, 1015, 1016 - Verglasungsdichtung; v. 5.10.2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; Sen.Urt. v. 5.7.2005, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II).
  • BGH, 29.04.2003 - X ZB 10/02

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung durch das Bundespatentgericht

    Bei diesem festgestellten Verständnis des Fachmanns handelt es sich zudem um eine tatrichterliche Würdigung, die den erkennenden Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren bindet (Sen.Beschl. v. 20.6.2000 - X ZB 5/99, GRUR 2000, 1015, 1016 - Verglasungsdichtung).
  • LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 115/08

    Einrichtung zur zentralen Notlichtversorgung III

    Der Schutzanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem aus fachmännischer Sicht auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht zu erkennen ist, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein sollte (BGH GRUR 2000, 1015, 1016 - Verglasungsdichtung; BGH GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; BGH GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 43/06

    Gebrauchsmusterverfahren bzgl. eines Tintentanks für einen Tintenstrahldrucker;

    Das ist etwa dann der Fall, wenn in den Anspruch Merkmale aufgenommen werden, die eine technische Lehre umschreiben oder durch die ein Gegenstand beansprucht wird, welche den Anmeldungsunterlagen durch einen Durchschnittsfachmann nicht entnommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2000, 1015 = Mitt. 2000, 455 - Verglasungsdichtung).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2010 - 4a O 106/10

    Tintenpatrone (4)

    Das ist etwa dann der Fall, wenn in den Anspruch Merkmale aufgenommen werden, die eine technische Lehre umschreiben oder durch die ein Gegenstand beansprucht wird, welche den Anmeldungsunterlagen durch einen Durchschnittsfachmann nicht entnommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2000, 1015 - Verglasungsdichtung).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2008 - U (Kart) 44/06

    Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Vernichtung und der

    Das ist etwa dann der Fall, wenn in den Anspruch Merkmale aufgenommen werden, die eine technische Lehre umschreiben oder durch die ein Gegenstand beansprucht wird, welche den Anmeldungsunterlagen durch einen Durchschnittsfachmann nicht entnommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2000, 1015 = Mitt. 2000, 455 - Verglasungsdichtung).
  • BPatG, 17.12.2009 - 15 W (pat) 373/04
  • LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10

    Druckmaterialbehälter

  • BPatG, 11.02.2011 - 7 W (pat) 14/06
  • LG Düsseldorf, 13.07.2010 - 4a O 107/10

    Tintenpatrone (3) II

  • BPatG, 04.03.2010 - 6 W (pat) 339/07
  • BPatG, 25.08.2009 - 6 W (pat) 22/05
  • LG Düsseldorf, 20.12.2012 - 4a O 73/11

    Druckmaterialbehälter III

  • LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 29/08

    Temperaturmessgerät

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