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   OLG Frankfurt, 18.11.1999 - 6 U 93/99   

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https://dejure.org/1999,9038
OLG Frankfurt, 18.11.1999 - 6 U 93/99 (https://dejure.org/1999,9038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.1999 - 6 U 93/99 (https://dejure.org/1999,9038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 1999 - 6 U 93/99 (https://dejure.org/1999,9038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    MarkenG §§ 14, 18, 19
    Wiederbefüllte Toner-Kartusche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Klagemarke durch Inverkehrbringen von Tonerkartuschen unter Beibehaltung ihrer Kennzeichnung einer Marke; Hinreichende Glaubhaftmachung von der Beilegung von markenverletzenden gekennzeichneten Datenblättern; Anordnung der Sequestration von wiederbefüllten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässiges Wiederbefüllen einer Marken-Toner-Kartusche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 1062
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.1999 - 6 U 93/99
    Zwar sieht § 18 MarkenG die Vernichtung markenverletzender Gegenstände als Regelfall vor; § 18 MarkenG geht allerdings auf das Produktpirateriegesetz vom 7.3.1990 (BGBl. I, 422) zurück und greift daher in seiner vollen Schärfe gegenüber dem Hersteller von Piraterieware durch (BGH GRUR 1997, 899 ff, 900, 901- Vernichtungsanspruch).
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.1999 - 6 U 93/99
    HAG II; GRUR Int. 1999, 438 ff, 442 - BMW-Deenik, Erw.
  • EuGH, 17.10.1990 - C-10/89

    CNL-SUCAL / HAG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.1999 - 6 U 93/99
    Denn der Schutzgegenstand des Markenrechts liegt nach st. Rechtsprechung des EuGH insbesondere darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität des gekennzeichneten Erzeugnisses zu garantieren und ihm zu ermöglichen, das gekennzeichnete Erzeugnis ohne Verwechslungsgefahr von Erzeugnisses anderer Herkunft zu unterscheiden (EuGH Slg. 1990 I-3711 ff, 3758 .
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 44/02

    SodaStream

    aa) Das Berufungsgericht hat sich - wie auch andere Gerichte, die über ähnliche Sachverhalte zu befinden hatten (vgl. OLG Düsseldorf Mitt. 2001, 377, 378 f. = OLG-Rep 2001, 458; vgl. ferner OLG Frankfurt GRUR 2000, 1062; OLG München Mitt. 1998, 378, 380) - an dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz orientiert, daß eine Markenverletzung (§ 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 MarkenG) immer dann vorliegt, wenn ein mit der Marke des Originalherstellers gekennzeichnetes wiederbefüllbares Behältnis mit Waren eines anderen Herstellers nachgefüllt wird und der Verkehr die Marke auf dem Behältnis als Hinweis nicht nur auf die betriebliche Herkunft des Behältnisses, sondern auch auf die betriebliche Herkunft des Inhalts versteht (BGHZ 100, 51, 56 f. - Handtuchspender; BGH, Urt. v. 10.4.1956 - I ZR 165/54, GRUR 1957, 84, 86 - Einbrandflaschen).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob es sich um Fälschungen oder um nicht erschöpfte Originalware handelt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. November 1999 - 6 U 93/99, bei juris Rz. 27; s. auch LG Düsseldorf, GRUR 1996, 66).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00

    Markenwirkung bei Neubefüllung von Besprudelungsgeräten

    Es stellt eine Zeichenverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 MarkenG dar, wenn ohne Zustimmung des Zeicheninhabers die eigene Ware in ein gekennzeichnetes Behältnis gefüllt wird und dies nicht ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht (vgl. OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 511 - Nachfüllen von Brunneneinheitsflaschen; OLG Frankfurt, GRUR 2000, 1062 - Wiederbefüllte Toner-Kartusche"; Althammer/Ströbele/Klaka, a.a.O., § 14 Rdn. 74 und § 24 Rdn. 34 a.E.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 109).
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