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   OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 246/98   

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https://dejure.org/1999,10473
OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 246/98 (https://dejure.org/1999,10473)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.1999 - 3 U 246/98 (https://dejure.org/1999,10473)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 3 U 246/98 (https://dejure.org/1999,10473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 319
  • ZUM 1999, 849
  • afp 2000, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06

    Unlauterer Wettbewerb: Untersagung der Deutschen Börse des Handels einer Bank mit

    Solche Arbeitsergebnisse - bei denen verschiedene Analysten zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen können - sind geeignet, auf die betriebliche Herkunft, jedenfalls aber auf die Besonderheiten der gewerblichen Leistungen der Analysten hinzuweisen (OLG Hamburg, OLGR 2000, 319 - Börsendaten).
  • OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 166/01

    Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbsprozessen

    Das hat der Senat - auch wie vorliegend für den Fall des Ausnutzens einer Fristverlängerung - bereits mehrfach entschieden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1998, 402 m. w. Nw., MagazinDienst 1999, 979, GRUR 2000, 319).
  • LG München I, 07.10.2004 - 7 O 6119/04
    Bereits unter Geltung des § 1 UWG a.F. war in der Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass sich der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz auch auf Dienstleistungen in der Form der Zusammenstellung von Daten erstreckt (vgl. BGH GRUR 1999, 923 [BGH 06.05.1999 - I ZR 199/96] - Tele-Info-CD; NJWE-WettbR 1999, 249; OLG Hamburg GRUR 2000, 319 - Börsendaten; OLG München GRUR-RR 2003, 329, 330; Köhler in Baumbach/Hefermehl, UWG, 23. Aufl., § 4 Rdn. 9.22; Sambuc aaO § 4 Nr. 9 Rdn. 21).
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