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   OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99   

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https://dejure.org/2000,1989
OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99 (https://dejure.org/2000,1989)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.2000 - 6 U 73/99 (https://dejure.org/2000,1989)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 6 U 73/99 (https://dejure.org/2000,1989)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • aufrecht.de

    Recherche- und Zeitungsausschnittdienst

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    GRUR/GRUR Int

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG §§ 2, 16, 17, 31, 53; UWG § 1
    Vervielfältigung und Verbreitung von Beiträgen und Entscheidungen aus einer juristischen Fachzeitschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urheberrechtsschutzfähigkeit von Beiträgen und juristischen Entscheidungen in juristischen Fachzeitschriften; Anforderungen an eine Privilegierung nach § 53 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a Urheberrechtsgesetz (UrhG) bei juristischen Personen; Unzulässigkeit der Werbung mit einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1726
  • GRUR 2000, 414
  • afp 2000, 296
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99
    Unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "CB-Infobank I und II" (BGH NJW 1997, 1363 ff. und 1368 ff.) vertritt der Kläger im übrigen weiterhin die Auffassung, er brauche die Vervielfältigung der Werkstücke aus den Zeitschriften GRUR und GRUR INT nicht zu dulden.

    Anders als in dem der Entscheidung "CB-Infobank I" des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1997, 1363) zugrundeliegenden Sachverhalt könne deshalb, so meint die Beklagte, nicht davon ausgegangen werden, es handele sich um einen einheitlichen Recherche- und Kopierauftrag.

    Ist aber zur Beurteilung der Urheberrechtsfähigkeit eines wissenschaftlichen Schriftwerks auch und gerade auf die Formgestaltung zurückzugreifen (BGH NJW 1997, 1363, 1366 = GRUR 1997, 459, 461 - "CB-Infobank I"), kann weder die Urheberrechtsschutzfähigkeit eines in den Fachzeitschriften GRUR und GRUR INT veröffentlichten Beitrags noch die Urheberrechtsschutzfähigkeit der von den Redakteuren des Verlags etwa durch das Verfassen von Leitsätzen bearbeiteten Entscheidungen in Zweifel gezogen werden.

    Bei juristischen Personen kommt dagegen nur eine Privilegierung des sonstigen eigenen, in § 53 Abs. 2 UrhG geregelten Gebrauchs in Betracht (BGH NJW 1997, 1363, 1365 "CB-Infobank I").

    In seiner Entscheidung "CB-Infobank I" hat der Bundesgerichtshof zu dem Privilegierungstatbestand des § 53 Abs. 2 Nr. 4 a UrhG ausdrücklich ausgeführt, daß die Anwendung dieser Schrankenbestimmung es nicht erfordert, daß der privilegierte Nutzer ein eigenes Werkstück als Vorlage für die Vervielfältigung verwendet, und daß es sich bei ihm um einen eng auszulegenden Ausnahmetatbestand handelt (BGH, a.a.O., NJW 1997, 1363, 1366 f.).

    Eine Kopiertätigkeit, die von einem anderen als dem privilegierten Nutzer im Sinne des § 53 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG vorgenommen wird, bleibt urheberrechtlich als Vervielfältigungshandlung nur freigestellt, soweit sie sich auf den technisch-maschinellen Vorgang der Vervielfältigung beschränkt (BGH NJW 1997, 1363, 1366 sowie NJW 1997, 1368, 1369, "CB-Infobank I und II").

    Es ist anerkannt, daß die Anwendung des § 1 UWG neben den sondergesetzlichen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist, daß aber besondere, außerhalb der Sonderschutztatbestände des Urheberrechtsgesetzes liegende Umstände hinzutreten müssen, welche die beanstandete Handlung als unlauter im Sinne des § 1 UWG erscheinen lassen (BGH NJW 1997, 1363, 1368 am Ende, "CB-Infobank I", mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99
    Das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht kann nämlich hinter der gesetzlichen Verwertungsbefugnis des Urhebers zurückbleiben, was sich bereits daraus ergibt, daß das Gesetz die vertragliche Bewilligung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten für unwirksam erklärt, § 31 Abs. 4 UrhG (vgl. hierzu: BGH NJW 1997, 1368, 1369 - "CB-Infobank II").

    Eine Kopiertätigkeit, die von einem anderen als dem privilegierten Nutzer im Sinne des § 53 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG vorgenommen wird, bleibt urheberrechtlich als Vervielfältigungshandlung nur freigestellt, soweit sie sich auf den technisch-maschinellen Vorgang der Vervielfältigung beschränkt (BGH NJW 1997, 1363, 1366 sowie NJW 1997, 1368, 1369, "CB-Infobank I und II").

  • OLG Celle, 08.03.1989 - 11 U 46/88

    Führen einer Klage in gewillkürter Prozessstandschaft; Prozessfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99
    Denn es ist allgemein anerkannt, daß auch ein wirtschaftliches Interesse des Ermächtigten als schutzwürdiges Eigeninteresse an der Durchsetzung des fremden Rechts ausreichen kann (BGHZ 119, 237, 242 "Universitätsemblem"; OLG Celle, NJW 1989, 2477 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99
    Für eine wirksame Übertragung der Prozeßführungsbefugnis des Rechtsinhabers auf einen Dritten verlangt die ganz herrschende Auffassung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum außer der Ermächtigung des Rechtsinhabers zu Recht ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an der Prozeßführung im eigenen Namen (vgl. nur BGH NJW 1995, 3186 sowie Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Auflage, vor § 50 Rdnr. 44, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 24/92

    Vereinbarung über Deckungsbeiträge der GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99
    Denn bei offengelegter Prozeßstandschaft der vorliegenden Art wirkt die Ermächtigung nach allgemeiner Meinung auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück (vgl. nur BGH NJW-RR 1993, 607 und Zöller-Vollkommer, a.a.O., vor § 50 Rdnr. 45).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99
    Denn es ist allgemein anerkannt, daß auch ein wirtschaftliches Interesse des Ermächtigten als schutzwürdiges Eigeninteresse an der Durchsetzung des fremden Rechts ausreichen kann (BGHZ 119, 237, 242 "Universitätsemblem"; OLG Celle, NJW 1989, 2477 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12

    Umfang des Verwertungsrecht an einem Film

    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332, 335) und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 Rn. 82; Fromm/ Nordemann , UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • OLG Köln, 17.04.2015 - 6 W 14/15

    Eingeräumtes ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht lässt

    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (Senat, GRUR 2000, 414, 416 - "GRUR/GRUR Int") und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (BGH, GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Senat, ZUM-RD 2014, 162 = juris Tz. 5; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage 2010, vor § 28 Rn. 82; Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Auflage 2008, § 97 Rn. 133).
  • OLG Köln, 19.09.2014 - 6 W 115/14

    Umfang der Rechte an einem Musiktitel

    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (Senat, ZUM-RD 2000, 332, 335) und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (BGH, GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz).
  • OLG Köln, 31.03.2014 - 6 W 136/13

    Geltendmachung der Urheberrechte an einer Filmproduktion

    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332 [335]), findet seine Grenze also regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310 [311] - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/ Loewenheim , Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 UrhG Rn. 82; Fromm/ Nordemann , UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • LG Köln, 28.02.2007 - 28 O 16/07

    Speichern von Webradiosendungen auf Servern

    Vielmehr steht die Kopiertätigkeit der Verfügungsbeklagten zu 1) in einem untrennbarem Zusammenhang mit ihrer weiteren unter dem Namen "Trackfinder" angebotenen Dienstleistung (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall OLG Köln GRUR 2000, 414 - "GRUR/GRUR Int").
  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 39/13

    Umfang des Urheberrechts an einem Filmwerk

    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332 [335]), findet seine Grenze also regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310 [311] - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 UrhG Rn. 82; Fromm/ Nordemann , UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Synchronisation eines Films in mehrere

    Allerdings wird das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332, 335), findet seine Grenze also regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 Rn. 82; Fromm/ Nordemann , UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • AG Hamburg, 06.02.2015 - 36a C 38/14

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen eines Films in einer

    Zwar wird das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart bestimmt (OLG Köln, ZUM-RD 2000, 332, 335) und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (so. OLG Köln, ZUM-RD 2014, 162 unter Hinweis auf BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 Rn. 82; Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 25/13

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Verbreitung eines Films in

    Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332 [335]), findet seine Grenze also regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310 [311] - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 UrhG Rn. 82; Fromm/ Nordemann , UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14

    Filesharing: Aktivlegitimation des abmahnenden Nutzungsrechtsinhabers bei

    "Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332, 335) und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 Rn. 82; Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
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