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OLG Frankfurt, 16.12.1999 - 6 U 144/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verwechslungsgefahr beim Börsengang gleichnamiger Unternehmen
Papierfundstellen
- GRUR 2000, 517
- BB 2000, 320
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05
Hansen-Bau
Die Häufigkeit eines als Geschäftsbezeichnung verwendeten Familiennamens beeinflusst nur die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzumfang der Bezeichnung (vgl. OLG Frankfurt GRUR 2000, 517;… Knaak aaO). - OLG Frankfurt, 04.05.2000 - 6 U 81/99
Unterlassung der Verwendung eines Namensbestandteils in der Internet-Domain
Unter Anwendung dieser Grundsätze hat der erkennende Senat (BB 2000, 320 = MarkenRecht 2000, 101 = NJWE 2000, 92 - Jost) bereits entschieden, dass die für eine kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr erforderliche Branchennähe nicht durch die Notierung zweier Unternehmen an der Börse hergestellt wird. - OLG Köln, 07.08.2002 - 6 U 70/02
Verwendung der Wortbildmarke eines Anlageunternehmens durch Hersteller von …
Aus der Sicht des die Aktien zum Zwecke der Kapitalbeschaffung herausgebenden Unternehmens selbst handelt es sich jedoch nicht um eine dem Markenschutz unterfallende Dienstleistung im vorbezeichneten Sinne, sondern um eine ausschließlich im eigenen Interesse durchgeführte Maßnahme unternehmerischen Handelns, welches die eigentliche wirtschaftliche Betätigung des Unternehmens im Rahmen seines Geschäftsgegenstandes ermöglichen, zumindest fördern soll (vgl. auch OLG Frankfurt am Main GRUR 2000, 517/518 -"Jost"-).