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   BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95   

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https://dejure.org/1999,1007
BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95 (https://dejure.org/1999,1007)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1999 - X ZR 40/95 (https://dejure.org/1999,1007)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - X ZR 40/95 (https://dejure.org/1999,1007)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    IntPatÜG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3; ; EPÜ Art. 138 Abs. 1 lit. c; ; PatG § 22 Abs. 1; ; PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4; ; PatG § 110 Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1 Abs. 1
    Patentfähigkeit eines Waschmittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 991
  • GRUR 2000, 591
  • GRUR Int. 2000, 770
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch zulässig, wenn dieses für den Fachmann als zu der im Patent unter Schutz gestellten Lehre gehörig zu erkennen gewesen ist (BGHZ 110, 123, 125 f. - Spleißkammer; Sen.Beschl. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88, GRUR 1991, 307, 308).
  • BGH, 12.05.1992 - X ZB 11/90

    Grenzwertangaben eines Mengenbereichs von Komponenten einer Legierung -

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95
    Danach stellt die Nennung eines Mengenbereichs - nichts anderes kann für eine Gewichtsbereichsangabe gelten (vgl. Rogge, GRUR 1996, 931, 939), wie sie auch hier in Rede steht - eine vereinfachte Schreibweise der zahlreichen möglichen, zwischen dem unteren und dem oberen Grenzwert liegenden Zwischenwerte dar (Sen.Beschl., BGHZ 111, 21, 27 - Crackkatalysator; BGHZ 118, 210, 217 - Chrom-Nickel-Legierung).
  • BGH, 30.10.1990 - X ZB 18/88

    Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch zulässig, wenn dieses für den Fachmann als zu der im Patent unter Schutz gestellten Lehre gehörig zu erkennen gewesen ist (BGHZ 110, 123, 125 f. - Spleißkammer; Sen.Beschl. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88, GRUR 1991, 307, 308).
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95
    Danach stellt die Nennung eines Mengenbereichs - nichts anderes kann für eine Gewichtsbereichsangabe gelten (vgl. Rogge, GRUR 1996, 931, 939), wie sie auch hier in Rede steht - eine vereinfachte Schreibweise der zahlreichen möglichen, zwischen dem unteren und dem oberen Grenzwert liegenden Zwischenwerte dar (Sen.Beschl., BGHZ 111, 21, 27 - Crackkatalysator; BGHZ 118, 210, 217 - Chrom-Nickel-Legierung).
  • BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82

    Nichtigkeit eines Patents (Vorrichtung zum automatischen Füllen der Randfugen von

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95
    Dabei ist es zwar nicht erforderlich, daß dem Fachmann das, was ihm bereits im Anmeldezeitpunkt an Fachkenntnissen und Fertigkeiten zur Verfügung steht, wiederholt wird (Sen., Urt. v. 8.12.1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 273 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZR 101/89

    Berufung auf Neuheitsschonfrist

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95
    Maßgebend ist dabei nicht, was sich für den Fachmann allein aus dem Inhalt der ursprünglichen Patentansprüche ergibt, sondern der gesamte Offenbarungsgehalt der ursprünglichen Anmeldung (für ein deutsches Patent: vgl. Sen., Urt. v. 3.12.1991 - X ZR 101/89, GRUR 1992, 157, 158 - Frachtcontainer, m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 58/93

    Zulässigkeit der Änderung eines europäischen Patents gem. § 64 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - X ZR 40/95
    Allerdings darf durch die Aufnahme des Merkmals an die Stelle der Erfindung, für die das Patent ursprünglich erteilt worden ist, kein davon wesensverschiedenes aliud treten (BGH, aaO; vgl. Sen.Urt. v. 7.2.1995 - X ZR 58/93, Umdr. S. 46 f.).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Dabei kann dahinstehen, ob dies in einer für die Prüfung auf Schutzfähigkeit gegenüber dem Stand der Technik relevanten Weise geschieht, etwa als Offenbarung einer Bereichsangabe in der Form 0% (vgl. Sen.Urt. v. 7.12.1999 - X ZR 40/95, GRUR 2000, 591, 593 f. - Inkrustierungsinhibitoren), wogegen Bedenken geltend gemacht werden könnten, weil die Angabe, die Werte könnten beliebig gewählt werden, sich einer konkreten Bereichsangabe gerade enthält.
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Die Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch ist zulässig, wenn dadurch die zunächst weiter gefaßte Lehre auf eine engere Lehre eingeschränkt wird und wenn das weitere Merkmal in der Beschreibung als zu der beanspruchten Erfindung gehörend zu erkennen war (Sen., BGHZ 111, 21, 25 - Crackkatalysator I; Beschl. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88, GRUR 1991, 307, 308 - Bodenwalze; Urt. v. 7.12.1999 - X ZR 40/95, GRUR 2000, 591, 592 - Inkrustierungsinhibitoren).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Die Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch ist zulässig, wenn dadurch die zunächst weiter gefasste Lehre auf eine engere Lehre eingeschränkt wird und wenn das weitere Merkmal in der Beschreibung als zu der beanspruchten Erfindung gehörend zu erkennen war (BGHZ 111, 21, 25 - Crackkatalysator I; Sen.Beschl. v. 30.10.1990 - X ZB 18/88, GRUR 1991, 307, 308 - Bodenwalze; Sen.Urt. v. 7.12.1999 - X ZR 40/95, GRUR 2000, 591, 592 - Inkrustierungsinhibitoren).
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