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   OLG Düsseldorf, 02.12.1999 - 2 U 71/98   

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https://dejure.org/1999,3047
OLG Düsseldorf, 02.12.1999 - 2 U 71/98 (https://dejure.org/1999,3047)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.1999 - 2 U 71/98 (https://dejure.org/1999,3047)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 2 U 71/98 (https://dejure.org/1999,3047)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PatG 1981 § 14
    Auslegung eines zum Oberbegriff eines Patentanspruchs gehörenden Merkmals

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 4 O 44/97
  • OLG Düsseldorf, 02.12.1999 - 2 U 71/98

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 599
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 15 U 106/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Dichtstreifen für

    Insbesondere kommt es darauf an, welche - nicht nur bevorzugten, sondern zwingenden - Vorteile mit dem Merkmal erzielt und welche Nachteile des vorbekannten Standes der Technik - nicht nur bevorzugt, sondern zwingend - mit dem Merkmal beseitigt werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 2000, 599 - Staubsaugerfilter; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2014 - 15 U 29/14; Kühnen, aaO, Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 22/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein elektronisches Leitsystem für

    Insbesondere kommt es darauf an, welche - nicht nur bevorzugten, sondern zwingenden - Vorteile mit dem Merkmal erzielt und welche Nachteile des vorbekannten Standes der Technik - nicht nur bevorzugt, sondern zwingend - mit dem Merkmal beseitigt werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 2000, 599 - Staubsaugerfilter; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rn. 40).
  • LG Düsseldorf, 30.12.2009 - 4b O 202/08

    Regenschirm

    Auch nach der gebotenen funktionsorientierten Auslegung, also der Deutung der Merkmale und Begriffe des Patentanspruchs dahingehend, wie dies angesichts der ihnen nach der offenbarten Erfindung zugedachten technischen Funktion angemessen ist (BGH GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 599, 601 - Staubsaugerfilter), umfasst das automatische Öffnen und Schließen gemäß Merkmal 1 nicht das Teleskopieren des Schirmstocks.

    Auch nach der gebotenen funktionsorientierten Auslegung, also der Deutung der Merkmale und Begriffe des Patentanspruchs dahingehend, wie dies angesichts der ihnen nach der offenbarten Erfindung zugedachten technischen Funktion angemessen ist (BGH GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 599, 601 - Staubsaugerfilter), umfasst das automatische Öffnen und Schließen gemäß Merkmal 1 nicht das Teleskopieren des Schirmstocks.

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