Weitere Entscheidung unten: BPatG, 14.12.1999

Rechtsprechung
   KG, 14.01.2000 - 25 W 2536/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14367
KG, 14.01.2000 - 25 W 2536/99 (https://dejure.org/2000,14367)
KG, Entscheidung vom 14.01.2000 - 25 W 2536/99 (https://dejure.org/2000,14367)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 25 W 2536/99 (https://dejure.org/2000,14367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in Warenzeichenstreitsachen ; Anforderungen an die Auslegung des Begriffs der Warenzeichenstreitsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 803
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 8 W 457/08

    Patentanwaltsgebühren: Mitwirkung wegen der Verwendung eines

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Bezug zum Markengesetz dergestalt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1206; KG GRUR 2000, 803 und NJWE-WettbR 2000, 222; OLG München GRUR-RR 2004, 190; BGH GRUR 2004, 622; OLG Köln GRUR-RR 2006, 350 und MarkenR 2006, 466; Fezer, a. a. O., § 140 Markengesetz Rdnr. 2; Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rdnr. 6; je m. w. N.).

    Unerheblich ist darüber hinaus, ob das Begehren in erster Linie oder ausschließlich auf eine andere, etwa eine wettbewerbsrechtliche Rechtsgrundlage gestützt worden ist (KG GRUR 2000, 803; OLG Köln GRUR-RR 2006, 350; je m. w. N.).

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 50/03

    Begriff der Kennzeichenstreitsache in § 140 Abs. 1 MarkenG

    Die Beklagte berücksichtigt dabei allerdings nicht, daß der in der hier einschlägigen Zuständigkeitsvorschrift des § 140 Abs. 1 MarkenG legaldefinierte Begriff der Kennzeichenstreitsachen ("alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird") im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift weit auszulegen ist (vgl. KG GRUR 2000, 803; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 140 Rdn. 5 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03

    Kostenerstattung in Kennzeichenstreitsachen: Patentanwaltskosten bei

    Zwar entspricht es nicht nur gefestigter Senatsrechtsprechung, sondern auch herrschender Ansicht, dass in Rechtsstreitigkeiten um Markenrechte (Kennzeichenstreitsachen) die in § 140 Abs. 3 (früher: Abs. 5) MarkenG enthaltene kostenrechtliche Sonderregelung (ebenso wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten um gewerbliche Schutzrechte im engeren Sinne - § 143 PatG, § 27 GebrMG, § 15 GeschmMG, § 11 HalblSchG, § 38 SortSchG ua) zur Folge hat, dass grundsätzlich nicht die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts zu prüfen ist (Senat Die Justiz 1983, 77 = RPfl 1983, 173 = JurBüro 1983, 766; Die Justiz 1996, 228 = RPfl 1996, 371; unveröff. Beschlüsse 8 W 316/02 und 8 W 420+421/02 v. 22.10.2002; KG GRUR 2000, 803; OLG Frankfurt OLGRep 1998, 154 = GRUR 1998, 1034; ebenso die weitere vom Beklagtenvertreter in der Beschwerdeschrift zitierte Rechtsprechung).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung hinsichtlich der Kosten eines Patentanwalts

    Jedenfalls stellt es im Regelfall eine ausreichende Glaubhaftmachung dar, wenn die Mitwirkung des Patentanwalts anwaltlich versichert wird (vgl. KG Berlin, GRUR 2000, 803).
  • OLG Jena, 12.03.2002 - 2 W 45/02

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erforderlichkeit

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Rechtsprechung
   BPatG, 14.12.1999 - 27 W (pat) 174/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12938
BPatG, 14.12.1999 - 27 W (pat) 174/99 (https://dejure.org/1999,12938)
BPatG, Entscheidung vom 14.12.1999 - 27 W (pat) 174/99 (https://dejure.org/1999,12938)
BPatG, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 27 W (pat) 174/99 (https://dejure.org/1999,12938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Mangelnde Schutzfähigkeit bei fehlender Unterscheidungskraft - Wortkombination und Farbe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 803
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 10.03.1997 - 30 W (pat) 191/96
    Auszug aus BPatG, 14.12.1999 - 27 W (pat) 174/99
    Mit ähnlicher Begründung sind Kombinationszeichen mit dem Eingangsbestandteil "GREEN" in den letzten Jahren mehrmals von der Eintragung zurückgewiesen worden (24 W (pat) 134/94 "GREEN COTTON"; 30 W (pat) 191/96 "GREEN POWER"; 33 W (pat) 122/97 "Green-Line").
  • BPatG, 31.03.2011 - 28 W (pat) 589/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "greenLINE" - keine Unterscheidungskraft

    Das Adjektiv "green" wird vom Verkehr allgemein als Hinweis auf umweltfreundliche, -verträgliche bzw. -schonende Produkte verstanden (vgl. BPatG GRUR 2000, 803 - GREEN LABEL ; 33 W (pat) 122/97, Beschluss vom 17.10.1999 - Green-Line ; 33 W (pat) 144/99, Beschluss vom 5.11.1999 - GREENLINE , vorgenannte Entscheidungen veröffentlicht auf https://www.pavis-proma.de und www.juris.de).
  • BPatG, 23.01.2014 - 30 W (pat) 31/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "GREEN FUTURE COMPANY" - keine Unterscheidungskraft

    Im Sinn von "umweltgewusst" wird "green" in der Rechtsprechung des BPatG seit langem bewertet (vgl. BPatG 26 W (pat) 63/93 - The green generation; 27 W (pat) 174/99 - GREEN LABEL; 28 W (pat) 589/10 - greenLine, jeweils veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).
  • BPatG, 02.03.2022 - 25 W (pat) 45/20
    In diesem Sinne wird es nahezu branchenübergreifend verwendet, um darauf hinzuweisen, dass so bezeichnete Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlich/ökologisch hergestellt bzw. erbracht werden, aus umweltfreundlichen/ökologischen Materialien bestehen oder sich bei ihrem Einsatz und Gebrauch als umweltfreundlich/ökologisch erweisen (vgl. BPatG 28 W (pat) 533/12 - Green Now; 26 W (pat) 522/11 - Surf.GREEN; 27 W (pat) 174/99 - GREEN LABEL; 28 W (pat) 91/12 - GREEN POWER MOTOR; 27 W (pat) 524/15 - start green).
  • BPatG, 23.04.2002 - 27 W (pat) 1/01
    Im Bereich der elektronischen und elektrischen Geräte (ausgenommen Haushaltsgeräte), insbesondere für den Kraftfahrzeugbereich, und der Landfahrzeuge stellt die Farbe rot keine Angabe dar, die zur Beschreibung von Art, Beschaffenheit oder sonstiger Merkmale einer Produktserie geeignet ist, im Gegensatz etwa zu der für Kälte und Frische stehenden Farbe blau in Verbindung mit Kühlgeräten (vgl BPatG GRUR 1996, 883 - BLUE LINE) oder grün als Symbolfarbe für den Umweltschutz (vgl BPatGE 42, 174 - GREEN LABEL).
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