Rechtsprechung
| BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- aufrecht.de
Beweislast bei Erschöpfung des Rechts aus einer Marke - Vorlage an EuGH - Stüssy
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorlage an den EuGH: Beweislast bei behaupteter Verletzung des Markenrechts - »stüssy«
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG-Vertrag Art. 28, 30
Stüssy; Erschöpfung des Markenrechts aufgrund nationaler Rechtsvorschriften - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorlage an den EuGH: Beweislast bei behaupteter Verletzung des Markenrechts - »stüssy«
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EuGH-Vorlage zur Beweislast bei behaupteter Verletzung des Markenrechts ("Stüssy")
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Markengesetz, §§ 14 und 24 Abs. 2
Freier Warenverkehr, Mengenmäßige Beschränkungen, Maßnahmen gleicher Wirkung, Angleichung der Rechtsvorschriften, Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
Verfahrensgang
- BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2002 - C-244/00
- EuGH, 08.04.2003 - C-244/00
- BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2000, 1268
- GRUR 2000, 879
- BB 2000, 790
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97
Markenrecht - Markeninhaber obliegt Beweis für Vertriebsverstoß
Durch Beschluß vom 11. Mai 2000 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH GRUR 2000, 879 = WRP 2000, 1280 - stüssy):.Zutreffend ist die Annahme des Berufungsgerichts, seit dem Inkrafttreten des Markengesetzes liege eine Markenverletzung darin, gekennzeichnete Markenware im Inland zu vertreiben, wenn diese nicht zuvor vom Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung erstmals im Inland oder sonst in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden ist (BGHZ 131, 308, 312 f. - Gefärbte Jeans; BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy).
Denn die Vorschrift des § 24 Abs. 1 MarkenG, die wie die Regelungen der Verjährung (§ 20 MarkenG), der Verwirkung (§ 21 MarkenG), der Erlaubnis zur Benutzung des Namens und beschreibender Angaben (§ 23 MarkenG) oder des Benutzungszwangs (§§ 25, 26 MarkenG) in dem Abschnitt über Schranken des Markenschutzes enthalten ist, muß als eine von mehreren Ausnahmevorschriften verstanden werden, deren Voraussetzungen nach den allgemeinen Regeln grundsätzlich der als Verletzer Angegriffene darzulegen und zu beweisen hat (BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy, m.w.N.).
Der Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Klägerin im Streitfall zur "Zustimmungslage" hätte vortragen müssen, soweit die Voraussetzungen der markenrechtlichen Erschöpfung mit der Tatbestandsvoraussetzung des § 14 Abs. 2 MarkenG, daß die angegriffenen Handlungen "ohne Zustimmung des Markeninhabers" erfolgten, zusammenfielen, kann in dieser Allgemeinheit allerdings nicht beigetreten werden, da eine auch nur teilweise Übereinstimmung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 14 Abs. 2 und § 24 MarkenG nicht gegeben ist (BGH GRUR 2000, 879, 881 - stüssy).
Die Revision der Klägerin hätte mithin auf der Grundlage des nationalen Rechts wegen fehlenden hinreichenden Vortrags der Beklagten zu den Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 MarkenG an sich Erfolg (vgl. BGH GRUR 2000, 879, 881 - stüssy); sie ist aber gleichwohl zurückzuweisen, weil sich die klageabweisende Entscheidung des Berufungsgerichts aus anderen Gründen als richtig darstellt (§ 561 ZPO).
- BGH, 22.01.2009 - I ZR 19/07
Motezuma
Nach dem auch im Urheberrecht geltenden Grundsatz, dass jede Prozesspartei die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm darzulegen und zu beweisen hat (…BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 375 - Schallplattenimport III; Urt. v. 11.5.2000 - I ZR 193/97, GRUR 2000, 879, 880 = WRP 2000, 1280 - stüssy), trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist. - BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10
CONVERSE I
Für das Vorliegen der Zustimmung des Markeninhabers im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG und Art. 9 Abs. 1 Satz 2 GMV ist die Beklagte beweispflichtig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2000 - I ZR 193/97, GRUR 2000, 879, 880 = WRP 2000, 1280 - stüssy I;… Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., § 14 MarkenG Rn. 104;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 14 Rn. 61).Das Ausschließlichkeitsrecht an der Marke nach § 14 Abs. 2 MarkenG und Art. 9 Abs. 1 GMV ist nicht auf das Recht zur Kennzeichnung der Waren mit der Marke beschränkt, sondern umfassend zu verstehen und hat auch das Recht zum Anbieten und Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Ware zum Inhalt (vgl. EuGH…, Urteil vom 18. Oktober 2005 - C 405/03, Slg. 2005, I 8735 = GRUR 2006, 146 Rn. 58 - Class International; BGH, GRUR 2000, 879, 880 f. - stüssy I; Sack, WRP 1999, 467, 470).
Dementsprechend obliegt dem in Anspruch genommenen Dritten die Beweislast dafür, dass es sich um Originalmarkenwaren handelt und diese vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGH, GRUR 2000, 879, 880 - stüssy I; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - I ZR 193/97, GRUR 2004, 156, 158 = WRP 2004, 243 - stüssy II;… vgl. auch EuGH, GRUR 2006, 146 Rn. 74 - Class International).
- OLG Hamburg, 20.03.2003 - 3 U 184/02
Abhängigkeit der Umstände der markenrechtlichen Erschöpfung eines …
Für den Einwand der Erschöpfung als Ausnahme zu den Ausschließlichkeitsrechten ist grundsätzlich derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf Erschöpfung beruft (BGH GRUR 2000, 879, 880 - stüssy; EuGH WRP 2002, 65, 70 - Zino Davidoff; OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343, 345 - REPLAY-Jeans; vgl. auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 6.11.1997, NJW-RR 1998, 402).Im vorliegenden Fall kann dahinstehen, ob dieser Grundsatz im Lichte des Art. 28 EG einer Einschränkung bedarf, weil Schwierigkeiten des Händlers von Markenware beim Nachweis einer lückenlosen Lieferkette die Gefahr begründen, dass der Markeninhaber die Marke dazu verwendet, die nationalen Märkte voneinander abzuschotten und generell auf den Vertrieb der markierten Ware in unzulässiger Weise Einfluss zu nehmen (BGH GRUR 2000, 879, 881 - stüssy).
Dabei verkennt er nicht, dass eine solche Kennzeichnung die genannte Problematik der faktischen Marktabschottung infolge von Darlegungs- und Beweisproblemen des Importeurs oder Händlers von Original-Markenware lösen würde (so BGH GRUR 2000, 879, 882 - stüssy).
- BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10
CONVERSE II
(5) Derjenige, der die Markenverletzung verfolgt, muss nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch nicht die "Zustimmungslage" hinsichtlich des Inverkehrbringens der beanstandeten Ware näher darlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2000 I ZR 193/97 GRUR 2000, 879, 881 = WRP 2000, 1280 stüssy I; GRUR 2004, 156, 158 stüssy II). - OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 2 U 86/09
Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes …
a) Seit dem Inkrafttreten des Markengesetzes liegt eine Markenverletzung darin, gekennzeichnete Markenware im Inland zu vertreiben, wenn diese nicht zuvor vom Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung erstmals im Inland oder sonst in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden ist (BGHZ 131, 308, 312 f. - [Gefärbte Jeans]; BGH, GRUR 2000, 879, 880 - [stüssy]).Die Vorschrift des § 24 Abs. 1 MarkenG, die wie die Regelungen der Verjährung, der Verwirkung, der Erlaubnis zur Benutzung des Namens und beschreibender Angaben oder des Benutzungszwangs in dem Abschnitt über Schranken des Markenschutzes enthalten ist, muss in dem markenrechtlichen Schutzsystems als eine von mehreren Ausnahmevorschriften verstanden werden, deren Voraussetzungen nach den allgemeinen Regeln grundsätzlich der als Verletzer Angegriffene darzulegen und zu beweisen hat (BGH, GRUR 2000, 879, 880 - [stüssy], m.w.N.; vgl. ferner OLG Frankfurt…, Beschluss vom 11.02.2009 - 6 U 241/08, bei juris Rz. 4).
- OLG München, 15.05.2003 - 29 U 2101/03
Zur Frage der markenrechtlichen Erschöpfung im Zusammenhang mit dem in Verkehr …
Die gleiche Beweislastverteilung gilt auch im Urheberrecht (BGH GRUR 1988, 373 - Schallplattenimport III; OLG Karlsruhe GRUR 1979, 771 - Remission) und im Markenrecht (OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343; BGH GRUR 2000, 879 - stüssy).Auch eine generelle Umkehrung der Beweislast wäre systemfremd (vgl. EuGH GRUR 1998, 919 - Silhouette; BGH GRUR 1996, 271 - Gefärbte Jeans; GRUR 2000, 879 - stüssy).
- OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 2 U 86/09
Erschöpfung des Markenrechts durch Vertrieb der Markenware
a) Seit dem Inkrafttreten des Markengesetzes liegt eine Markenverletzung darin, gekennzeichnete Markenware im Inland zu vertreiben, wenn diese nicht zuvor vom Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung erstmals im Inland oder sonst in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden ist (BGHZ 131, 308, 312 f. - [Gefärbte Jeans]; BGH, GRUR 2000, 879, 880 - [stüssy]).Die Vorschrift des § 24 Abs. 1 MarkenG , die wie die Regelungen der Verjährung, der Verwirkung, der Erlaubnis zur Benutzung des Namens und beschreibender Angaben oder des Benutzungszwangs in dem Abschnitt über Schranken des Markenschutzes enthalten ist, muss in dem markenrechtlichen Schutzsystems als eine von mehreren Ausnahmevorschriften verstanden werden, deren Voraussetzungen nach den allgemeinen Regeln grundsätzlich der als Verletzer Angegriffene darzulegen und zu beweisen hat (BGH, GRUR 2000, 879, 880 - [stüssy], m.w.N.; vgl. ferner OLG Frankfurt…, Beschluss vom 11.02.2009 - 6 U 241/08, bei juris Rz. 4).
- OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 24/04
Transitlager
Deshalb obliegt der Klägerin entsprechend der "stüssy"-Entscheidung des BGH (BGH GRUR 00, 879 - stüssy) auch nicht die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die streitgegenständlichen Waren nicht erstmals im Bereich der EU/EWR in den Verkehr gebracht worden sind und ihr Markenrecht damit nicht erschöpft ist. - KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08
Durchfuhr von Markenfälschungen und parallelimportierten Markenprodukten durch …
Die Darlegungs- und Beweislast für eine die Widerrechtlichkeit ausschließende Zustimmung trifft entsprechend allgemeinen deliktsrechtlichen Regeln den als Verletzer in Anspruch genommenen Markenverwender (BGH, GRUR 2000, 879, 880 - stüssy;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage, § 14 Rn. 61, vgl. auch zur Darlegungs- und Beweislast bei der Erschöpfung § 24 Rnrn. 83 ff). - OLG Hamburg, 29.11.2001 - 3 U 104/01
Zu den Voraussetzungen des Inverkehrbringes der Ware i.S.d. § 24 Abs. 1 …
- OLG Hamburg, 19.07.2001 - 3 U 304/00
Anforderung an Unterlassungsantrag im Markenschutzrecht bei Produktfälschungen
- LG Frankfurt/Main, 01.11.2006 - 6 O 344/06
- LG Hamburg, 13.05.2008 - 416 O 194/07
Markenrechtsverletzung im Internet: Unterlassungs- und Auskunftsanspruch bei …
- OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - 20 U 209/08
- LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 2a O 35/09
- OLG Düsseldorf, 17.10.2000 - 20 U 80/00
