Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.10.1998 - 1 U 949/97 - 182   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6470
OLG Saarbrücken, 21.10.1998 - 1 U 949/97 - 182 (https://dejure.org/1998,6470)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.10.1998 - 1 U 949/97 - 182 (https://dejure.org/1998,6470)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - 1 U 949/97 - 182 (https://dejure.org/1998,6470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZugabeVO § 1 Abs. 1 S. 1
    Zusage eines uneingeschränkten Umtausch- und Rückgaberechts

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1989 - I ZR 132/87

    Vertrauensgarantie; Werbung mit unbeschränktem Umtausch- oder Rückgaberecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.1998 - 1 U 949/97
    Unselbständige Bestandteile der entgeltlichen Hauptleistung stellen schon begrifflich keine Zugabe dar (vgl. BGH GRUR 1989, 697 = WRP 1989, 654 - Vertrauensgarantie; BGH GRUR 1979, 482 = WRP 1979, 456 - Briefmarken-Auktion).

    Es geht auch über die gesetzlichen Regelungen weit hinaus und nimmt dem Kl. auch die mit dem konkreten Kauf nicht mehr zusammenhängenden Risiken ab, die allein seiner Sphäre zuzuordnen sind (vgl. BGH GRUR 1989, 697 = WRP 1989, 654, 655).

  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 89/77

    Gewährung von zinslosen Vorschusszahlungen an die Kunden (Einlieferer) eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.1998 - 1 U 949/97
    Unselbständige Bestandteile der entgeltlichen Hauptleistung stellen schon begrifflich keine Zugabe dar (vgl. BGH GRUR 1989, 697 = WRP 1989, 654 - Vertrauensgarantie; BGH GRUR 1979, 482 = WRP 1979, 456 - Briefmarken-Auktion).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.1998 - 1 U 949/97
    Die Anwendung der nationalen Bestimmungen der §§ 1, 2 ZugabeVO, die vorliegend lediglich zur Untersagung bestimmter Verkaufsmodalitäten auf dem deutschen Markt führt, ist nicht geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der EG zu behindern, da die genannten Bestimmungen für alle Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit auf dem deutschen Markt ausüben (vgl. EuGH GRUR 1994, 296 - Keck und Mithouard; Baumbach-Hefermehl, a.a.O., Rdn. 627 a ff. der Einleitung zum UWG).
  • BPatG, 30.04.1979 - 4 W (pat) 65/77
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.1998 - 1 U 949/97
    Ob eine Leistung zusätzlich und unberechnet gewährt wird, ist vielmehr nach der Auffassung der im konkreten Fall umworbenen Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., Rdn. 85 zu § 1 ZugabeVO; BGH GRUR 1979, 697 = WRP 1989, 654 - Vertrauensgarantie).
  • OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 U 234/90

    Rücknahmegarantie für Standardsoftware

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.1998 - 1 U 949/97
    Mit dieser Wertung sieht der Senat sich in Übereinstimmung mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Auffassung in der wettbewerbsrechtlichen Literatur (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamburg WRP 1992, 191, 193; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 53; Baumbach-Hefermehl, a.a.O. mit weiteren Nachw.).
  • OLG Hamburg, 17.10.1991 - 3 U 68/91

    Umtauschrecht als unzulässige Zugabe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.10.1998 - 1 U 949/97
    Mit dieser Wertung sieht der Senat sich in Übereinstimmung mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Auffassung in der wettbewerbsrechtlichen Literatur (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamburg WRP 1992, 191, 193; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 53; Baumbach-Hefermehl, a.a.O. mit weiteren Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 4 U 147/00

    Werbung für Strom - Irreführung - "HochrheinStrom"

    Das Verbot der irreführenden Werbung gemäß § 3 UWG dient vielmehr der Wahrung schützenswerter Interessen, sei es des Verbrauchers, sei es des Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 949 - D-Netz Handtelefon; BGH GRUR 2000, 92 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 2000, 1129 - Tageszulassung II; BGH WRP 2000, 1253 - Unternehmenskennzeichnung).
  • OLG Saarbrücken, 27.10.1999 - 1 U 498/99

    Auslobung eines Gewinnspiels mit mehrtägiger Gratisreise für ein halbes

    Es wird allgemein anerkannt, dass die Klägerin, der u.a. alle Industrie- und Handelskammern des Bundesgebietes angehören, auch nach der Neufassung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG aufgrund ihrer Mitgliederstruktur und ihrer Ausstattung eine umfassende Verbandsklagebefugnis für das gesamte Bundesgebiet besitzt, aufgrund deren sie Unterlassungsansprüche nach § 1 UWG verfolgen kann (vgl. Baumbach-Hefermehl, a.a.O., Rn. 36 der Einleitung UWG; BGH GRUR 1995, 122 -"Laienwerbung für Augenoptiker"; Senatsentscheidung vom 21.10.1998 in der Sache 1 U 949/97-182-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht