Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten Einzelbuchstabens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2001, 255
  • MDR 2001, 407
  • GRUR 2001, 161



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)  

  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00  

    Markenrecht - Ist einzelner Buchstabe unterscheidungskräftig?

    Diese Regelung schließt auch Einzelbuchstaben in die abstrakte Markenfähigkeit ein (vgl. BGH, Beschl. v. 15.6.2000 - I ZB 4/98, GRUR 2001, 161 = WRP 2001, 33 - Buchstabe "K"; für eine einstellige Zahl: BGH, Beschl. v. 18.4.2002 - I ZB 23/99, GRUR 2002, 970, 971 = WRP 2002, 1071 - Zahl "1"; vgl. auch: Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 3 Rdn. 243; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 3 Rdn. 24; Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 3 Rdn. 16; v. Schultz, Markenrecht, § 3 Rdn. 5), unabhängig davon, ob es sich um einen Einzelbuchstaben in Groß- oder Kleinschreibung handelt.

    Eine Verneinung der (konkreten) Unterscheidungskraft setzt danach auch bei einer aus einem Einzelbuchstaben bestehenden Wortmarke tatsächliche Feststellungen voraus, aus denen sich ergibt, daß der Verkehr den Buchstaben für bestimmte Waren nicht als Herkunftsbezeichnung versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 161, 162 - Buchstabe "K").

    Das Bundespatentgericht ist ferner mit Recht davon ausgegangen, daß die erforderliche Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht mit der Begründung verneint werden kann, der Verkehr sei an aus Einzelbuchstaben ohne graphische Ausgestaltung bestehende Marken nicht gewöhnt (vgl. hierzu: BGH GRUR 2001, 161, 162 - Buchstabe "K").

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98  

    Markenrecht - Zur Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Liegen dagegen die Voraussetzungen des absoluten Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht vor, läßt es schon der Eintragungsanspruch nach § 33 Abs. 2 MarkenG nicht zu, von erhöhten Anforderungen an die Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auszugehen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.6.2000 - I ZB 4/98, GRUR 2001, 161 = WRP 2001, 33 - Buchstabe "K", m.w.N.; BGH WRP 2001, 692, 693 - Test it.; BGH, Beschl. v. 1.3.2001 - I ZB 54/98, Umdr. S. 6 - REICH UND SCHOEN).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00  

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auch auf die sonstige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Buchstabenmarken (vgl. BGH, Beschl. v. 15.6.2000 - I ZB 4/98, GRUR 2001, 161 = WRP 2001, 33 - Buchstabe "K"; Beschl. v. 5.7.2001 - I ZB 8/99, GRUR 2002, 261 = WRP 2002, 91 - AC; Urt. v. 8.11.2001 - I ZR 139/99, WRP 2002, 705, 707 f. - IMS) kann die Rechtsbeschwerdeerwiderung ihre Meinung nicht mit Erfolg stützen.
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht