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   OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99   

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OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99 (https://dejure.org/2000,10577)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2000 - 3 U 51/99 (https://dejure.org/2000,10577)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2000 - 3 U 51/99 (https://dejure.org/2000,10577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen des Parallelimports von Arzneimitteln unter verschiedenen Marken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1
    Grenzen des Parallelimports von Arzneimitteln unter verschiedenen Marken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 434
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99
    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so bleibt es bei dem Ausgangspunkt der EuGH-Rechtsprechung, nach der der Markenrechtsinhaber den Importeur daran hindern kann, das vom Markeninhaber oder von dritter Seite mit seiner Zustimmung in einem anderen EU-Mitgliedstaat in den Verkehr gebrachte Arzneimittel in eine neue Verpackung umzupacken und die Marke wieder darauf anzubringen (EuGH, aaO., Nr. 49 - MPA Pharma; ebenso: EuGH, WRP 1996, 867, 873, 874, Nr. 59, 70 - Eurim Pharm, WRP 1996, 880, 887, 888, Nr. 68, 79 - Bristol-Myers Squibb).

    a) Der Markenrechtsinhaber kann sich nach der Rechtsprechung des EuGH dem Umpacken der Ware in eine neue äußere Verpackung widersetzen, wenn es dem Importeur möglich ist, eine im Einfuhrmitgliedstaat vertriebsfähige Verpackung zu schaffen, indem er statt dessen z.B. auf der äußeren Originalverpackung neue Etiketten in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaates anbringt (EuGH, WRP 1996, 867, 872, Nr. 45 - Eurim Pharm; vgl. auch: EuGH, WRP 1996, 874, 878, Nr. 27 - MPA Pharma, WRP 1996, 880, 886, Nr. 55 - Bristol-Myers Squibb).

    Dass eine neu erstellte äußere Verpackung in so einem Fall etwa immer erforderlich wäre, wird an dieser Stelle nicht angenommen (ebenso: EuGH, WRP 1996, 867, 872, Nr. 43-44 - Eurim Pharm, WRP 1996, 880, 886, Nr. 53-54 Bristol-Myers Squibb); eine solche Feststellung hätte in dieser Allgemeinheit auch jeder Lebenserfahrung widersprochen.

    Vielmehr hat der EuGH in den Erwägungsgründen 27-28 (EuGH, aaO. - MPA Pharma) die Erforderlichkeit des Umpackens - eine nach seiner Rechtsprechung wesentliche Voraussetzung der gemeinschaftsrechtlichen Erschöpfung des Markenrechts bei Parallelimporten (vgl. EuGH, WRP 1996, 874, 880, Nr. 50, 1. Spiegelstrich - MPA Pharma) - gerade hinsichtlich der Erforderlichkeit des Umpackens in eine neu erstellte äußere Verpackung näher bestimmt (vgl. ebenso EuGH, WRP 1996, 867, 872, 874, Nr. 45, 46, 70, 1. Spiegelstrich - Eurim Pharm, WRP 1996, 880, 886, 888, Nr. 55, 56, 79, 1. Spiegelstrich - Bristol-Myers Squibb).

    aa) Ein Umpacken im Sinne der EuGH-Rechtsprechung liegt z.B. dann vor, wenn das Arzneimittel (in der Originalverpackung) in eine neue äußere Verpackung so umgepackt wird, dass durch diese hindurch die auf der inneren Originalverpackung angebrachte Marke sichtbar wird (EuGH, WRP 1996, 867, 874, Nr. 70 - Eurim Pharm).

    So liegt ebenso ein Umpacken vor, wenn der Importeur den Inhalt und das Aussehen einer äußeren Originalverpackung verändert hat, so z.B. mittels Aufkleber auf der äußeren Originalverpackung, durch Etiketten auf dem Blisterstreifen (der sogen. Primärpackung) und durch das Hinzufügen einer neu erstellten Gebrauchsinformation (vgl. EuGH, WRP 1996, 867, 868, Nr. 14-16 Eurim Pharm; dort betreffend die Arzneimittel SERMION bzw. MEXITIL).

    Nach der EuGH-Rechtsprechung kann beim Parallelimport von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützten Bezeichnungen verlangt werden, dass auf der äußeren Verpackung klar angegeben wird, von wem die Ware hergestellt worden ist (EuGH, WRP 1996, 867, 873, Nr. 64 - Eurim Pharm).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99
    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so bleibt es bei dem Ausgangspunkt der EuGH-Rechtsprechung, nach der der Markenrechtsinhaber den Importeur daran hindern kann, das vom Markeninhaber oder von dritter Seite mit seiner Zustimmung in einem anderen EU-Mitgliedstaat in den Verkehr gebrachte Arzneimittel in eine neue Verpackung umzupacken und die Marke wieder darauf anzubringen (EuGH, aaO., Nr. 49 - MPA Pharma; ebenso: EuGH, WRP 1996, 867, 873, 874, Nr. 59, 70 - Eurim Pharm, WRP 1996, 880, 887, 888, Nr. 68, 79 - Bristol-Myers Squibb).

    a) Der Markenrechtsinhaber kann sich nach der Rechtsprechung des EuGH dem Umpacken der Ware in eine neue äußere Verpackung widersetzen, wenn es dem Importeur möglich ist, eine im Einfuhrmitgliedstaat vertriebsfähige Verpackung zu schaffen, indem er statt dessen z.B. auf der äußeren Originalverpackung neue Etiketten in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaates anbringt (EuGH, WRP 1996, 867, 872, Nr. 45 - Eurim Pharm; vgl. auch: EuGH, WRP 1996, 874, 878, Nr. 27 - MPA Pharma, WRP 1996, 880, 886, Nr. 55 - Bristol-Myers Squibb).

    Dass eine neu erstellte äußere Verpackung in so einem Fall etwa immer erforderlich wäre, wird an dieser Stelle nicht angenommen (ebenso: EuGH, WRP 1996, 867, 872, Nr. 43-44 - Eurim Pharm, WRP 1996, 880, 886, Nr. 53-54 Bristol-Myers Squibb); eine solche Feststellung hätte in dieser Allgemeinheit auch jeder Lebenserfahrung widersprochen.

    Vielmehr hat der EuGH in den Erwägungsgründen 27-28 (EuGH, aaO. - MPA Pharma) die Erforderlichkeit des Umpackens - eine nach seiner Rechtsprechung wesentliche Voraussetzung der gemeinschaftsrechtlichen Erschöpfung des Markenrechts bei Parallelimporten (vgl. EuGH, WRP 1996, 874, 880, Nr. 50, 1. Spiegelstrich - MPA Pharma) - gerade hinsichtlich der Erforderlichkeit des Umpackens in eine neu erstellte äußere Verpackung näher bestimmt (vgl. ebenso EuGH, WRP 1996, 867, 872, 874, Nr. 45, 46, 70, 1. Spiegelstrich - Eurim Pharm, WRP 1996, 880, 886, 888, Nr. 55, 56, 79, 1. Spiegelstrich - Bristol-Myers Squibb).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99
    a) Der Europäische Gerichtshof geht grundsätzlich davon aus, dass dem Importeur, der fremde Markenware wegen des gemäß Art. 28, 30 EGV (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union (trotz der fehlenden Zustimmung des Markeninhabers) zulässigerweise in eine neue Verpackung umpackt, damit eine "bestimmte Befugnis eingeräumt wird, die unter normalen Umständen dem Markeninhaber selbst vorbehalten ist" (EuGH, WRP 1996, 874, 879, Nr. 40 - MPA Pharma).

    a) Der Markenrechtsinhaber kann sich nach der Rechtsprechung des EuGH dem Umpacken der Ware in eine neue äußere Verpackung widersetzen, wenn es dem Importeur möglich ist, eine im Einfuhrmitgliedstaat vertriebsfähige Verpackung zu schaffen, indem er statt dessen z.B. auf der äußeren Originalverpackung neue Etiketten in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaates anbringt (EuGH, WRP 1996, 867, 872, Nr. 45 - Eurim Pharm; vgl. auch: EuGH, WRP 1996, 874, 878, Nr. 27 - MPA Pharma, WRP 1996, 880, 886, Nr. 55 - Bristol-Myers Squibb).

    Die Erwägungsgründe 25-26 (EuGH, WRP 1996, 874, 878 - MPA Pharma) betreffen allgemein den Fall, dass eine im Einfuhrland übliche Packungsgröße des Arzneimittels im Ausfuhrmitgliedstaat nicht existiert.

    Vielmehr hat der EuGH in den Erwägungsgründen 27-28 (EuGH, aaO. - MPA Pharma) die Erforderlichkeit des Umpackens - eine nach seiner Rechtsprechung wesentliche Voraussetzung der gemeinschaftsrechtlichen Erschöpfung des Markenrechts bei Parallelimporten (vgl. EuGH, WRP 1996, 874, 880, Nr. 50, 1. Spiegelstrich - MPA Pharma) - gerade hinsichtlich der Erforderlichkeit des Umpackens in eine neu erstellte äußere Verpackung näher bestimmt (vgl. ebenso EuGH, WRP 1996, 867, 872, 874, Nr. 45, 46, 70, 1. Spiegelstrich - Eurim Pharm, WRP 1996, 880, 886, 888, Nr. 55, 56, 79, 1. Spiegelstrich - Bristol-Myers Squibb).

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99
    Ein Widersetzen gegen einen solchen Parallelimport bei verschiedenen Marken kann eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten sein (EuGH, aaO.; vgl. noch EuGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - C-379/97 - Upjohn/Paranova - Anlage B 21).
  • OLG Frankfurt, 19.03.1998 - 6 U 203/97

    Weitervertrieb von importierten Arzneimitteln in modifizierten Verkaufseinheiten

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99
    Die engere Auffassung des OLG Frankfurt (WRP 1998, 634) teilt der Senat insoweit nicht.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99
    Es bedarf nach der Rechtsprechung des EuGH stets einer Abwägung der Interessen, um etwaige Eingriffe des Parallelimporteurs in die Rechte des Markeninhabers so gering wie möglich zu halten (so auch: EuGH, GRUR Int. 1998, 145, 148, Nr. 46 - Loendersloot/Ballantine).
  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99
    Es geht vorliegend nicht um einen Sachverhalt, wie er der EuGH-Entscheidung "Centrafarm/American Home Products" (EuGH, GRUR Int. 1979, 99) zugrunde lag.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04

    Aspirin II

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung in Deutschland ist daraus auch schon vor 2001/02 der Schluss gezogen worden, dass auch das (ordentliche) Bündeln in diesem Sinne als ein gegenüber dem Umpacken schonenderer Umgang mit der Marke des Originalherstellers anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt WRP 1998, 634, 635; OLG Hamburg PharmR 1999, 195; GRUR 2001, 434, 437).
  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 163/02

    Verletzung des Markenrechts eines Arzneimittelherstellers durch Parallelimport

    In einem früheren Rechtsstreit gleichen Rubrums (Landgericht Hamburg 315 O 490/98, OLG Hamburg 3 U 51/99; im Folgenden: Vorprozess) ist die Klägerin gegen die Verwendung einer bestimmten farblichen Aufmachung der von der Beklagten neu hergestellten TIKLID-Umverpackung vorgegangen.

    De Klage u. a. auf Unterlassung hatte in beiden Instanz Erfolg, die Widerklage auf Feststellung, dass die Beklagte berechtigt sei, die eigene Umverpackung in identischer Wiedergabe der von der Klägerin verwendeten Originalpackung zu verwenden, wurde abgewiesen (OLG Hamburg MagazinDienst 2000, 1176, Urteil vom 24. August 2000 - 3 U 51/99; Anlage K 4).

    Im Vorprozess (OLG Hamburg 3 U 51/99) sei die Eigenverpackung der Beklagten in einer bestimmten Aufmachung angegriffen worden.

    Im Vorprozess (OLG Hamburg 3 U 51/99) sei es nur um eine bestimmte Gestaltung der Eigenverpackung gegangen.

    Das gilt auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend beim Arzneimittel TIKLID - das Arzneimittel in den für das Inland maßgeblichen Packungsgrößen im Ausfuhrmitgliedstaat nicht vertrieben wird (vgl. zu den Grundsätzen: HansOLG Hamburg, Urt. v. 24. August 2000 - 3 U 51/99, MagazinDienst 2000, 1176 und Urt. vom 12. Juli 2001 - 3 U 36/01, Pharma Recht 2001, 368; vgl. zum Umetikettieren: EuGH a. a. O. - Boehringer Ingelheim).

  • OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 318/00

    Markenrechtsverletzung mangels Erschöpfung des Markenrechts durch Umpacken eines

    - das Arzneimittel in den für das Inland maßgeblichen Packungsgrößen im Ausfuhrmitgliedstaat nicht vertrieben wird (vgl. zu den Grundsätzen: HansOLG Hamburg, Urt. v. 24. August 2000 - 3 U 51/99, MagazinDienst 2000, 1176 und Urt. vom 12. Juli 2001 - 3 U 36/01, Pharma Recht 2001, 368; vgl. zum Umetikettieren: EuGH a. a. O. - Boehringer Ingel heim).

    (cc) Mit den von der Beklagten zitierten Erwägungsgründen 24-26 der EuGH-Entscheidung "MPA-Pharma" (EuGH a. a. O. - MPA Pharma) hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. August 2000 (3 U 51/99, MagazinDienst 2000, 1176) ausführlich auseinandergesetzt.

  • OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00

    Voraussetzungen der Erschöpfung des Markenrechts - Markenersetzung

    Das gilt auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend beim Arzneimittel ZESTRIL - das Arzneimittel in den für das Inland maßgeblichen Packungsgrößen im Ausfuhrmitgliedstaat nicht vertrieben wird (vgl. zu den Grundsätzen: HansOLG Hamburg, Urt. v. 24. August 2000 - 3 U 51/99, MagazinDienst 2000, 1176).
  • OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 36/01

    "Umpacken" von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung in eine

    Das gilt auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend beim Arzneimittel Nxxxxxxxxxxxxx - das Arzneimittel in der für das Inland maßgeblichen Packungsgröße im Ausfuhrmitgliedstaat nicht vertrieben wird (vgl. zu den Grundsätzen: HansOLG Hamburg, Urt. v. 24. August 2000 - 3 U 51/99, MagazinDienst 2000, 1176).
  • OLG Hamburg, 29.11.2001 - 3 U 162/01

    Zur Erforderlichkeit eigener Umverpackungen im Sinne der EuGH-Rechtsprechung zur

    Das gilt auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend beim Arzneimittel "Mxxxxx" - das Arzneimittel in der für das Inland maßgeblichen Packungsgröße im Ausfuhrmitgliedstaat nicht vertrieben wird (vgl. zu den Grundsätzen: HansOLG Hamburg, Urt. v. 24. August 2000 - 3 U 51/99, MagazinDienst 2000, 1176).
  • OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 126/01

    Markenrechtsverletzung bei Parallelimport eines wirkstoffgleichen Arzneimittels -

    Der Markenrechtsinhaber kann sich demnach dem Umpacken der Ware in eine neue äußere Umverpackung widersetzen, wenn es dem Importeur möglich ist, eine im Einfuhrmitgliedstaat vertriebsfähige Verpackung zu schaffen, indem er statt dessen z. B. auf der äußeren Originalverpackung neue Etiketten in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaates anbringt und/oder eine Bündelung der Originalverpackungen vornimmt (vgl. hierzu: HansOLG Hamburg, Urt. v. 24. August 2000 - 3 U 51/99, MagazinDienst 2000, 1176).
  • OLG Hamburg, 05.04.2001 - 3 U 285/00

    Arzneimittel; Parallelimport; Import; Verpackung; Umverpackung; Pharmazeutischer

    (ee) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin herangezogenen, anderen Senatsentscheidung vom 24. August 2000 (HansOLG Hamburg, 3 U 51/99, MagazinDienst 2000, 1176):.
  • OLG Hamburg, 24.01.2002 - 3 U 330/01

    Zur Erforderlichkeit von Umverpackungen von Arzneimitteln die aus der EU ins

    Das gilt auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend beim Arzneimittel "SXXXX" - das Arzneimittel in den für das Inland maßgeblichen Packungsgrößen im Ausfuhrmitgliedstaat nicht vertrieben wird (vgl. zu den Grundsätzen: HansOLG Hamburg, Urt. v. 24. August 2000 - 3 U 51/99, MagazinDienst 2000, 1176).
  • OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 116/01

    Markenverletzung und Wettbewerbsverstoß durch Aufmachung der äußeren Umverpackung

    Ein solcher unnötig belastender Eingriff könnte darin liegen, dass der Parallelimporteur den Hersteller unrichtig angibt; wie der Senat bereits entschieden hat, muss der Markeninhaber das nicht hinnehmen (OLG Hamburg, Urt. v. 24. August 2000 - 3 U 51/99 - MagazinDienst 2000, 1176).
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