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   BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99   

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BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99 (https://dejure.org/2000,12335)
BPatG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99 (https://dejure.org/2000,12335)
BPatG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 28 W (pat) 120/99 (https://dejure.org/2000,12335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit von Marken; Widerspruch gegen die Markeneintragung "COBRA CROSS" durch den prioritätsälteren Inhaber der Marke "COBRA"; Gefahr der Verwechslung der sich gegenüberstehenden Marken; Beurteilung der Verwechslungsgefahr unter Einbeziehung der Ähnlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 58
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88

    Anforderungen an die Benutzung einer im Inland eingetragenen Marke ausschließlich

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99
    Grundsätze zum Benutzungszwang und aus der Systematik des MarkenG wie folgt schließen: § 26 Abs. 4 ist vom Wortlaut her das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion und einer sehr differenzierten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen der Benutzung bei Exportmarken (BGH GRUR 1991, 460 - Silenta; GRUR 1986, 538 - Ola; GRUR 1980, 52 - Contiflex) und basiert auf Art. 10 der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) vom 21. Dezember 1988.
  • BGH, 28.11.1985 - I ZR 152/83

    Unzumutbarkeit der Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99
    Grundsätze zum Benutzungszwang und aus der Systematik des MarkenG wie folgt schließen: § 26 Abs. 4 ist vom Wortlaut her das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion und einer sehr differenzierten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen der Benutzung bei Exportmarken (BGH GRUR 1991, 460 - Silenta; GRUR 1986, 538 - Ola; GRUR 1980, 52 - Contiflex) und basiert auf Art. 10 der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) vom 21. Dezember 1988.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99
    Das Verständnis des Benutzungsbegriffes muß daher unmittelbar an der Benutzungshandlung als einer objektiv der Herkunftsbestimmung dienenden Zeichenverwendung ansetzen (BGH WRP 2000, 743 - IMMUNINE; Fezer, Der Benutzungszwang im Markenrecht, Berlin 1974, S 98 f).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99
    Doch wird der Gesamteindruck der jüngeren Marke alleine geprägt vom Bestandteil "COBRA" (BGH GRUR 1998, 815, 816 - Nitrangin; GRUR 1998, 932, 933, - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 586 - White LION).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99
    Doch wird der Gesamteindruck der jüngeren Marke alleine geprägt vom Bestandteil "COBRA" (BGH GRUR 1998, 815, 816 - Nitrangin; GRUR 1998, 932, 933, - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 586 - White LION).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99
    Doch wird der Gesamteindruck der jüngeren Marke alleine geprägt vom Bestandteil "COBRA" (BGH GRUR 1998, 815, 816 - Nitrangin; GRUR 1998, 932, 933, - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 586 - White LION).
  • BGH, 29.06.1979 - I ZB 24/77

    Contiflex

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99
    Grundsätze zum Benutzungszwang und aus der Systematik des MarkenG wie folgt schließen: § 26 Abs. 4 ist vom Wortlaut her das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion und einer sehr differenzierten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen der Benutzung bei Exportmarken (BGH GRUR 1991, 460 - Silenta; GRUR 1986, 538 - Ola; GRUR 1980, 52 - Contiflex) und basiert auf Art. 10 der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) vom 21. Dezember 1988.
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99
    Daher wird das Erscheinungsbild der jüngeren Marke alleine von dem Wort "COBRA" geprägt (BGH MarkenR 2000, 130 - comtes/ComTel).
  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99
    Sie sind schon deshalb einzubeziehen, weil bei der Benutzung eines Zeichens im internationalen Wirtschaftsverkehr dessen Verwendung nicht isoliert in den einzelnen Ländern betrachtet werden kann, sondern nur gemeinsam und als eine tatsächliche Einheit (BGH GRUR Int 1966, 331 - Alcacyl; GRUR 1967, 298, 301 - Modess; GRUR 1967, 304 - Siroset; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl § 26 Rdn 64).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99
    Wird bei der Benutzung der Marke - wie im Streitfall - ein Bestandteil, hier ein Bild, hinzugefügt, kommt es darauf an, ob in dieser Benutzungsform der kennzeichnende Charakter der Widerspruchsmarke verändert ist (BGH GRUR 1999, 167 - Karolus Magnus; GRUR 1999, 54, 55 Holtkamp).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 131/17

    Schutzentziehung einer Marke wegen Verfalls

    So hat beispielsweise das Bundespatentgericht die Lieferung auch nur einzelner derartiger Sportwagen für eine ernsthafte Benutzung ausreichen lassen (BPatG, Beschluss vom 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99, GRUR 2001, 58 - COBRA).

    So hat beispielsweise das Bundespatentgericht die Lieferung auch nur einzelner derartiger Sportwagen für eine ernsthafte Benutzung ausreichen lassen (BPatG, Beschluss vom 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99, GRUR 2001, 58 - COBRA).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2018 - 20 U 132/17

    Deutsch-Schweizerischer Staatsvertrag vom 13.04.1892 betreffend den gegenseitigen

    So hat beispielsweise das Bundespatentgericht die Lieferung auch nur einzelner derartiger Sportwagen für eine ernsthafte Benutzung ausreichen lassen (BPatG, Beschluss vom 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99, GRUR 2001, 58 - COBRA).

    So hat beispielsweise das Bundespatentgericht die Lieferung auch nur einzelner derartiger Sportwagen für eine ernsthafte Benutzung ausreichen lassen (BPatG, Beschluss vom 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99, GRUR 2001, 58 - COBRA).

  • BPatG, 05.10.2006 - 33 W (pat) 454/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies bei normal kennzeichnungskräftigen Wortmarken regelmäßig eher nicht der Fall (vgl. BGH GRUR 1999, 167 - Karolus Magnus; 1999, 995 - HONKA; GRUR 2000, 1038 - Kornkammer; GRUR 2001, 58 - COBRA CROSS gegenüber GRUR 1999, 498 - Achterdiek).
  • LG Leipzig, 16.06.2006 - 5 O 7616/04

    Anspruch auf Löschung eingetragener Bildmarken; Voraussetzungen für die Löschung

    So genügen bei hochpreisigen Produkten aus Einzelfertigungen schon relativ geringe Stückzahlen (BPatG GRUR 2001, 58, 59 [BPatG 12.04.2000 - 28 W pat 120/99] - COPRA CROSS).
  • BPatG, 11.10.2007 - 25 W (pat) 119/05
    Soweit beide Präparate nicht mehr in der Roten Liste 2006 enthalten sind das Präparat "Respicort Dosieraerosol" fehlt bereits in Roten Liste 2004 -, steht dies der Feststellung einer rechtserhaltenden Benutzung für die hier maßgeblichen Zeiträume nicht entgegen, da die Benutzungshandlungen nicht den gesamten Zeitraum von fünf Jahren ausfüllen müssen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 26 Rdnr. 48; BPatG GRUR 2001, 58 - COBRA CROSS).
  • BPatG, 15.03.2001 - 25 W (pat) 108/00
    Bereits aus diesem Grund dürfte es an der hinreichenden Glaubhaftmachung einer ernsthaften Benutzung der Widerspruchsmarke fehlen, aus welcher sich die Verwendung der Marke nach Art, Zeit, Ort und Umfang ergeben muß (vgl hierzu Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 43 Rdn 42), zumal auch die angegebenen Umsätze nur teilweise den relevanten Benutzungszeitraum betreffen können (vgl hierzu Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 43 Rdn 50; zu Ausnahmen BPatG GRUR 2001, 58, 59 - COBRA CROSS).
  • BPatG, 31.05.2005 - 27 W (pat) 315/04
    Beides steht aber einer rechtserhaltenden Benutzung nicht entgegen, weil eine Benutzung im gesamten Fünfjahreszeitraum nicht erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 1999, 995, 996 - HONKA; GRUR 2000, 1038, 1039 - Kornkammer; BPatG GRUR 2001, 58, 59 - COBRA CROSS) und allein der Rückgang der Umsatzzahlen im Jahr 2003 angesichts der erheblichen Umsatzzahlen für die Jahre 2001 und 2002 noch kein hinreichendes Indiz für eine bloße Scheinbenutzung darstellt, da der Rückgang auch auf der Marktsituation beruhen kann.
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Rechtsprechung
   BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17506
BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99 (https://dejure.org/2000,17506)
BPatG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99 (https://dejure.org/2000,17506)
BPatG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 328 W (pat) 120/99 (https://dejure.org/2000,17506)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 § 26 Abs. 1
    Begriff der inländischen Benutzungshandlung - ernsthafte Benutzung

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 58
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99
    Das Verständnis des Benutzungsbegriffes muß daher unmittelbar an der Benutzungshandlung als einer objektiv der Herkunftsbestimmung dienenden Zeichenverwendung ansetzen (BGH WRP 2000, 743 - IMMUNINE; Fezer, Der Benutzungszwang im Markenrecht, Berlin 1974, S 98f).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99
    Wird bei der Benutzung der Marke - wie im Streitfall - ein Bestandteil, hier ein Bild, hinzugefügt, kommt es darauf an, ob in dieser Benutzungsform der kennzeichnende Charakter der Widerspruchsmarke verändert ist (BGH GRUR 1999, 167 - Karolus Magnus; GRUR 1999, 54, 55 - Holtkamp).
  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99
    Sie sind schon deshalb einzubeziehen, weil bei der Benutzung eines Zeichens im internationalen Wirtschaftsverkehr dessen Verwendung nicht isoliert in den einzelnen Ländern betrachtet werden kann, sondern nur gemeinsam und als eine tatsächliche Einheit (BGH GRUR Int 1966, 331 - Alcacyl; GRUR 1967, 298, 301 - Modess; GRUR 1967, 304 - Siroset; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl § 26 RdNr 64).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99
    Doch wird der Gesamteindruck der jüngeren Marke alleine geprägt vom Bestandteil "COBRA" (BGH GRUR 1998, 815, 816 - Nitrangin; GRUR 1998, 932, 933, - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 586 - White LION).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63

    Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99
    Sie sind schon deshalb einzubeziehen, weil bei der Benutzung eines Zeichens im internationalen Wirtschaftsverkehr dessen Verwendung nicht isoliert in den einzelnen Ländern betrachtet werden kann, sondern nur gemeinsam und als eine tatsächliche Einheit (BGH GRUR Int 1966, 331 - Alcacyl; GRUR 1967, 298, 301 - Modess; GRUR 1967, 304 - Siroset; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl § 26 RdNr 64).
  • BGH, 29.06.1979 - I ZB 24/77

    Contiflex

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99
    Diese Gesetzeslücke läßt sich jedoch entsprechend der allgemeinen Grundsätze zum Benutzungszwang und aus der Systematik des MarkenG wie folgt schließen: § 26 Abs. 4 ist vom Wortlaut her das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion und einer sehr differenzierten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen der Benutzung bei Exportmarken (BGH GRUR 1991, 460 - Silenta; GRUR 1986, 538 - Ola; GRUR 1980, 52 - Contiflex) und basiert auf Art. 10 der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) vom 21. Dezember 1988.
  • BGH, 28.11.1985 - I ZR 152/83

    Unzumutbarkeit der Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99
    Diese Gesetzeslücke läßt sich jedoch entsprechend der allgemeinen Grundsätze zum Benutzungszwang und aus der Systematik des MarkenG wie folgt schließen: § 26 Abs. 4 ist vom Wortlaut her das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion und einer sehr differenzierten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen der Benutzung bei Exportmarken (BGH GRUR 1991, 460 - Silenta; GRUR 1986, 538 - Ola; GRUR 1980, 52 - Contiflex) und basiert auf Art. 10 der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) vom 21. Dezember 1988.
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99
    Doch wird der Gesamteindruck der jüngeren Marke alleine geprägt vom Bestandteil "COBRA" (BGH GRUR 1998, 815, 816 - Nitrangin; GRUR 1998, 932, 933, - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 586 - White LION).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99
    Doch wird der Gesamteindruck der jüngeren Marke alleine geprägt vom Bestandteil "COBRA" (BGH GRUR 1998, 815, 816 - Nitrangin; GRUR 1998, 932, 933, - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 586 - White LION).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99
    Wird bei der Benutzung der Marke - wie im Streitfall - ein Bestandteil, hier ein Bild, hinzugefügt, kommt es darauf an, ob in dieser Benutzungsform der kennzeichnende Charakter der Widerspruchsmarke verändert ist (BGH GRUR 1999, 167 - Karolus Magnus; GRUR 1999, 54, 55 - Holtkamp).
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88

    Anforderungen an die Benutzung einer im Inland eingetragenen Marke ausschließlich

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

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