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   BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98   

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https://dejure.org/2000,300
BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98 (https://dejure.org/2000,300)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2000 - I ZB 4/98 (https://dejure.org/2000,300)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - I ZB 4/98 (https://dejure.org/2000,300)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Marke - Unterscheidungskraft - Wortmarke - Einzelbuchstabe - Übliche Schreibweise

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten Einzelbuchstabens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 255
  • MDR 2001, 40
  • MDR 2001, 407
  • GRUR 2001, 161
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 20.08.1997 - 28 W (pat) 189/96

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft eines einzelnen Buchstaben bei

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 39, 29 = GRUR 1998, 710 = Mitt.
  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98
    Schon diese Vorschriften, des weiteren aber auch der in § 33 Abs. 2 MarkenG eigens festgelegte Eintragungsanspruch steht im Einzelfall der Aufstellung strengerer Anforderungen an die Unterscheidungskraft oder der Einführung weiterer, über die Regelung in § 8 Abs. 2 MarkenG hinausgehender Eintragungshindernisse entgegen (BGH, Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 24.2.2000 - I ZB 13/98, WRP 2000, 741, 742 - LOGO).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98
    In der Entscheidung "IR-Marke FE" (BGHZ 111, 134, 137 f.) ging es nicht um die Frage der Unterscheidungskraft der Buchstabenfolge "FE" als solcher, sondern um die konkrete besondere graphische Gestaltung dieser Buchstaben; in der "Füllkörper"-Entscheidung (BGH, Beschl. v. 6.7.1995 - I ZB 27/93, GRUR 1995, 732, 733) stand - soweit im vorliegenden Zusammenhang von Interesse - allein die besondere graphische Gestaltung der Ziffer "8" in Rede.
  • BGH, 05.04.1990 - I ZB 7/89

    "IR-Marke FE"; Inländischer Schutz einer Marke

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98
    In der Entscheidung "IR-Marke FE" (BGHZ 111, 134, 137 f.) ging es nicht um die Frage der Unterscheidungskraft der Buchstabenfolge "FE" als solcher, sondern um die konkrete besondere graphische Gestaltung dieser Buchstaben; in der "Füllkörper"-Entscheidung (BGH, Beschl. v. 6.7.1995 - I ZB 27/93, GRUR 1995, 732, 733) stand - soweit im vorliegenden Zusammenhang von Interesse - allein die besondere graphische Gestaltung der Ziffer "8" in Rede.
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98
    Schon diese Vorschriften, des weiteren aber auch der in § 33 Abs. 2 MarkenG eigens festgelegte Eintragungsanspruch steht im Einzelfall der Aufstellung strengerer Anforderungen an die Unterscheidungskraft oder der Einführung weiterer, über die Regelung in § 8 Abs. 2 MarkenG hinausgehender Eintragungshindernisse entgegen (BGH, Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 24.2.2000 - I ZB 13/98, WRP 2000, 741, 742 - LOGO).
  • BPatG, 26.11.1997 - 32 W (pat) 124/96

    Markenschutz - Einbuchstabenmarke

    Auszug aus BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98
    Auch die die Unterscheidungskraft des Buchstabens "L" betreffende Entscheidung des 33. Senats des Bundespatentgerichts (BPatGE 38, 116, 119 f.; vgl. auch BPatGE 39, 140, 144, den Buchstaben "M" betreffend) enthält zur Frage eines Erfahrungssatzes nichts Maßgebliches, wenn es dort heißt, daß einzelne Buchstaben, die in einer der üblichen einfachen Schriftarten wiedergegeben sind, vom Verkehr selbst bei markenmäßiger Alleinstellung in der Regel - vorbehaltlich besonderer Umstände - nicht als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefaßt würden; der Verkehr begegne Einzelbuchstaben im Geschäftsleben zwar häufig als Firmenabkürzungen, diese wiesen jedoch praktisch ausnahmslos eine gewisse graphische und/oder farbliche Ausgestaltung auf, die geeignet sei, sich dem Verkehr als individuelles Betriebskennzeichen einzuprägen.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auch auf die sonstige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Buchstabenmarken (vgl. BGH, Beschl. v. 15.6.2000 - I ZB 4/98, GRUR 2001, 161 = WRP 2001, 33 - Buchstabe "K"; Beschl. v. 5.7.2001 - I ZB 8/99, GRUR 2002, 261 = WRP 2002, 91 - AC; Urt. v. 8.11.2001 - I ZR 139/99, WRP 2002, 705, 707 f. - IMS) kann die Rechtsbeschwerdeerwiderung ihre Meinung nicht mit Erfolg stützen.
  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00

    Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens

    Diese Regelung schließt auch Einzelbuchstaben in die abstrakte Markenfähigkeit ein (vgl. BGH, Beschl. v. 15.6.2000 - I ZB 4/98, GRUR 2001, 161 = WRP 2001, 33 - Buchstabe "K"; für eine einstellige Zahl: BGH, Beschl. v. 18.4.2002 - I ZB 23/99, GRUR 2002, 970, 971 = WRP 2002, 1071 - Zahl "1"; vgl. auch: Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 3 Rdn. 243; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 3 Rdn. 24; Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 3 Rdn. 16; v. Schultz, Markenrecht, § 3 Rdn. 5), unabhängig davon, ob es sich um einen Einzelbuchstaben in Groß- oder Kleinschreibung handelt.

    Eine Verneinung der (konkreten) Unterscheidungskraft setzt danach auch bei einer aus einem Einzelbuchstaben bestehenden Wortmarke tatsächliche Feststellungen voraus, aus denen sich ergibt, daß der Verkehr den Buchstaben für bestimmte Waren nicht als Herkunftsbezeichnung versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 161, 162 - Buchstabe "K").

    Das Bundespatentgericht ist ferner mit Recht davon ausgegangen, daß die erforderliche Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht mit der Begründung verneint werden kann, der Verkehr sei an aus Einzelbuchstaben ohne graphische Ausgestaltung bestehende Marken nicht gewöhnt (vgl. hierzu: BGH GRUR 2001, 161, 162 - Buchstabe "K").

  • BPatG, 22.04.2016 - 25 W (pat) 8/09

    Schokoladestäbchen III - (Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren

    Dazu dürfte auch die nationale Rechtsprechung in nicht unerheblichem Umfang beigetragen haben, die in der Vergangenheit bei der Schutzfähigkeitsprüfung wiederholt den Eintragungsanspruch nach § 33 Abs. 2 Satz 1 MarkenG hervorgehoben hat (vgl. z. B. BGH BlPMZ 1999, 256, 257 - PREMIERE I und GRUR 2001, 161, 162 - Buchstaben K) und bei der Prüfung der Unterscheidungskraft stets bis in jüngste Zeit auf einen großzügigen Prüfungsmaßstab hinweist (vgl. z. B. BGH GRUR 2015, 1012 Rn. 10 - Nivea-Blau; GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops und GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT), was in einem deutlichen Gegensatz zur maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH steht, der in ständiger Rechtsprechung eine strenge und vollständige Prüfung zur Vermeidung von Fehlmonopolisierung anmahnt (vgl. z. B. EuGH GRUR 2003, 604 Rn. 59 -Libertel; GRUR 2004, 674 Rn. 123 - Postkantoor; GRUR 2011, 1035 Rn. 77 -1000).
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