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   OLG Frankfurt, 22.11.2001 - 6 U 153/01   

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https://dejure.org/2001,6642
OLG Frankfurt, 22.11.2001 - 6 U 153/01 (https://dejure.org/2001,6642)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.11.2001 - 6 U 153/01 (https://dejure.org/2001,6642)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. November 2001 - 6 U 153/01 (https://dejure.org/2001,6642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschöpfen der Vollziehungsfrist des§ 929 Abs. 2 ZPO in Bezug auf das Eilbedürfnis in Patentsachen; Erforderliche Dringlichkeit; Absatz einer patentverletzenden Formwanne; Anforderungen an ein dringlichkeitsschädliches Verhalten; Vorbereitung eines Testkaufs; ...

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; ZPO § 288; ; ZPO § 290; ; ZPO § 532; ; ZPO § 314; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 929 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 938 Abs. 1; ; PatG § 140 b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 236
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2002 - L 6 U 204/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2001 - 6 U 153/01
    Der Antragstellerin kann im Hinblick auf das Eilbedürfnis auch nicht vorgehalten werden, daß sie die Berufungs- und die Berufungsbegründungsfrist jeweils ausgeschöpft hat (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 08.11.2001 - 6 U 204/01).
  • OLG Frankfurt, 13.08.1981 - 6 U 83/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2001 - 6 U 153/01
    Da im Eilverfahren im Unterschied zum Hauptsacheprozeß eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO nicht in Betracht kommt, kann in einem solchen Fall der sicher erscheinende Wegfall des Patentrechts dazu führen, die Durchsetzbarkeit von Unterlassungsansprüchen im einstweiligen Verfügungsverfahren zu verneinen (vgl. die Urteile des Senats vom 27.05.1999 - 6 U 10/99 - und vom 13.08.1981, GRUR 1981, 905 Schleifwerkzeug).
  • OLG Brandenburg, 18.05.1999 - 6 U 10/99

    Gewährung von Preisnachlässen auf den Eintrittspreis eines Zirkus; Beseitigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2001 - 6 U 153/01
    Da im Eilverfahren im Unterschied zum Hauptsacheprozeß eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO nicht in Betracht kommt, kann in einem solchen Fall der sicher erscheinende Wegfall des Patentrechts dazu führen, die Durchsetzbarkeit von Unterlassungsansprüchen im einstweiligen Verfügungsverfahren zu verneinen (vgl. die Urteile des Senats vom 27.05.1999 - 6 U 10/99 - und vom 13.08.1981, GRUR 1981, 905 Schleifwerkzeug).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Ähnlichkeit im Klang von "e-motion" und

    Im Übrigen wird die Dringlichkeitsvermutung für die Unterbindung wettbewerbswidrigen Verhaltens eines bestimmten Antragsgegners nicht deshalb widerlegt, weil dem Antragsteller ähnliche Wettbewerbsverstöße eines Dritten seit längerer Zeit bekannt sind, ohne dass er dagegen vorgegangen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2002, 236; OLG Hamburg, OLGR 2000, 13).
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