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   OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00   

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https://dejure.org/2001,4439
OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00 (https://dejure.org/2001,4439)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.07.2001 - 3 U 294/00 (https://dejure.org/2001,4439)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 3 U 294/00 (https://dejure.org/2001,4439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Import; Parallelimport; Zwangslage; Marke; Unlauterer Wettbewerb; Warenverkehr; Europa

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; EG Art. 28; ; EG Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; EGV Art. 28, Art. 30
    Markenzeichenrecht: Zum Vorliegen einer objektiven Zwangslage beim Parallelimporteuer eines Arzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 446
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
    Eine Zwangslage im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 12.10.1999 (C-379/97 - Upjohn./.Paranova, GRUR Int. 2000, 159 ff.) ist für den Parallelimporteur, der in die Integrität der importierten Ware eingreifen will, jedenfalls dann nicht gegeben, wenn zum Zeitpunkt des Vertriebs die tatsächlichen Voraussetzungen, die zu einem früheren Zeitpunkt eine Zwangslage begründet haben, fortgefallen sind.

    Nichts anderes gilt, wenn die für die Ware im Herkunftsland verwendeten Marke erstmalig durch ein andere Marke des Herstellers ersetzt wird (EuGH-Entscheidung vom 12.10.1999 - C-379/97 - Upjohn./.Paranova, Rdnr. 37 ff., GRUR Int. 2000, 159 ff.; PharmR 2000, 77 ff.).

    Ob daran festgehalten werden kann, ist nach der EuGH-Entscheidung vom 12.10.1999 (C-379/97 - Upjohn./.Paranova, GRUR Int. 2000, 159 ff.; PharmR 2000, 77 ff.) zweifelhaft.

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
    Das braucht um so weniger vertieft zu werden, als der Bundesgerichtshof jüngst (Urteil vom 19.10.2000 - I ZR 89/98 - Zocor - WRP 2001, 549 ff.) zum gleichen Ergebnis gekommen ist.
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
    Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig (Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: I ZR 219/99).
  • OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 3 U 181/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
    Der Senat hat eine Abschottung für den Fall verneint, daß einer Verwendung der in Österreich und in den meisten Ländern der Welt eingetragenen Marke "Zantac" in Deutschland ältere Rechte aus der Marke "Santax" entgegenstanden und das Unternehmen in Deutschland auf die Marke "Zantic" ausgewichen ist (Urteil vom 29.07.1999, 3 U 181/98 - Leitsatz Magazindienst 2000, 29).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
    Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so bleibt es bei dem Ausgangspunkt der EuGH-Rechtsprechung, nach der der Markeninhaber den Importeur daran hindern kann, das vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem anderen EU-Mitgliedstaat in den Verkehr gebrachte Arzneimittel in eine neue Verpackung umzupacken und die Marke wieder darauf anzubringen (EuGH a. a. O., Ziffer 49 - MPA Pharma; ebenso EuGH WRP 1996, 867, 873, 874, Ziffern 59, 70 - Eurim Pharm, WRP 1996, 880, 887, 888, Ziffern 68, 79 - Bristol-Myers Squibb).
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 114/97

    PLAYBOY; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Benutzungshandlungen in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
    Die Benutzung der IR-Marke durch den Konzern der Antragstellerin in der Schweiz ist als rechtserhaltende Benutzung in Deutschland anzusehen (GRUR 2000, 1035 - Playboy).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
    Sollten aus der Drittmarke Eprex Ansprüche geltend gemacht werden, könnten sich die Antragsgegnerinnen ohne weiteres von der Antragstellerin auf Grund von deren Rechten an der prioritätsälteren IR-Marke Eprex legitimieren lassen und dies in entsprechender Anwendung von § 986 BGB dem Anspruchsteller entgegenhalten (BGH GRUR 1994, 652, 653 - Virion).
  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
    Nur wenn der Markeninhaber zwei unterschiedliche Warenzeichen für die gleiche Ware mit dem Ziel verwendet, die Märkte künstlich abzuschotten, liegt eine verschleierte Beschränkung des Warenverkehrs vor (so schon EuGH GRUR Int. 1979, 99 - Centrafarm/American Home Products, Rdnr. 19, 21, 22).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
    Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so bleibt es bei dem Ausgangspunkt der EuGH-Rechtsprechung, nach der der Markeninhaber den Importeur daran hindern kann, das vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem anderen EU-Mitgliedstaat in den Verkehr gebrachte Arzneimittel in eine neue Verpackung umzupacken und die Marke wieder darauf anzubringen (EuGH a. a. O., Ziffer 49 - MPA Pharma; ebenso EuGH WRP 1996, 867, 873, 874, Ziffern 59, 70 - Eurim Pharm, WRP 1996, 880, 887, 888, Ziffern 68, 79 - Bristol-Myers Squibb).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
    Der Europäische Gerichtshof geht grundsätzlich davon aus, daß dem Importeur, der fremde Markenware wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (früher 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union trotz der fehlenden Zustimmung des Markeninhabers zulässigerweise verändert, damit eine "bestimmte Befugnis eingeräumt wird, die unter normalen Umständen dem Markeninhaber selbst vorbehalten ist" (EuGH WRP 1996, 874, 879, Ziffer 40 - MPA Pharma).
  • OLG Hamburg, 23.12.2004 - 3 U 214/03

    Zur Vorabinformation und Musterübersendung beim EU-Parallelimport

    Deswegen kann den Parallelimporteur z. B. das bloße Kostenrisiko zur Klärung der Markenkollision nicht in eine Zwangslage führen, wohl aber etwa die Notwendigkeit, vor Beginn des Parallelimports erst in einem (langwierigen) Prozess mit dem Dritt-Markeninhaber die Rechtslage auszuloten (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, GRUR 2002, 446).
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03

    Zur Markenverletzung beim EU-Parallelimport

    Deswegen kann den Parallelimporteur z. B. das bloße Kostenrisiko zur Klärung der Markenkollision nicht in eine Zwangslage führen, wohl aber etwa die Notwendigkeit, vor Beginn des Parallelimports erst in einem (langwierigen) Prozess mit dem Dritt-Markeninhaber die Rechtslage auszuloten (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, GRUR 2002, 446).
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03

    Zur Verletzung der Markenrechte des Arzneimittelherstellers durch einen

    Deswegen kann den Parallelimporteur z. B. das bloße Kostenrisiko zur Klärung der Markenkollision nicht in eine Zwangslage führen, wohl aber etwa die Notwendigkeit, vor Beginn des Parallelimports erst in einem (langwierigen) Prozess mit dem Dritt-Markeninhaber die Rechtslage auszuloten (OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, GRUR 2002, 446).
  • OLG Zweibrücken, 29.05.2008 - 4 U 22/08

    Keine allgemeine Frist zur Widerlegung der Dringlichkeit im Verfügungsverfahren -

    Zutreffend ist die Kammer davon ausgegangen, dass auch im Kennzeichnungsverfahren nach den Vorschriften des MarkG für den einstweiligen Rechtsschutz (§§ 935, 940 ZPO) die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG gilt (allg. Meinung; vgl. OLG Hamburg GRUR 2002, 446; OLG Stuttgart WRP 1997, 118; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl. § 14 Rn. 550 m.w.N.; Ingerl/Rohnke, Markenrecht, 2. Aufl. vor § 14 Rn. 94 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 6/01

    Markenrechtsverletzung beim Arzneimittelimport: Rechtfertigung einer

    Demnach muß die Zwangslage in jedem Zeitpunkt des Vertriebs fortbestehen, so daß der Parallelimporteur bei nachträglichem Wegfall der Zwangslage von einer Benutzung Abstand nehmen muß (OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2001 ­ 3 U 294/00).
  • OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 166/02

    Vertrieb eines aus der EU parallelimportierten Arzneimittels mit markenrechtlich

    Deswegen kann den Parallelimporteur z. B. das bloße Kostenrisiko zur Klärung der Markenkollision nicht in eine Zwangslage führen, wohl aber etwa die Notwendigkeit, vor Beginn des Parallelimports erst in einem (langwierigen) Prozess mit dem Dritt-Markeninhaber die Rechtslage auszuloten (OLG Hamburg GRUR 2002, 446).
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