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   OLG Hamburg, 10.10.2001 - 5 U 86/01   

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https://dejure.org/2001,7801
OLG Hamburg, 10.10.2001 - 5 U 86/01 (https://dejure.org/2001,7801)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2001 - 5 U 86/01 (https://dejure.org/2001,7801)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 5 U 86/01 (https://dejure.org/2001,7801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Flachmembranlautsprecher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 16 § 17 Abs. 2
    Aufziehen von urheberrechtlich geschützten Kunstdrucken; "Flachmembranlautsprecher"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 838
  • GRUR 2002, 536
  • K&R 2002, 319
  • ZUM 2002, 382
  • afp 2003, 61
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1979 - I ZR 27/77

    "White Christmas"

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 5 U 86/01
    Denn das Urheberrecht hat die Tendenz, so weit wie möglich beim Urheber zu verbleiben (BGH, GRUR 1979, 637, 639 - White Christmas).

    (4) Aus der von der Antragstellerin zu ihren Gunsten zitierten Entscheidung "White Christmas" (BGH, GRUR 79, 637 - White Christmas) ergibt sich insoweit nichts anderes.

  • BGH, 06.03.1986 - I ZR 208/83

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Tonträgern

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 5 U 86/01
    Diese umfassende Reichweite der Erschöpfung der Rechte des Urhebers hat der Bundesgerichtshof nicht nur in der Entscheidung "OEM-Version", sondern bereits zuvor etwa in der Entscheidung "Schallplattenvermietung" ausdrücklich klargestellt (BGH, GRUR 1986, 736, 737 - Schallplattenvermietung).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57

    Der Heiligenhof

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 5 U 86/01
    Denn irgendeine Beschränkung des Vertriebsweges für UP - aus deren Verletzung die Antragstellerin Rechte herleiten könnte (vgl. BGH, GRUR 1959, 200, 201 - Der Heiligenhof; dort: Vertrieb in Buchgemeinschaften) - lag gerade nicht vor.
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2001 - 5 U 86/01
    Die gesetzliche Regelung in § 17 Abs. 2 UrhG ist dabei Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes, dass das Urheberrechte (ebenso wie andere Schutzrechte) gegenüber dem Interesse an der Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Berechtigten in den Verkehr gesetzten Waren zurücktreten muss (BGH, GRUR 01, 51, 53 - Parfümflakon).(3) Dies hat insbesondere zur Folge, dass der Berechtigte den Eintritt der Erschöpfungswirkung nicht durch einseitige Erklärung im Sinne einer Bindung seines Vertragspartners verhindern kann.
  • LG Rostock, 22.04.2009 - 1 S 276/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfall bei Verzögerung der

    Stattdessen - also bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anmietung auf Kosten des Schädigers (vgl. BGHZ 45, 212; OLG Bremen, NJW-RR 2002, 838; Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 23. Aufl., Rn. D 78; Filthaut, Haftpflichtgesetz, 7. Aufl., § 10 Rn. 30 aE.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 12 StVG Rn. 40; Staudinger/Schmiemann, BGB, Neubearb. 2005, § 251 Rn. 84; Wussow/Karczewski, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 41 Rn. 43) - kann er eine Entschädigung für seinen Nutzungsausfall beanspruchen, wenn er zur Nutzung willens und fähig gewesen wäre.
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