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BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde - Markenrecht - Zeichen - B-3 alloy - Markenstelle - Deutsches Patentamt - Verweigerung der Eintragung - Buchstaben-Zahlen-Kombination - Unmittelbar beschreibende Sachangabe - Freihaltungsbedürftige Sachangabe - Nicht unterscheidungskräftige Sachangabe - ...
- Judicialis
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
"B-2 alloy"; Unterscheidungskraft einer Marke - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Markenrecht - Assoziation mit nicht geläufiger Bezeichnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2002, 884
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 20.09.2001 - C-383/99
Procter & Gamble / HABM
Auszug aus BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99
Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist gegeben, wenn einer Marke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 23.11.2000 - I ZB 34/98, GRUR 2001, 735, 736 = WRP 2001, 692 - Test it.; GRUR 2002, 261, 262 - AC, jeweils m.w.N.; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145 Tz. 40, 42 = WRP 2001, 1276 - Baby-dry).Diese Vorgehensweise begegnet bereits methodischen Bedenken, denn Gegenstand der Beurteilung muß grundsätzlich allein die Marke in ihrer - vollständigen - angemeldeten Form sein (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145, 1147 Tz. 39 - Baby-dry).
- BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95
"Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung; …
Auszug aus BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99
Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Teillöschung einer Marke, die nach Abschluß der Tatsacheninstanz aufgrund einer Einschränkung des Warenverzeichnisses vorgenommen wird (BGH, Beschl. v. 13.3.1997 - I ZB 4/95, GRUR 1997, 634 - Turbo II).In einem solchen Fall kommt auch eine - gegebenenfalls sogar abschließende - Sachentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in Betracht (BGH GRUR 1997, 634 - Turbo II).
- BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99
AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge
Auszug aus BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99
Hierbei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, das heißt jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 5.7.2001 - I ZB 8/99, GRUR 2002, 261, 262 = WRP 2002, 91 - AC).Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist gegeben, wenn einer Marke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 23.11.2000 - I ZB 34/98, GRUR 2001, 735, 736 = WRP 2001, 692 - Test it.; GRUR 2002, 261, 262 - AC, jeweils m.w.N.; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145 Tz. 40, 42 = WRP 2001, 1276 - Baby-dry).
- BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
"PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten …
Auszug aus BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99
Diese Vorgehensweise begegnet bereits methodischen Bedenken, denn Gegenstand der Beurteilung muß grundsätzlich allein die Marke in ihrer - vollständigen - angemeldeten Form sein (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145, 1147 Tz. 39 - Baby-dry). - BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97
FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten …
Auszug aus BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99
Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist gegeben, wenn einer Marke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 23.11.2000 - I ZB 34/98, GRUR 2001, 735, 736 = WRP 2001, 692 - Test it.; GRUR 2002, 261, 262 - AC, jeweils m.w.N.; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145 Tz. 40, 42 = WRP 2001, 1276 - Baby-dry). - BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98
Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf
Auszug aus BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99
Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist gegeben, wenn einer Marke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 23.11.2000 - I ZB 34/98, GRUR 2001, 735, 736 = WRP 2001, 692 - Test it.; GRUR 2002, 261, 262 - AC, jeweils m.w.N.; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145 Tz. 40, 42 = WRP 2001, 1276 - Baby-dry).
- BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09
Buchstabe T mit Strich
Für die Prüfung, ob einem Zeichen für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt oder ob es zu deren Beschreibung i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dienen kann, darf daher nur auf solche Verwendungen des Zeichens im Zusammenhang mit den angemeldeten Waren und Dienstleistungen abgestellt werden, die der angemeldeten Zeichenform entsprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2002 - I ZB 16/99, GRUR 2002, 884, 885 = WRP 2002, 1069 - B-2 alloy, mwN).Gegenstand der Prüfung im Eintragungsverfahren ist demzufolge grundsätzlich das angemeldete Zeichen als Ganzes (vgl. BGH GRUR 2002, 884, 885 - B-2 alloy;… E.-I. v. Gamm in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, § 8 MarkenG Rn. 3).
- BVerfG, 06.12.2017 - 1 BvR 2160/16
Abschließende Entscheidung des BGH über eine markenrechtliche Rechtsbeschwerde …
Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit bereits mehrfach unter Abweichung vom Wortlaut des § 89 Abs. 4 MarkenG unter Berufung auf die Prozessökonomie selbst abschließend entschieden (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juni 1997 - I ZB 7/95, Active Line -, GRUR 1998, S. 394;… Beschluss vom 13. Dezember 2007 - I ZB 26/05, idw -, GRUR 2008, S. 714; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 54/07, Legostein II -, juris) oder dies für grundsätzlich möglich erachtet (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. März 1997 - I ZB 4/95, Turbo II -, GRUR 1997, S. 634; Beschluss vom 14. März 2002 - I ZB 16/99, B-2 alloy -, GRUR 2002, S. 884). - BGH, 22.05.2014 - I ZB 64/13
Markenanmeldung: Unterscheidungskraft einer eine abkürzende Buchstabenfolge …
Gegenstand der Prüfung im Eintragungsverfahren ist grundsätzlich das angemeldete Zeichen als Ganzes (vgl. BGH, GRUR 2002, 884, 885 - B-2 alloy).
- BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 110/03 Die Möglichkeit, dass sich dem Verbraucher aufgrund einer verallgemeinernden Aussage die hiermit im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalte nicht ohne weiteres sofort erschließen (vgl BGH GRUR 2002, 884 -B-2 alloy), steht aber einem Verständnis als bloße Sachangabe - wie auch der Beurteilung als freihaltungsbedürftiger Sachbegriff - nicht entgegen (vgl für die Sammelbezeichnung "Bücher für eine bessere Welt" auch BGH MarkenR 2000, 330, 332; BGH MarkenR 2001, 408, 410 - INDIVIDUELLE; ferner BPatG MarkenR 2002, 201, 207 - BerlinCard - mwH).
Das angemeldete Zeichen stellt deshalb eine in der Struktur und Semantik sprachüblich gebildete und den üblichen Bezeichnungsgewohnheiten (vgl hierzu EuGH, MarkenR 2001, 400 - Baby-dry; BGH MarkenR 2001, 465 469 - Bit/Bud; BGH GRUR 2002, 884 - B-2 alloy) - insbesondere auch auf dem Beauty-Sektor - entsprechende, allgemeine Sachangabe in Form einer Internetadresse dar.
- OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 209/07
"1 A Pharma ./. 1 Pharma"
Im Einzelfall mögen aus Zahlen und Buchstaben kombinierte Zeichen nicht ganz unoriginell sein (BGH, GRUR 1995, 808 [810] - P3-plastoclin [für Reinigungsmittel]) und konkrete Unterscheidungskraft aufweisen, wenn ihnen für die fraglichen Waren kein beschreibender Begriffsinhalt zuzuordnen ist (BGH, GRUR 2002, 884 [885] = WRP 2002, 1069 - B-2 alloy [für Metalllegierungen]), sie können aber auch als Sachangabe zu verstehen sein (vgl. BPatG, GRUR 2004, 336 [338] - beauty24.de [für Schönheits-Dienstleistungen]). - BPatG, 19.11.2008 - 29 W (pat) 70/03
Buchstabe "T-" mangels Verkehrsdurchsetzung nicht als Marke eintragbar
Ihnen fehlt daher nur dann die erforderliche Unterscheidungskraft, wenn sie für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen eine beschreibende Bedeutung aufweisen und es sich auch nicht um Buchstaben oder Abkürzungen handelt, die stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2002, 884, 885 -B-2 alloy; GRUR 2002, 261, 262 -AC; GRUR 345, 347 -Buchstabe "K"; GRUR 2003, 343, 344 -Buchstabe "Z"). - BPatG, 05.06.2003 - 25 W (pat) 149/02 Denn auch die mögliche Tatsache, dass sich dem Verbraucher aufgrund einer verallgemeinernden Aussage, die im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalte nicht ohne weiteres sofort erschließen (vgl BGH GRUR 2002, 884 - B-2 alloy), steht mit einem Verständnis als bloße nicht unterscheidungskräftige Sachangabe - wie auch der Beurteilung als freihaltungsbedürftiger Sachbegriff - nicht im Widerspruch (vgl für die Sammelbezeichnung "Bücher für eine bessere Welt" auch BGH MarkenR 2000, 330, 332).
Dies gilt insbesondere dann, wenn das Zeichen in einer Weise gebildet ist, die den Bezeichnungsgewohnheiten auf dem maßgeblichen Waren- oder Dienstleistungssektor entspricht (vgl BGH GRUR 2002, 884 - B-2 alloy) und eine begriffliche Unbestimmtheit der Sachaussage gewollt ist, um etwa einen möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften, Vorteile oder Leistungsinhalte zu erfassen.
- BPatG, 14.08.2003 - 25 W (pat) 279/02 Die Möglichkeit, dass sich dem Verbraucher aufgrund einer verallgemeinernden Aussage die hiermit im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalte nicht ohne weiteres sofort erschließen (vgl BGH GRUR 2002, 884 -B-2 alloy), steht einem Verständnis als bloße Sachangabe - wie auch der Beurteilung als freihaltungsbedürftiger Sachbegriff - nicht entgegen (vgl für die Sammelbezeichnung "Bücher für eine bessere Welt" auch BGH MarkenR 2000, 330, 332; ferner BPatG MarkenR 2002, 201, 207 - BerlinCard - mwH).
Die angemeldete Wortfolge stellt vielmehr eine in der Wortstruktur und Semantik sprachüblich gebildete und den üblichen Bezeichnungsgewohnheiten auf dem Gesundheitssektor entsprechende Sachangabe dar (vgl hierzu EuGH, MarkenR 2001, 400 - Babydry; BGH MarkenR 2001, 465 469, - Bit/Bud - mwH; BGH GRUR 2002, 884 -B-2 alloy).
- BPatG, 12.10.2017 - 27 W (pat) 3/16
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Q" - Unterscheidungskraft - …
Dies setzt voraus, dass entsprechende Buchstaben in der einschlägigen Branche verbreitet als Typen-, Serien- oder Modellbezeichnungen oder zur Charakterisierung von Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen tatsächlich verwendet werden (…Ströbele in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl. 2015, § 8 Rn. 205, 207; BGH, GRUR 2002, 884 - B-2 alloy). - BPatG, 16.04.2007 - 30 W (pat) 163/05 Bei Kombinationen von Zahlen und Buchstaben schließlich besteht ein Freihaltebedürfnis i. d. R. nur dann, wenn die jeweilige Verbindung eine konkrete Fachangabe (z. B. eine Bezeichnung von Normen) bedeutet (vgl. BGH GRUR 2002, 884, 885 - B-2 alloy; BGH PAVIS PROMA I ZB 15/99 D-205; BPatG GRUR 1998, 404 - A 3; BPatG BlPMZ 1998, 478 - C 1).
- BPatG, 22.01.2004 - 25 W (pat) 58/02
- BPatG, 25.09.2003 - 25 W (pat) 249/02
- BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 168/01
- BPatG, 06.04.2016 - 24 W (pat) 37/13
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "K" - Unterscheidungskraft - …
- BPatG, 16.04.2007 - 30 W (pat) 157/05
- BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03
- BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 87/02
- BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 86/02
- BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 92/02
- BPatG, 18.09.2003 - 25 W (pat) 99/03
- BPatG, 30.06.2003 - 25 W (pat) 6/02
- BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02
- BPatG, 05.07.2012 - 25 W (pat) 36/12
Markenbeschwerdeverfahren - "print24" - Einreichung eines komplett neues …
- BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 77/06
- BPatG, 26.09.2006 - 33 W (pat) 275/04
- BPatG, 20.07.2006 - 33 W (pat) 136/04
- BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
- BPatG, 15.10.2003 - 29 W (pat) 152/01
- BPatG, 15.10.2003 - 29 W (pat) 154/01
- BPatG, 11.09.2003 - 25 W (pat) 260/01
- BPatG, 16.07.2003 - 29 W (pat) 88/01
- BPatG, 08.05.2002 - 29 W (pat) 178/00
- BPatG, 09.12.2004 - 25 W (pat) 112/03
- BPatG, 27.03.2003 - 25 W (pat) 6/02
- BPatG, 27.03.2003 - 25 W (pat) 5/02
- BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 164/05
- BPatG, 09.09.2003 - 24 W (pat) 164/02