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   BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01   

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BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01 (https://dejure.org/2002,5563)
BPatG, Entscheidung vom 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01 (https://dejure.org/2002,5563)
BPatG, Entscheidung vom 22. April 2002 - 30 W (pat) 157/01 (https://dejure.org/2002,5563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
    Fehlende Unterscheidungskraft bei Wechsel zwischen Groß- und Kleinschreibung auch innerhalb eines Zeichenwortes - Schutzfähigkeit infolge Aufdeckung eines innerhalb eines Wortes liegenden anderen Wortes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 889
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01
    Die auf der Schreibweise beruhende bildliche Wirkung führt hier zur Überwindung des Schutzhindernisses, wobei allerdings auch zu betonen ist, dass sich der Schutz nur auf diese Wirkung erstreckt, nicht aber auf die zugrunde liegende Angabe (vgl BGH NJW-RR 1989, 695 - Reynolds R1/Ereintz).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01
    Es handelt sich bei "fanTASTic" nicht um eine sonstige gebräuchliche Bezeichnung, die stets nur als solche und nicht als betriebliches Unterscheidungskennzeichen verstanden wird (st Rspr, vgl BGH MarkenR 2001, 209 - Test it; BGH BlPMZ 2000, 332 - LOGO).
  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Auszug aus BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01
    Zwar ist die Annahme eines (aktuellen) Freihaltebedürfnisses nicht davon abhängig, dass die angemeldete Bezeichnung für den hier einschlägigen Warensektor unmittelbar (lexikalisch) nachweisbar ist; vielmehr braucht auch die erstmalige Verwendung einer Zeichenzusammensetzung nicht per se schutzbegründend zu wirken (vgl BGH GRUR 1996, 770 - MEGA).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01
    Dieses Eintragungshindernis bezieht sich allerdings nicht nur auf die in der genannten Bestimmung ausdrücklich aufgeführten Angaben, sondern auch auf solche, die andere, für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die beanspruchte Ware oder Dienstleistung selbst beschreiben (vgl etwa BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01
    Andererseits verursacht diese Herausstellung des Mittelteils "TAST" gleichzeitig aber auch einen eigenartigen Bildcharakter des Gesamtzeichens, der sich nicht in einer bloß ungewöhnlichen Schreibweise des englischen Adjektivs "fantastic" erschöpft, das als solches schutzunfähig ist (vgl BGH aaO - MEGA), zumal insoweit eine Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit im Hinblick auf die beanspruchten Waren hier nicht bestünde (anders die Konstellation bei BGH MarkenR 2001, 408 - INDIVIDU-ELLE).
  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

    Auszug aus BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01
    Hier steht bei dem Anmeldezeichen auch aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise in Bezug auf die beanspruchten Waren nicht mehr allein der Eindruck einer sachbezogenen Information im Vordergrund (vgl dazu EuG MarkenR 2001, 181 - EASYBANK; Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 51).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 19/01

    Stabtaschenlampe "MAGLITE"; Schutzumfang einer dreidimensionalen Marke mit einem

    Besteht eine Marke aus schutzfähigen und schutzunfähigen Bestandteilen, reicht es aus, daß der Verkehr in dem Gesamtzeichen, und sei es auch nur aufgrund eines Elements, noch einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.6.2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 = WRP 2001, 1201 - anti Kalk; BPatG GRUR 2002, 889, 890; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rdn. 132 f.; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rdn. 56; v. Schultz, Markenrecht, § 8 Rdn. 39; vgl. auch Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 3 Rdn. 295 und § 8 Rdn. 88a).
  • BPatG, 10.09.2009 - 26 W (pat) 72/07

    Yoghurt-Gums nicht als Marke für Gummibonbons schutzfähig

    Grundsätzlich kann zwar eine besondere bildliche Ausgestaltung schutzunfähiger Wortbestandteile die hinreichende Unterscheidungskraft einer Marke bewirken (vgl. BGH GRUR 2002, 889, 890 - Fantastic; BPatG GRUR 2000, 805, 806 - Immo-Börse; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 338 m. w. N.).
  • BPatG, 29.05.2006 - 25 W (pat) 145/04
    Diese Auffassung vertrete auch das BPatG in seiner Entscheidung vom 22. April 2002 - 30 W (pat) 157/01 (FanTASTic).

    Eine besondere graphische Gestaltung eines Wortes kann geeignet sein, eine Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. auch BPatG GRUR 2002, 889 - fanTASTic).

  • BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 45/03
    Vielmehr weist sie einen über eine reine Sachbeschreibung hinausgehenden eigenständigen Charakter auf (vgl. a. z.B. BPatG GRUR 2002, 889 - fanTASTic).

    Wie oben dargelegt, weist die angemeldete Marke aufgrund ihrer Schreibweise und im Hinblick auf das eingeschränkte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einen vom Sinngehalt "schützen"/"schütze!" wegführenden Begriffsinhalt auf (ähnlich wie etwa "ProTest", "ProGramm", "ProKura" oder "ProPortion", vgl. a. BPatG GRUR 2002, 889 - fanTASTic"), der zwar ebenfalls auf eine beschreibende Aussage anspielt, wegen seiner sprachregelwidrigen Verkürzung jedoch nicht über einen im Vordergrund stehenden, rein beschreibenden Charakter verfügt.

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 35/00

    Stabtaschenlampe "MAGLITE"; Schutzumfang einer dreidimensionalen Marke mit einem

    Besteht eine Marke aus schutzfähigen und schutzunfähigen Bestandteilen, reicht es aus, daß der Verkehr in dem Gesamtzeichen, und sei es auch nur aufgrund eines Elements, noch einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.6.2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 = WRP 2001, 1201 - anti Kalk; BPatG GRUR 2002, 889, 890; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rdn. 132 f.; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rdn. 56; v. Schultz, Markenrecht, § 8 Rdn. 39; vgl. auch Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 3 Rdn. 295 und § 8 Rdn. 88a).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 20/01

    Stabtaschenlampe "MAGLITE"; Schutzumfang einer dreidimensionalen Marke mit einem

    Besteht eine Marke aus schutzfähigen und schutzunfähigen Bestandteilen, reicht es aus, daß der Verkehr in dem Gesamtzeichen, und sei es auch nur aufgrund eines Elements, noch einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (vgl. BGH, Beschl. v. 28.6.2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 = WRP 2001, 1201 - anti Kalk; BPatG GRUR 2002, 889, 890; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rdn. 132 f.; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rdn. 56; v. Schultz, Markenrecht, § 8 Rdn. 39; vgl. auch Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 3 Rdn. 295 und § 8 Rdn. 88a).
  • BPatG, 16.10.2012 - 33 W (pat) 559/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "le flair (Wort-Bild-Marke)" - Kombination von

    Auch Begriffe wie z. B. "top, exzellent, super" informieren lediglich unpräzise über ein Merkmal von Waren, nämlich darüber, dass es sich um besonders herausragende Produkte auf dem Markt handelt, was aber nichts daran ändert, dass die angesprochenen Verkehrskreise derartigen Begriffen nur ihre offensichtliche Bedeutung beilegen und sie nicht als Marke wahrnehmen werden (vgl. EuG GRUR Int. 2005, 908 (Nr. 63 - 66) - TOP; vgl. BPatG MarkenR 2007, 351 - Topline; EuG T-373/07 - PrimeCast; Ströbele/Hacker, Markung, 10. Aufl., § 8 Rd. 371 m. w. N. Fn. 1017 - 1020 und § 8 Rd. 299; BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; BPatG GRUR 2002, 889 (890) - Fantastic; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 8 Rd. 246).
  • BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ambiente Trendlife (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Ein betrieblicher Herkunftshinweis kann auch nicht aus der graphischen Ausgestaltung der für sich genommen und auch in ihrer Kombination nicht schutzfähigen Wortbestandteile hergeleitet werden (vgl. BPatG GRUR 2002, 889/890 - Fantastic ; GRUR 2000, 805, 806 - Immo-Börse ; Ströbele/ Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 99 m. w. N.).
  • BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Grundsätzlich kann zwar eine besondere bildliche Ausgestaltung schutzunfähiger Wortbestandteile die hinreichende Unterscheidungskraft einer Marke bewirken (vgl. BGH GRUR 2002, 889, 890 -Fantastic; BPatG GRUR 2000, 805, 806 -Immo-Börse; Ströbele/Hacker, 9. Aufl., 2009, § 8 Rn. 338 m. w. N.).
  • BPatG, 20.03.2012 - 27 W (pat) 537/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "heimat LIVE (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Bei der von der Anmelderin zitierten Entscheidung BPatG GRUR 2002, 889 - fanTASTic zeige die Binnengroßschreibung ein selbständiges Wort.
  • BPatG, 29.06.2011 - 26 W (pat) 551/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "GEORGIEN TRANSPORT LOGISTIK GMBH (Wort-Bild-Marke)"

  • BPatG, 26.03.2013 - 33 W (pat) 548/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Erde gut, alles gut" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 26.02.2013 - 33 W (pat) 529/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "VANTAGE" - fehlende Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 06.05.2013 - 26 W (pat) 8/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "BriefLOGISTIK OBERFRANKEN" - fehlende

  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 37/08
  • BPatG, 29.06.2011 - 26 W (pat) 522/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAZ & MORE (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft

  • BPatG, 09.12.2009 - 26 W (pat) 48/09
  • BPatG, 08.07.2009 - 26 W (pat) 101/08
  • BPatG, 20.03.2012 - 27 W (pat) 539/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "heimat LIVE OLDENBURGER MÜNSTERLAND

  • BPatG, 20.03.2012 - 27 W (pat) 541/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "heimat LIVE OSTFRIESLAND (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 07.05.2008 - 26 W (pat) 12/07
  • BPatG, 24.06.2003 - 24 W (pat) 77/02
  • BPatG, 20.03.2012 - 27 W (pat) 538/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "heimat LIVE" - keine Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 20.03.2012 - 27 W (pat) 540/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "heimat LIVE NIEDERELBE (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 10.01.2012 - 27 W (pat) 56/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Carrera (Wort-Bild-Marke)" - kein

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