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   OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01   

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OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01 (https://dejure.org/2002,4572)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.03.2002 - 2 U 111/01 (https://dejure.org/2002,4572)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. März 2002 - 2 U 111/01 (https://dejure.org/2002,4572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Voraussetzungen eines Wettbewerbsverstoßes durch übertriebenes Anlocken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 906
  • GRUR 2003, 176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 6 W 181/01

    Wettbewerbsrechtliche Wirksamkeit von Zugaben nach Aufhebung der Zugabeverordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01
    Dies gilt in noch stärkerem Maße Wegfall der genannten beiden Gesetzeswerke, was Zugaben und Rabatte grundsätzlich legitimiere (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; Karlsruhe OLG-Report 02, 75, 76 ("das Unlauterkeitskriterium des übertriebenen Anlockens hat grundsätzlich ausgedient"); Fezer a.a.O. 1008; Köhler GRUR 01, 1067 und 1069; Nordemann NJW 01, 2505, 2509; Cordes WRP 01, 867, 870; Berlit a.a.O. 352; Heermann WRP 01, 855, 859; insgesamt zurückhaltend: Berneke WRP 01, 615 und 616, aber den Willen des Gesetzgebers in gleicher Weise feststellend (618)).

    Dieses Gebot der Angebotstransparenz (so schon Fezer a.a.O. 1011; vgl. ferner Berneke a.a.O. 618; Schricker/Henning-Bodewig a.a.O. insbesondere 1402 bis 1404; Cordes a.a.O. 870) führe dazu, dass, um der Gefahr der Preisverschleierung oder der Verschleierung der Werthaltigkeit des gesamten Angebotspaketes zu wehren (vgl. hierzu auch Nordemann a.a.O. 2511; Heermann a.a.O. 864; Berneke a.a.O. 621; Cordes a.a.O. 870; OLG Düsseldorf WRP 01, 711: noch unter der Geltung der ZugabeVO), der Wert der Nebenleistung, wenn er nicht gar nach Markt- oder Durchschnittswert ausgewiesen werden (so Köhler a.a.O. 1071), so doch zumindest den Wert klar und unmissverständlich erkennbar machen müsse (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; Schricker/Henning-Bodewig a.a.O. 1404; so wohl auch Cordes a.a.O. 870; so empfehlend: Berneke a.a.O. 621).

    So soll Sittenwidrigkeit der Beigabe anzunehmen sein, wenn der objektive Wert der Dreingabe oder - mangels Anhaltspunkten - die vom Werbenden selbst geschaffene Werterwartung des angesprochenen Verkehrs in einem Übermaßverhältnis besteht (KG a.a.O. 278; Berneke a.a.O. 618; Berlit a.a.O. 352, 353), was anzunehmen ist, wenn dieser faktische oder erwartbare Wert der Zugabe, und sei es nur durch übertriebene Anpreisung einer in Wahrheit minderwertigen Sache (Berneke a.a.O. 621), den der Hauptsache übersteigt (Cordes a.a.O. 870; vgl. auch Nordemann a.a.O. 2511 - Faustformel: Zugabe maximal Hälfte des Warenwertes; anders: OLG Jena GRUR-RR 02, 32, 33: Höhe der Treueprämie unzulässig, da mit 12, 5 % das Vierfache des vormals nach § 2 RabattG Zulässigen; vgl. auch Heermann a.a.O. 863: Wert und Wertverhältnis bloße Indizien; Berneke a.a.O. 618: objektiver Wert der Vergünstigung oder Verhältnis ihres Wertes zum Wert der Hauptsache für sich genommen keine geeigneten Kriterien; vgl. zu Wertverhältnissen ebenso Senat OLG-Report 00, 433), wenn die attraktive oder - wie hinzuzufügen ist - attraktiv erscheinende Prämie bereits bei niedrigster Umsatzschwelle erreicht werden kann (Berlit a.a.O. 353), oder wenn die Nebenleistung für den Verkehr einen jedenfalls erheblichen Wert darstellt, die Nebenleistung mit der Hauptleistung in keinem Gebrauchszusammenhang steht und der konkrete Wert der Nebenleistung für den Verbraucher nicht hinreichend bestimmbar ist (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31).

    a) Grundsätzlich ist für das Verbot des tatsächlichen Gewährens der in Rede stehenden Nebenleistung nach § 1 UWG kein Raum, zumal eine § 1 Abs. 1 der früheren ZugabeVO entsprechende Regelung fehlt (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; vgl. auch HansOLG Hamburg WRP 96, 314, 321, Berufungsentscheidung zu BGH WRP 98, 727 = GRUR 98, 1037 - Schmuck-Set; die Revisionsentscheidung sagt aber - entgegen der Bewertung des Beklagten - zum "Gewähren" nichts aus, da das Berufungsgericht den klägerischen Antrag insoweit abgewiesen hat und nur die dortige Beklagte Revision eingelegt hatte).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 147/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01
    Denn auch auf Rückfrage des Senates hat der Kläger erklärt, darauf stelle er seine Klage nicht ab (vgl. zur Möglichkeit einer solchen Streitgegenstandsbestimmung etwa BGH WRP 99, 517, 519 - Am Telefon nicht süß sein?).

    Davon könne "erst dann" gesprochen werden, "wenn diese Kunden durch die mit dem" - dort - "Gewinnspiel verbundenen sachfremden Beeinflussungen davon abgehalten werden, die Güte und Preiswürdigkeit dieser Waren zu prüfen" (BGH a.a.O. 726 - Space Fidelity Peep-Show; WRP 99, 517, 516 (seine Entscheidung... nur noch danach trifft...) - Am Telefon nicht süß sein?; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, WettbewerbsR, 22. Aufl., § 1 UWG, 166 und 90 b).

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01
    a) Grundsätzlich ist für das Verbot des tatsächlichen Gewährens der in Rede stehenden Nebenleistung nach § 1 UWG kein Raum, zumal eine § 1 Abs. 1 der früheren ZugabeVO entsprechende Regelung fehlt (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; vgl. auch HansOLG Hamburg WRP 96, 314, 321, Berufungsentscheidung zu BGH WRP 98, 727 = GRUR 98, 1037 - Schmuck-Set; die Revisionsentscheidung sagt aber - entgegen der Bewertung des Beklagten - zum "Gewähren" nichts aus, da das Berufungsgericht den klägerischen Antrag insoweit abgewiesen hat und nur die dortige Beklagte Revision eingelegt hatte).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2001 - 2 U 97/00

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgabe von Sammel-Treuemarken zum Bezug als hochwertig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01
    Dieses Gebot der Angebotstransparenz (so schon Fezer a.a.O. 1011; vgl. ferner Berneke a.a.O. 618; Schricker/Henning-Bodewig a.a.O. insbesondere 1402 bis 1404; Cordes a.a.O. 870) führe dazu, dass, um der Gefahr der Preisverschleierung oder der Verschleierung der Werthaltigkeit des gesamten Angebotspaketes zu wehren (vgl. hierzu auch Nordemann a.a.O. 2511; Heermann a.a.O. 864; Berneke a.a.O. 621; Cordes a.a.O. 870; OLG Düsseldorf WRP 01, 711: noch unter der Geltung der ZugabeVO), der Wert der Nebenleistung, wenn er nicht gar nach Markt- oder Durchschnittswert ausgewiesen werden (so Köhler a.a.O. 1071), so doch zumindest den Wert klar und unmissverständlich erkennbar machen müsse (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; Schricker/Henning-Bodewig a.a.O. 1404; so wohl auch Cordes a.a.O. 870; so empfehlend: Berneke a.a.O. 621).
  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97

    Last-Minute-Reise

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01
    Denn vorliegend sind Aussagen über Gegenstände des allgemeinen Bedarfs betroffen (BGH WRP 97, 1062, 1063 = NJW 97, 3376, 3377 - Herstellergarantie; Köhler in Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., Vor. § 13, 315); zudem handelt es sich bei den in der Werbung verwendeten Begriffen um solche, deren Verständnis in einem bestimmten Sinne einfach und naheliegend ist (BGH NJW 00, 588 - Last-Minute-Reise).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 46/95

    Herstellergarantie - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01
    Denn vorliegend sind Aussagen über Gegenstände des allgemeinen Bedarfs betroffen (BGH WRP 97, 1062, 1063 = NJW 97, 3376, 3377 - Herstellergarantie; Köhler in Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., Vor. § 13, 315); zudem handelt es sich bei den in der Werbung verwendeten Begriffen um solche, deren Verständnis in einem bestimmten Sinne einfach und naheliegend ist (BGH NJW 00, 588 - Last-Minute-Reise).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 271/97

    Null-Tarif; Brillenwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01
    Hierfür könne auch kennzeichnend sein, dass Kunden von einer preis- und qualitätsbewussten Prüfung verschiedener Angebote durch werbendes Herausstellen leistungsfremder Vergünstigungen abgehalten werden (BGH U. v. 15.6.00 - I ZR 202/98 (juris-Dokument), dort im Hinblick auf die Einheitlichkeit des Angebots verneint; ebenso U. v. 15.06.00 - I ZR 193/98 (juris-Dokument); WRP 00, 1138, 1139 - Null-Tarif).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01
    aa) So hat der BGH in seiner von den Parteien schon vielfach herangezogenen Entscheidung vom 17.2.2000 (GRUR 00, 820 f = WRP 00, 724, 725/26 - Space Fidelity Peep-Show) im Rahmen seiner Gewinnspiel-Rechtsprechung eine Wertreklame grundsätzlich für zulässig erachtet.
  • OLG Jena, 26.09.2001 - 2 U 362/01

    Anlocken durch Treueprämien als Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01
    So soll Sittenwidrigkeit der Beigabe anzunehmen sein, wenn der objektive Wert der Dreingabe oder - mangels Anhaltspunkten - die vom Werbenden selbst geschaffene Werterwartung des angesprochenen Verkehrs in einem Übermaßverhältnis besteht (KG a.a.O. 278; Berneke a.a.O. 618; Berlit a.a.O. 352, 353), was anzunehmen ist, wenn dieser faktische oder erwartbare Wert der Zugabe, und sei es nur durch übertriebene Anpreisung einer in Wahrheit minderwertigen Sache (Berneke a.a.O. 621), den der Hauptsache übersteigt (Cordes a.a.O. 870; vgl. auch Nordemann a.a.O. 2511 - Faustformel: Zugabe maximal Hälfte des Warenwertes; anders: OLG Jena GRUR-RR 02, 32, 33: Höhe der Treueprämie unzulässig, da mit 12, 5 % das Vierfache des vormals nach § 2 RabattG Zulässigen; vgl. auch Heermann a.a.O. 863: Wert und Wertverhältnis bloße Indizien; Berneke a.a.O. 618: objektiver Wert der Vergünstigung oder Verhältnis ihres Wertes zum Wert der Hauptsache für sich genommen keine geeigneten Kriterien; vgl. zu Wertverhältnissen ebenso Senat OLG-Report 00, 433), wenn die attraktive oder - wie hinzuzufügen ist - attraktiv erscheinende Prämie bereits bei niedrigster Umsatzschwelle erreicht werden kann (Berlit a.a.O. 353), oder wenn die Nebenleistung für den Verkehr einen jedenfalls erheblichen Wert darstellt, die Nebenleistung mit der Hauptleistung in keinem Gebrauchszusammenhang steht und der konkrete Wert der Nebenleistung für den Verbraucher nicht hinreichend bestimmbar ist (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31).
  • KG, 08.05.2001 - 5 U 6904/00

    Übertriebenes Anlocken - Koppelungsgeschäft - Fernsehgerät und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01
    bb) In dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hat die Rechtsprechung und insbesondere Literatur schon vor Aufhebung des RabattG und der ZugabeVO eine im Umbruch begriffene Entwicklungslinie im Bereich der Wertreklame gesehen (vgl. etwa KG GRUR-RR 01, 277, 279; Fezer WRP 01, 989, 1009, 1010/11; Schricker/Henning-Bodewig WRP 01, 1367, 1401; Berlit WRP 01, 349, 352).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 193/98

    Abgabe eines Brillengestells bei Verordnung von Brillengläsern

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 202/98

    Abgabe eines Brillengestells bei Verordnung von Brillengläsern

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Das weitere Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7. März 2002 (WRP 2002, 580 = GRUR 2002, 906) befasst sich allein mit der von der Rechtsprechung zu § 1 UWG entwickelten Fallgruppe des übertriebenen Anlockens und den diesbezüglichen Auswirkungen der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Das weitere Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7. März 2002 (WRP 2002, 580 = GRUR 2002, 906) befasst sich allein mit der von der Rechtsprechung zu § 1 UWG entwickelten Fallgruppe des übertriebenen Anlockens und den diesbezüglichen Auswirkungen der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Das weitere Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7. März 2002 (WRP 2002, 580 = GRUR 2002, 906) befasst sich allein mit der von der Rechtsprechung zu § 1 UWG entwickelten Fallgruppe des übertriebenen Anlockens und den diesbezüglichen Auswirkungen der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung.
  • LG Dresden, 19.12.2006 - 44 O 375/06
    Selbst bei einem absolut oder relativ (gemessen am Hauptprodukt) hohen Wert einer Zugabe oder eines sehr preisgünstig angebotenen Teils eines Kopplungsangebots ist nicht ohne weiteres eine unangemessene unsachliche Beeinflussung anzunehmen (BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; OLG Stuttgart, GRUR 2002, 906, 908; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 4 UWG Rdn. 1.81).
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