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   BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03   

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https://dejure.org/2003,116
BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03 (https://dejure.org/2003,116)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2003 - I ZB 6/03 (https://dejure.org/2003,116)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2003 - I ZB 6/03 (https://dejure.org/2003,116)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Markenanmeldung "Cityservice" durch das Deutsche Patent- und Markenamt mit der Begründung, der Marke fehle jegliche Unterscheidungskraft ; Rechtsbeschwerde gegen Beschluss, durch den Beschwerde zurückgewiesen wurde; Definition Unterscheidungskraft ...

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens aus einer geläufigen fremden Sprache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Unterscheidbarkeit eines Markennamens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 1050
 
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Wird zitiert von ... (2060)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
    Jegliche Unterscheidungskraft fehlt einer Bezeichnung nicht nur dann, wenn es um eine Beschreibung konkreter Merkmale der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG geht, sondern auch dann, wenn es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder ein geläufiges Wort aus einer fremden Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH, Beschl. v. 13.6.2002 - I ZB 1/00, GRUR 2002, 1070, 1071 = WRP 2002, 1281 - Bar jeder Vernunft, m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (st. Rspr.; BGH, Beschl. v. 1.3.2001 - I ZB 42/98, GRUR 2001, 1151, 1152 = WRP 2001, 1082 - marktfrisch; Beschl. v. 28.6.2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153, 1154 = WRP 2001, 1201 - anti KALK).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (st. Rspr.; BGH, Beschl. v. 1.3.2001 - I ZB 42/98, GRUR 2001, 1151, 1152 = WRP 2001, 1082 - marktfrisch; Beschl. v. 28.6.2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153, 1154 = WRP 2001, 1201 - anti KALK).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Jegliche Unterscheidungskraft fehlt einer Bezeichnung nicht nur dann, wenn es um eine Beschreibung konkreter Merkmale der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG geht, sondern auch dann, wenn es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 6/03, GRUR 2003, 1050 f. = WRP 2003, 1429 - Cityservice).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt ferner solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGHZ 167, 278 Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006; BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 6/03, GRUR 2003, 1050, 1051 = WRP 2003, 1429 - Cityservice; Beschl. v. 22.1.2009 - I ZB 34/08 Tz. 27 - My World, m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Jegliche Unterscheidungskraft fehlt einer Bezeichnung nicht nur dann, wenn es um eine Beschreibung konkreter Merkmale der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG geht, sondern auch dann, wenn es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 6/03, GRUR 2003, 1050 f. = WRP 2003, 1429 - Cityservice).
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