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   BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02   

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https://dejure.org/2003,1074
BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02 (https://dejure.org/2003,1074)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2003 - I ZR 51/02 (https://dejure.org/2003,1074)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - I ZR 51/02 (https://dejure.org/2003,1074)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis eines Verbandsmitglieds - Beitritt zu einem anderen Wettbewerbsverband - Anzahl von Gewerbetreibenden als Sammelmitgliedschaft - Unlauterer Wettbewerb beim Handeln mit "weißer Ware"

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrige Werbung mangels Möglichkeit des Preisvergleichs durch fehlende Angabe des Gerätetyps; Klagebefugnis des Verbandes "Wirtschaft im Wettbewerb" für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch; Maßgeblichkeit der Beauftragung einer Einkaufsgenossenschaft ...

  • info-it-recht.de

    Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen (hier: Sammelmitgliedschaft)

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    "Sammelmitgliedschaft"; Übertragung der Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen auf einen Wettbewerbsverband

  • rechtsportal.de

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    "Sammelmitgliedschaft"; Übertragung der Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen auf einen Wettbewerbsverband

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 831
  • MDR 2003, 821
  • GRUR 2003, 454
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97

    Wir dürfen nicht feiern

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02
    a) Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß sich eine Prozeßführungsbefugnis nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG auch aus über einen anderen Verband vermittelte Mitgliedschaften ergeben kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 20.5.1999 - I ZR 66/97, GRUR 1999, 1116, 1118 = WRP 1999, 1163 - Wir dürfen nicht feiern, m.w.N.).

    Ebenso hat es mit Recht angenommen, daß es dabei nicht darauf ankommt, ob der die Mitgliedschaft vermittelnde Verband seinerseits nach § 13 Abs. 2 UWG klagebefugt ist, sondern daß es ausreicht, wenn dieser von seinen Mitgliedern mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt worden ist (BGH GRUR 1999, 1116, 1118 - Wir dürfen nicht feiern).

    Die über die Mitgliedschaft in einem anderen Verband vermittelte Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG setzt grundsätzlich nicht voraus, daß sich der andere Verband von seinen Mitgliedern ausdrücklich hat ermächtigen lassen, die Kompetenz zum Geltendmachen von Wettbewerbsverstößen seinerseits auf den Wettbewerbsverband zu übertragen (vgl. BGH GRUR 1999, 1116, 1118 - Wir dürfen nicht feiern).

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02
    Denn unter dieser Voraussetzung fehlt dem Verband eine durch seine Mitglieder übertragene Kompetenz, wettbewerbswidrige Verhaltensweisen zu bekämpfen, die auch bei Fachverbänden die Grundlage für die Klagebefugnis nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 27.4.2000 - I ZR 287/97, GRUR 2000, 1093, 1094 ff. = WRP 2000, 1275 - Fachverband).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 6 U 199/97

    Klagebefugnis eines Verbandes bei Nichtbetroffenheit einzelner Mitglieder von

    Auszug aus BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02
    Gegenteiliges hätte nur dann zu gelten, wenn keine anerkennenswerten Motive für den Beitritt des B. Mittelstandskreises zu dem Beklagten vorgelegen hätten, d.h. wenn durch die Sammelmitgliedschaft nicht tatsächlich das gemeinsame Interesse am Schutz des lauteren Wettbewerbs gebündelt werden sollte, sondern künstlich die Voraussetzungen für die Klagebefugnis nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG geschaffen werden sollten (vgl. OLG Frankfurt am Main WRP 1999, 347, 349; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 13 Rdn. 30c).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Das Berufungsgericht hat allerdings zutreffend angenommen, dass die Klagebefugnis des Klägers nicht bereits daraus folgt, dass er zu den in § 1 UKlaV aufgeführten auskunftsberechtigten Wettbewerbsverbänden zählt (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.2003 - I ZR 51/02, GRUR 2003, 454, 455 = WRP 2003, 514 - Sammelmitgliedschaft I; Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 103/03, GRUR 2006, 778 Tz 15 = WRP 2006, 1023 - Sammelmitgliedschaft IV).

    Es genügt, dass ein Verband, der dem klagenden Verband Wettbewerber des Beklagten als (mittelbare) Mitglieder vermittelt, von diesen mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - beauftragt worden ist und seinerseits den klagenden Verband durch seinen Beitritt mit der Wahrnehmung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder beauftragen durfte (vgl. BGH GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I; BGH, Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 72/02, GRUR 2005, 522, 523 = WRP 2005, 742 - Sammelmitgliedschaft II; BGH GRUR 2006, 778 Tz 25 - Sammelmitgliedschaft IV).

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die Klagebefugnis des Klägers nicht daraus folgt, dass er zu den in § 1 der Unterlassungsklageverordnung vom 3. Juli 2000 (BGBl. I S. 2565) aufgeführten auskunftsberechtigten Wettbewerbsverbänden zählt (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.2003 - I ZR 51/02, GRUR 2003, 454, 455 = WRP 2003, 514 - Sammelmitgliedschaft I; vgl. nunmehr auch § 8 Abs. 5 Satz 2 UWG).

    Als Unternehmer, deren Interessen von dem Verband wahrgenommen werden, kommen auch Unternehmer in Betracht, die Mitglied in einem Verband sind, der seinerseits Mitglied des klagenden Verbandes ist (BGH GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I).

    Eine entsprechende Beauftragung kann auch schlüssig erfolgen (BGH GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I; GRUR 2005, 522, 523 - Sammelmitgliedschaft II).

  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 146/02

    Sammelmitgliedschaft III

    Als Unternehmer, deren Interessen von dem Verband wahrgenommen werden, können auch solche Unternehmer zu berücksichtigen sein, die Mitglied in einem Verband sind, der seinerseits Mitglied des klagenden Verbands ist (BGH, Urt. v. 20.5.1999 - I ZR 66/97, GRUR 1999, 1116, 1118 = WRP 1999, 1163 - Wir dürfen nicht feiern; Urt. v. 16.1.2003 - I ZR 51/02, GRUR 2003, 454, 455 = WRP 2003, 514 - Sammelmitgliedschaft I; Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 72/02, WRP 2005, 742, 743 - Sammelmitgliedschaft II).

    Entgegen der Ansicht der Revision ist es auch nicht erforderlich, daß sich der B. Mittelstandskreis von seinen Mitgliedern ausdrücklich hat ermächtigen lassen, dem Kläger eine Kompetenz zum Verfolgen von Wettbewerbsverstößen zu übertragen (vgl. BGH GRUR 1999, 1116, 1118 - Wir dürfen nicht feiern; BGH GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I; Baumbach/Hefermehl/Köhler aaO § 8 UWG Rdn. 3.43; Harte/Henning/Bergmann aaO § 8 Rdn. 284).

    Es genügt, daß er mit der Wahrnehmung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder beauftragt worden ist und seinerseits den Kläger durch seinen Beitritt mit der Wahrnehmung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder beauftragen durfte (vgl. dazu BGH GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I; vgl. auch Baumbach/Hefermehl/Köhler aaO § 8 UWG Rdn. 3.43).

    d) Nach den getroffenen Feststellungen kann weiterhin nicht angenommen werden, daß die Mitgliedschaft des B. Mittelstandskreises nicht dazu dienen sollte, gemeinsame Interessen am Schutz des lauteren Wettbewerbs zu bündeln, sondern künstlich die Voraussetzungen für die Verbandsklagebefugnis des Klägers nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu schaffen (vgl. BGH GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 46/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgestaltung des Rücktritts- bzw. Widerrufsrechts in

    Davon geht die höchstrichterliche Rechtsprechung seit inzwischen 15 Jahren aus (BGH, GRUR 1999, 1116 - Wir dürfen nicht feiern; BGH, GRUR 2003, 454 - Sammelmitgliedschaft I; BGH, WRP 2005, 472 - Sammelmitgliedschaft III; BGH, GRUR 2006, 778 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, WRP 2009, 811 - Sammelmitgliedschaft VI; BGH, WRP 2014, 431 - Online-Versicherungsvermittlung).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 6 U 6/14

    Heilmittelwerbung: Irreführung bei Bewerbung der Kernspinresonanztherapie;

    Die mittelbare Verbandszugehörigkeit, etwa vermittelt durch Mitgliedschaft in einem verbandsangehörigen Fachverband genügt (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.2003 - I ZR 51/02, GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I, zit. nach juris Rdnr. 17; Urt. v. 16.01.2006 - I ZR 218/03, GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 19.01.2006 - 13 U 191/05

    Voraussetzungen für eine Klagebefugnis von Wettbewerbsverband; Wahrnehmung von

    Die Nennung in der Verordnung begründet nur Auskunftsansprüche gegenüber bestimmten Leistungserbringern (BGH, Urteil vom 16. Januar 2003 - I ZR 51/02 - Sammelmitgliedschaft).

    Auch wenn eine solche Ermächtigung nicht ausdrücklich erklärt zu sein braucht (BGH a. a. O.; BGH Urteil vom 16. Januar 2003 - I ZR 51/02 - Sammelmitgliedschaft), kann sie hier nicht festgestellt werden.

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

    c) Für die Annahme, dass die Mitgliedschaft des "C. -Partner-Clubs" nicht dazu dienen sollte, gemeinsame Interessen am Schutz des lauteren Wettbewerbs zu bündeln, sondern künstlich die Voraussetzungen für die Verbandsklagebefugnis des Klägers nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu schaffen (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.2003 - I ZR 51/02, GRUR 2003, 454, 455 = WRP 2003, 514 - Sammelmitgliedschaft I, m.w.N.), bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte.
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 72/02

    Sammelmitgliedschaft II

    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß insofern auch eine vermittelte Mitgliedschaft in Betracht kommt, daß also auch Unternehmen in die Betrachtung einzubeziehen sind, die Mitglieder in einem anderen Verband sind, der wiederum Mitglied des klagenden Verbandes ist (BGH, Urt. v. 20.5.1999 - I ZR 66/97, GRUR 1999, 1116, 1118 = WRP 1999, 1163 - Wir dürfen nicht feiern; Urt. v. 16.1.2003 - I ZR 51/02, GRUR 2003, 454, 455 = WRP 2003, 514 - Sammelmitgliedschaft I).

    Dabei hat es nicht berücksichtigt, daß das Einverständnis der einzelnen Depositäre damit, daß die Maurice Lacroix GmbH ihre Interessen selbst oder durch einen Wettbewerbsverband wahrnimmt, nicht ausdrücklich erklärt zu sein braucht (vgl. BGH GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I), daß sich ein solches Einverständnis vielmehr auch aus der Natur des Vertragshändlervertrages ergeben kann.

  • KG, 27.03.2012 - 5 U 39/10

    Klagebefugnis eines Verbandes; Irreführung durch entgeltliche Verleihung der

    Ausnahmen von dem Grundsatz, dass bei der Prüfung der Klagebefugnis eines Verbandes nach 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG auch solche Unternehmer zu berücksichtigen sind, die Mitglied in einem Verband sind, der seinerseits Mitglied des klagenden Verbands ist, sind dementsprechend nicht im Zusammenhang mit Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern erörtert worden, die nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 UWG selbst prozessführungsbefugt wären, sondern nur im Zusammenhang mit Verbänden, denen die eigene Klagebefugnis fehlt, so dass die Notwendigkeit besteht, dass die Mitglieder der die Mitgliedschaft vermittelnden Organisation diese mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt haben (vgl. z.B. BGH GRUR 2003, 454 - Sammelmitgliedschaft I; BGH GRUR 2006, 873 - Brillenwerbung; BGH GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V; OLG Frankfurt NJWE WettbR 1999, 114; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG , 30. Aufl., § 8 , Rn 3.43).

    Die als Kompetenzübertragung bezeichnete Voraussetzung der Begründung der Prozessführungsbefugnis eines Verbandes über die Vermittelung der Mitglieder eines anderen, seinerseits nicht klagebefugten Verbandes setzt grundsätzlich nur voraus, dass der die Mitgliedschaft vermittelnde Verband den Zweck verfolgt, gewerbliche oder selbständige berufliche Interessen seiner Mitglieder zu fördern und den anderen Verband zur Wahrnehmung dieser Interessen beauftragt (vgl. BGH GRUR 1999, 1116 - Wir dürfen nicht feiern; BGH GRUR 2003, 454 - Sammelmitgliedschaft I; BGH GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V, Rn 21; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG , 30. Aufl. § 8 , Rn 3.43).

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 185/00

    "Foto-Aktion"; Wettbewerbswidriges Anlocken durch Abgabe von Farbbildabzügen zu

    Das Berufungsgericht hat die Prozeßführungsbefugnis des Beklagten zu Recht bejaht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.1.2003 - I ZR 51/02, GRUR 2003, 454, 455 = WRP 2003, 514 - Sammelmitgliedschaft, m.w.N.).
  • OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09

    Anspruch des Verbandes der privaten Krankenversicherer gegen eine aus einem

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 41/18

    Salzgrotte Maritim Air - Wettbewerbsverstoß im Internet: Gesundheitsbezogene

  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

  • BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10

    Obazda - Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer

  • LG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 10 O 61/21

    Bei gewerblicher Zeitungsanzeige muss Identität angegeben werden - bloße Nennung

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 13/15

    Prozessführungsbefugnis eines konzernangehörigen Unternehmens wegen

  • KG, 29.09.2015 - 5 U 16/14

    Elektrophysikalische Mauerentfeuchtung - Wettbewerbsverstoß im Internet:

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - U (Kart) 7/08

    Klagebefugnis eines Verbandes; Anwendbarkeit des UWG auf eine Vereinbarung

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2005 - 20 U 212/04

    Wettbewerbsverstoß durch Kopplung von Warenabsatz und Gewinnspiel:

  • OLG Frankfurt, 04.03.2010 - 6 U 171/09

    Öffentliches Glücksspiel: Grenzen der nach den gesetzlichen Vorschriften

  • OLG Hamburg, 05.11.2012 - 3 W 18/12

    Manuelle Therapie, KISS/KIDD-Syndrom - Wettbewerbswidrige Bewerbung einer

  • LG Frankfurt/Main, 18.01.2007 - 3 O 295/06

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Angaben zur Wasserdichtigkeit einer Uhr

  • LG München I, 25.02.2014 - 33 O 12480/13
  • LG Braunschweig, 11.11.2009 - 9 O 1286/09

    Verpflichtung zur Unterlassung der Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus dem

  • OLG Hamburg, 04.12.2019 - 3 U 40/19

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

  • LG Düsseldorf, 14.05.2008 - 34 O 142/06
  • LG Hamburg, 13.03.2008 - 327 O 105/08

    Berufswidrige Werbung: Werbung eines Arztes mit integrativer Behandlung nach

  • LG Düsseldorf, 14.05.2008 - 34 O (Kart) 142/06

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Kooperationsmodells zwischen einer

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