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   OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5108
OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01 (https://dejure.org/2003,5108)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.01.2003 - 14 U 1990/01 (https://dejure.org/2003,5108)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 14 U 1990/01 (https://dejure.org/2003,5108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kontrahierungszwang Kabelweitersendung

    §§ 20, 87 Abs. 4 UrhG

  • Judicialis

    WahrnG § 14 Abs. 1; ; WahrnG § ... 14 Abs. 1 Nr. 2; ; WahrnG § 16; ; WahrnG § 16 Abs. 1; ; WahrnG § 16 Abs. 2 S. 1; ; WahrnG § 16 Abs. 4; ; UrhG § 20 b Abs. 1 S. 1; ; UrhG § 20 b Abs. 1 S. 2; ; UrhG § 61 UrhG; ; UrhG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; UrhG § 87 Abs. 4; ; UrhG § 97; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; GWB § 20 Abs. 2 n. F.; ; GWB § 26 Abs. 2 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Erforderlichkeit eines Verfahrens vor der Schiedsstelle gem. § 16 Abs. 1 WahrnG sowie zum Anspruch auf Unterlassung einer Kabelweitersendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1128
  • GRUR 2003, 601
  • ZUM 2003, 490
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97

    Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01
    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Prozessvoraussetzung gemäß § 16 Abs. 1 WahrnG, der insbesondere in § 16 Abs. 2 S. 1 WahrnG zum Ausdruck kommt (BGH NJW 2001, 228) .

    Insoweit greift deshalb der oben (unter I. 2. a) dargelegte Zweck der vorgängigen Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens gemäß §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 16 Abs. 1 WahrnG ein, wonach die besondere Sachkunde der Schiedsstelle in möglichst großem Umfang nutzbar gemacht und die Gerichte so weit wie möglich entlastet werden sollen (BGH NJW 2001, 228, 230) .

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    Auszug aus OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01
    Daraus folgt, dass das Werk ohne Einwilligung des Urheberberechtigten, selbst bei ungerechtfertigter Verweigerung, nicht genutzt werden darf (BGH NJW 1998, 1393, 1394 - Coverversion) .
  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 5/70

    Begriff des Bauwerks

    Auszug aus OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01
    Marktstarke Unternehmungen, wie die Beklagte, unterliegen einem Abschlusszwang, soweit die Ablehnung des Vertragsschlusses gegen das Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 2 (§ 26 Abs. 2 a. F.) GWB verstößt (st. Rspr. BGHZ 57, 60 f.; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Nach der Gegenauffassung (OLG Düsseldorf InstGE 2, 168, Tz. 27; OLG Dresden GRUR 2003, 601, 603 f. ; Jaecks/Dörmer in Festschrift für Säcker, S. 97, 106 ff.; Maaßen, Normung, Standardisierung und Immaterialgüterrechte (2006), S. 257 f.; Graf von Merveldt, WuW 2004, 19 ff.; Rombach in Festschrift für Günter Hirsch, S. 311, 321 f.) soll der Zwangslizenzeinwand im Verletzungsprozess nicht durchgreifen, weil die Voraussetzungen eines Selbsthilferechts nach § 229 BGB nicht vorlägen und die Einräumung der Lizenz - nicht anders als im Falle des § 24 PatG - nur in die Zukunft wirke; solange der Lizenzsucher seinen Lizenzierungsanspruch nicht im Wege der Klage oder Widerklage durchgesetzt habe, sei er zur Unterlassung verpflichtet.
  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07

    RTL gegen Save.TV: Online-Videorecorder darf kein RTL-Programm aufzeichnen

    Ob hier die Voraussetzungen dieses Kontrahierungszwanges erfüllt sind, hat der Senat indes nicht zu entscheiden (vgl. OLG Dresden GRUR 2003, 601 Tz 46 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines

    Denn dort ist der Kontrahierungszwang (OLG Dresden GRUR 2003, 601, 603; Hillig a.a.O. 45; Dörr ZUM 2013, 81, 107) ausdrücklich gesetzlich niedergelegt.
  • KG, 25.01.2010 - 24 U 16/09

    Kabelnetzbetreiber müssen an VG Media Gebühren zahlen

    Umgekehrt ist die Klägerin ohne die erforderliche Rechteeinräumung durch die Beklagte nicht zur Kabelweitersendung berechtigt (vgl. OLG Dresden GRUR 2003, 601, 603f.).
  • OLG Brandenburg, 11.09.2012 - Kart U 6/11

    (Urheberrecht: Erfordernis eines Schiedsstellenverfahrens bei Streitigkeiten

    Unterlassungsansprüche wie sie damit im vorliegenden Fall nur noch in Streit stehen, setzen die tarifbezogene Sachkunde der Schiedsstelle nicht voraus, so dass es vor Anrufung eines Gerichts nicht eines Verfahrens vor der Schiedsstelle gemäß § 16 Abs. 1 UrhWG bedarf (so auch OLG Dresden, Urteil vom 28.1.2003, 14 U 1990/01, NJW-RR 2003, 1128; OLG Dresden, Urteil vom 29.10.2002, 14 U 2179/01, ZUM 2003, 231; OLG Naumburg, Urteil vom 8.9.2004, 6 U 68/04, LS, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG München, 30.06.2011 - 6 Sch 14/09

    Urheberschutz für Sendeunternehmen: Verpflichtung zur Zahlung einer

    Die Kontrahierungspflicht entfällt nach dem Gesetzeswortlaut nur dann, wenn für die Ablehnung des Vertragsabschlusses ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist (s. hierzu Art. 12 der Satelliten- und Kabel-RL: "nicht ohne triftigen Grund"; vgl. Begr ÄndG 1998, BT-Drucks. 13/4796, S. 14/15: "Diesen Vorgaben [von Art. 12 Abs. 1 der Satelliten- und Kabel-RL] entspricht die hier vorgeschlagene Regelung dadurch, dass jeder der Beteiligten nur dann verpflichtet werden kann, einen Vertrag über die Kabelweitersendung zu angemessenen Bedingungen abzuschließen, wenn ein die Ablehnung des Vertragsabschlusses sachlich rechtfertigender Grund nicht besteht."; OLG Dresden GRUR 2003, 601 - Kontrahierungszwang, Fromm/Nordemann/ Boddien aaO., § 87 UrhG Rn. 47; v. Ungern-Sternberg aaO., § 87 Rn. 54).
  • OLG Dresden, 26.02.2003 - 14 W 1213/01

    Streitwert für den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch einer digitalen

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