Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.07.2003

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   BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01   

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BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01 (https://dejure.org/2003,1250)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2003 - I ZR 270/01 (https://dejure.org/2003,1250)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - I ZR 270/01 (https://dejure.org/2003,1250)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über einen Hilfsantrag; Zulässigkeit eines Hilfsantrages bei Erledigungserklärung des Hauptantrages; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen die Belehrungspflicht; Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG; Verstoß gegen eine Belehrungspflicht ...

  • Judicialis

    ZPO § 91a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Entscheidung über gestellten Hilfsantrag bei Erledigung des Hauptantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung über Hilfsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3202
  • MDR 2003, 1310
  • GRUR 2003, 903
  • FamRZ 2003, 1462 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
    Dazu reicht allein, daß sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, nicht aus, eine Erstbegehungsgefahr zu begründen, wenn nicht den Erklärungen die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft auch in der beanstandeten Weise zu verhalten (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 290/00, Umdr. S. 12 - Abonnementvertrag).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
    Stellt der Kläger, wie vorliegend, einen (echten) Hilfsantrag unter der Bedingung, daß der Hauptantrag unzulässig oder unbegründet ist, darf über den Hilfsantrag erst entschieden werden, wenn der Hauptantrag abgewiesen ist oder sich anderweitig erledigt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.1.1989 - V ZR 137/87, NJW-RR 1989, 650, 651; Urt. v. 11.7.1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3150; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 260 Rdn. 17; vgl. auch: Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 260 Rdn. 22).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
    Dazu reicht allein, daß sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, nicht aus, eine Erstbegehungsgefahr zu begründen, wenn nicht den Erklärungen die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft auch in der beanstandeten Weise zu verhalten (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 290/00, Umdr. S. 12 - Abonnementvertrag).
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 137/87

    Verfahrensmangel wegen Entscheidung über einen Hilfsantrag bevor der Hauptantrag

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
    Stellt der Kläger, wie vorliegend, einen (echten) Hilfsantrag unter der Bedingung, daß der Hauptantrag unzulässig oder unbegründet ist, darf über den Hilfsantrag erst entschieden werden, wenn der Hauptantrag abgewiesen ist oder sich anderweitig erledigt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.1.1989 - V ZR 137/87, NJW-RR 1989, 650, 651; Urt. v. 11.7.1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3150; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 260 Rdn. 17; vgl. auch: Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 260 Rdn. 22).
  • OLG München, 23.08.2001 - 6 U 1982/01

    Belehrungspflicht über Widerrufsrecht des Verbrauchers sowohl nach FernAbsG als

    Auszug aus BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01
    Das Berufungsgericht hat die gegen die Verurteilung nach dem in erster Instanz gestellten Unterlassungsantrag zu II gerichtete Berufung zurückgewiesen (OLG München NJW-RR 2002, 399).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Das entsprechende Klagevorbringen ist trotz der einheitlichen Klageanträge Hilfsvorbringen, das nur beschieden werden kann, wenn die Klageanträge aufgrund des Hauptvorbringens keinen Erfolg haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1989 - V ZR 137/87, NJW-RR 1989, 650; Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3150; Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, BGHZ 150, 377, 381 - Faxkarte; Urteil vom 3. Juli 2003 - I ZR 270/01, GRUR 2003, 903, 904 = WRP 2003, 1138 - ABC der Naturheilkunde).
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 W 15/07

    Wettbewerbsverstoß: Hinweis eines Internetshops unter dem Abschnitt Widerrufs-

    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH WRP 99, 1133, 1135 - Preissturz ohne Ende; BGH WRP 92, 314 - Jubiläumsverkauf).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04

    Wettbewerbsrecht: Telefonwerbung bei privaten Versicherungsnehmern

    Hierin liegt eine die Begehungsgefahr begründende Berühmung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 03, 1138, 1139 - Buchreihen zum Sammeln - m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 229/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Wiedereinsetzung des Gläubigers in die Frist zur

    Bei der Auslegung sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 233/01, NJW 2003, 3202).
  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH WRP 99, 1133, 1135 - Preissturz ohne Ende; BGH WRP 92, 314 - Jubiläumsverkauf).
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 134/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Bereitschaft des Störers zur Abstandsnahme

    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH WRP 99, 1133, 1135 - Preissturz ohne Ende; BGH WRP 92, 314 - Jubiläumsverkauf).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 90/01

    "Zeitschriftenabonnement im Internet"; Schriftformerfordernis für

    Diese Formvorschrift gilt jedoch, wie sich aus dem Verweis in § 505 Abs. 2 Satz 1 BGB auf § 505 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB und die dort in Bezug genommene Vorschrift des § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB ergibt, nicht, wenn die Summe aller vom Verbraucher bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Teilzahlungen 200 EUR nicht übersteigt (Palandt/Putzo, BGB, 63. Aufl., § 505 Rdn. 10; Jauernig/Berger, BGB, 10. Aufl., §§ 505, 506 Rdn. 3; vgl. zur Belehrung über das Widerrufsrecht im Fall des § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB: BGH, Urt. v. 3.7.2003 - I ZR 270/01, GRUR 2003, 903, 904 = WRP 2003, 1138 - ABC der Naturheilkunde).
  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15

    Eingriff in Persönlichkeitsrecht eines bekannten Künstlers durch Fotografieren

    Dazu reicht allein, dass sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, nicht aus, eine Erstbegehungsgefahr zu begründen, wenn nicht den Erklärungen die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft auch in der beanstandeten Weise zu verhalten (BGH, GRUR 2003, 903, 904 - ABC der Naturheilkunde ).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Das gilt im vorliegenden Fall um so mehr, als dem Berufungsgericht nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, es habe mit einer Entscheidung nach dem Hilfsantrag ohne Bescheidung des Hauptantrags die Bindung des Gerichts an die Parteianträge (§ 308 Abs. 1 ZPO) und somit eine fundamentale Regel des Zivilprozeßrechts verkannt (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - I ZR 270/01 - WRP 2003, 1138).
  • BAG, 25.03.2021 - 8 AZR 120/20

    Schadensersatz - Ansprüche aus eigenem und hilfsweise aus abgetretenem Recht -

    Ebenso wie über einen Hilfsantrag nur entschieden werden darf, wenn der Hauptantrag abgewiesen oder anderweitig erledigt ist (BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 626/05 - Rn. 48, BAGE 122, 264; BGH 3. Juli 2003 - I ZR 270/01 -.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - 2 U 8/15

    Amtshaftung: Anspruch eines Restitutionsberechtigten gegen den

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2023 - 6 U 381/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Fortsetzung eines

  • KG, 09.11.2017 - 4 W 35/17

    Feststellungsklage nach Widerruf eines grundpfandrechtlich gesicherten

  • OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 169/07

    Wettbewerbsverstoß: Bandenwerbung für private Glücksspielanbieter; Vergabe von

  • OLG München, 17.11.2005 - 29 U 1927/05

    "MEMORY/EDUCA memory game"; Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken

  • OLG München, 19.09.2013 - 29 U 3989/12

    Internet-Videorecorder verletzen Vervielfältigungsrechte

  • OLG Hamburg, 20.10.2010 - 11 U 127/09

    Abweisung der Schadensersatzklage eines Aktionärs wegen rechtsmissbräuchlicher

  • BPatG, 01.02.2010 - 19 W (pat) 4/09
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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2003 - I ZB 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2591
BGH, 03.07.2003 - I ZB 30/00 (https://dejure.org/2003,2591)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2003 - I ZB 30/00 (https://dejure.org/2003,2591)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - I ZB 30/00 (https://dejure.org/2003,2591)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Widerspruch gegen Wortmarke; Glaubhaftmachung der nachgewiesenen rechtserhaltenden Nutzung einer Wortmarke ; Geltung der Dispositionsmaxime im Rahmen der Nichtbenutzungseinrede; Erfolgreiche Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3
    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten betreffend die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Markenrecht - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 903
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.02.2007 - I ZB 46/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Dort wurde die Einrede der Nichtbenutzung, die anders als die für erhöhte Kennzeichnungskraft erforderlichen Tatsachen der Dispositionsmaxime unterliegt, erstmals in der letzten mündlichen Verhandlung geltend gemacht (BGH, Beschl. v. 3.7.2003 - I ZB 30/00, GRUR 2003, 903 = WRP 2003, 1115 - Katzenstreu).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Jedenfalls sähe der Senat sich bei einem anderen Verständnis wegen unzureichender Eindeutigkeit der Erklärung veranlasst, zur Vermeidung einer überraschenden Entscheidung einen Beschluss jedenfalls nicht ohne entsprechenden Schriftsatznachlass (§ 283 ZPO) zugunsten der Widersprechenden zu erlassen (s hierzu auch BGH WRP 2003, 1115 - MINKAS / Minka).
  • BPatG, 14.04.2011 - 30 W (pat) 1/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "TOLTEC (Wort-Bild-Marke) / TOMTEC" -

    Es verstößt gegen den selbstverständlichen Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2003, 903 - Katzenstreu), wenn das Patentamt, nachdem die Widersprechende mit Schriftsatz vom 22. Mai 2006 Unterlagen zum Nachweis der Benutzung der Widerspruchsmarke im Zeitraum 2001 bis 2004 für registrierte Waren vorgelegt hatte, mit der Entscheidung bis zum 9. Oktober 2009 zugewartet und die Erinnerung der Widersprechenden zurückgewiesen hat, weil zum Entscheidungszeitpunkt der nunmehr maßgebliche Benutzungszeitraum mit den vorgelegten Benutzungsnachweisen nicht (mehr) abgedeckt sei.
  • BPatG, 18.05.2004 - 27 W (pat) 22/01
    Diese Voraussetzung ist beispielsweise nicht erfüllt, wenn der Anmelder die Benutzung für den Zeitraum des § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG zunächst anerkennt (vgl BGH GRUR 2003, 903 - MINKAS) oder wenn er auf die Nichtbenutzungseinrede ausdrücklich verzichtet.
  • BPatG, 22.01.2004 - 25 W (pat) 181/02
    Im Hinblick auf die Darlegungen der Markenstelle im angegriffenen Beschluß vom 6. Mai 2002 war ein Hinweis des Senats auf die Benutzungslage auch nicht veranlasst (vgl BGH WRP 2003, 1115 - MINKAS / Minka).
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