Rechtsprechung
   BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3048
BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02 (https://dejure.org/2004,3048)
BPatG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02 (https://dejure.org/2004,3048)
BPatG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 32 W (pat) 309/02 (https://dejure.org/2004,3048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 685
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 21/01

    "Westie-Kopf"; Bindungswirkung einer zurückverweisenden Entscheidung des

    Auszug aus BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02
    Soweit in einzelnen Bundesländern ein nur ungenügender Durchsetzungsgrad erreicht würde, wäre dies unschädlich, sofern die durchschnittliche Bekanntheit im gesamten Bundesgebiet den erforderlichen Durchsetzungsgrad erreicht hätte (vgl. BGH WRP 2004, 351 - Westie Kopf).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02
    Dabei sind alle in das Verfahren eingeführten Studien zu berücksichtigen (vgl. EuGH Urt. v. 12.02.2004, Rs C-363/99 Tz. 30-36, MarkenR 2004, 99 ff - KPN/Postkantoor).
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim

    Auszug aus BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02
    Gesamtbevölkerung zu den beteiligten Kreisen (vgl. BGH aaO - Nährbier S. 87; GRUR 74, 220, 222 - Club Pilsener).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02
    BGH WRP 2003, 1431 - Kinder) ist dort nicht verlangt.
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02
    Für einen solchen Einwand gibt es weder im Gesetz noch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Stütze Tz. 65 (vgl. BGH GRUR 1960, 83 - Nährbier; aaO,.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02
    6. November 2003, Rs. C-243/01 - Gambelli).
  • BPatG, 21.08.2002 - 29 W (pat) 246/01
    Auszug aus BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02
    Der abschlägigen Entscheidung des Amtes begegnete die Antragstellerin mit der Beschwerde, die durch rechtskräftigen Beschluss des Bundespatentgerichts vom 21. August 2002 (Aktenzeichen: 29 W (pat) 246/01) zurückgewiesen wurde.
  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 105/16

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für

    Dazu gehören auch Bestimmungen der Zivilprozessordnung sowie allgemeine verfahrensrechtliche Grundsätze, soweit das Markengesetz keine Verfahrensvorschriften enthält und die Besonderheiten des registerrechtlichen Löschungsverfahrens ihre Heranziehung nicht ausschließen (§ 82 Abs. 1 MarkenG zum Verfahren vor dem BPatG; zum Verfahren vor dem DPMA vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 1993 - I ZB 14/91, BGHZ 123, 30, 34 - Indorektal II; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 53/07, BGHZ 182, 325 Rn. 18 - Legostein; Beschluss vom 11. Februar 2016 - I ZB 87/14, GRUR 2016, 500 Rn. 12 = WRP 2016, 592 - Fünf-Streifen-Schuh; BPatG, GRUR 2004, 685, 688).

    Die einzelnen Eintragungshindernisse bilden deshalb grundsätzlich selbstständige Antragsgründe für das Löschungsbegehren und damit eigene Streitgegenstände (vgl. BGH, GRUR 2016, 500 Rn. 11 f. und 28 - Fünf-Streifen-Schuh; BPatG, GRUR 2004, 685, 688; zu §§ 21, 22 PatG vgl. BGHZ 212, 351 Rn. 27 - Ventileinrichtung).

    Die Zulässigkeit der Erweiterung des Löschungsbegehrens im Beschwerdeverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 263 ff. ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - I ZB 19/00, GRUR 2003, 342 = WRP 2003, 519 - Winnetou; BGHZ 212, 351 Rn. 37 f. - Ventileinrichtung; BPatG, GRUR 2004, 685, 688; BPatG, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 25 W [pat] 1/15, juris Rn. 40; Kirschneck in Ströbele/Hacker aaO § 54 Rn. 9; BeckOK MarkenR/Kopacek aaO § 54 MarkenG Rn. 20).

  • BGH, 23.07.2020 - I ZB 42/19

    Quadratische Verpackung für Ritter-Sport-Schokolade bleibt als Marke geschützt

    Den nachgeschobenen Löschungsgründen muss daher auch nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen werden, um eine Löschung zu verhindern (vgl. BPatGE 48, 118, 125 [juris Rn. 61 bis 65]).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Die Beschwerde der Markeninhaberinnen hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen; auf die Beschwerde der Antragstellerin hat es unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde die Löschung der eingetragenen Marke für weitere Waren und Dienstleistungen angeordnet (BPatG GRUR 2004, 685), und zwar für die Ware "Lotteriespiele" sowie für die Dienstleistungen Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und anderen Geld- und Glücksspielen; Verteilung von Lotterielosen und sonstigen Teilnahmeunterlagen; Organisation von Rundfunk- und Fernseh- und sonstigen Unterhaltungsveranstaltungen, Veranstaltung von sportlichen Wettbewerben und sonstigen kulturellen Aktivitäten (im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Lotterien und deren Durchführung).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 106/16

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für

    Dazu gehören auch Bestimmungen der Zivilprozessordnung sowie allgemeine verfahrensrechtliche Grundsätze, soweit das Markengesetz keine Verfahrensvorschriften enthält und die Besonderheiten des registerrechtlichen Löschungsverfahrens ihre Heranziehung nicht ausschließen (§ 82 Abs. 1 MarkenG zum Verfahren vor dem BPatG; zum Verfahren vor dem DPMA vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 1993 - I ZB 14/91, BGHZ 123, 30, 34 - Indorektal II; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 53/07, BGHZ 182, 325 Rn. 18 - Legostein; Beschluss vom 11. Februar 2016 - I ZB 87/14, GRUR 2016, 500 Rn. 12 = WRP 2016, 592 - Fünf-Streifen-Schuh; BPatG, GRUR 2004, 685, 688).

    Die einzelnen Eintragungshindernisse bilden deshalb grundsätzlich selbstständige Antragsgründe für das Löschungsbegehren und damit eigene Streitgegenstände (vgl. BGH, GRUR 2016, 500 Rn. 11 f. und 28 - Fünf-Streifen-Schuh; BPatG, GRUR 2004, 685, 688; zu §§ 21, 22 PatG vgl. BGHZ 212, 351 Rn. 27 - Ventileinrichtung).

    Die Zulässigkeit der Erweiterung des Löschungsbegehrens im Beschwerdeverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 263 ff. ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - I ZB 19/00, GRUR 2003, 342 = WRP 2003, 519 - Winnetou; BGHZ 212, 351 Rn. 37 f. - Ventileinrichtung; BPatG, GRUR 2004, 685, 688; BPatG, Beschluss vom 1. Februar 2017 - 25 W [pat] 1/15, juris Rn. 40; Kirschneck in Ströbele/Hacker aaO § 54 Rn. 9; BeckOK MarkenR/ Kopacek aaO § 54 MarkenG Rn. 20).

  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04

    "Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt

    Im Zweifel ist zu Gunsten der Marke zu entscheiden (Beschluss des Senats GRUR 2004, 685 ? Lotto).

    Die abstrakte Unterscheidungseignung fehlt einem Zeichen aber nur in den seltensten Fällen, etwa ganz allgemeinen Werbeanpreisungen oder unübersichtlichen bzw ornamentalen Zeichengebilden (vgl Beschluss des Senats GRUR 2004, 685 ? Lotto; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 3 RdNr 10; Hacker, GRUR Int 2004, 215f; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl, § 8 RdNr 117).

    Die Feststellung, dass ein Zeichen als Merkmalsbezeichnung dienen kann , ist eine unwiderlegbare Vermutung für das Bestehen des Allgemeininteresses an seiner ungehinderten Verwendung und hat zwangsläufig die Eintragungsversagung zur Folge (vgl Beschluss des Senats GRUR 2004, 685 ? Lotto).

    Wegen der starken Medienbeachtung, die der oft mit der angegriffenen Marke in Kurzform bezeichnete Event erfährt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass jedenfalls ein maßgeblicher Teil der Verbraucher "FUSSBALL WM 2006" für eine Marke hält (ebenso Beschluss des Senats GRUR 2004, 685 - Lotto) "FUSSBALL WM 2006" ist auch kein Werbeslogan und keine sonstige Aufforderung zum Kauf bzw zum Ordern.

    Mit Rücksicht darauf, dass die Eintragung einer Merkmalsbezeichnung zu einer Beeinträchtigung des Allgemeininteresses an der ungehinderten Verwendung von Merkmalsbezeichnungen führt und dass die Hauptfunktion der Marke darin besteht, den Verbrauchern die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu garantieren, muss ein Zeichens für mehr als 50 % der beteiligten Kreise zur Marke mutiert sein (vgl Beschlüsse des Senats GRUR 2004, 685 ? Lotto; vom 28. Juni 2000, Az: 32 W (pat) 162/00 - Grosser Preis von Deutschland).

  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 238/04

    "WM 2006" nur teilweise geschützt

    Im Zweifel ist zu Gunsten der Marke zu entscheiden (Beschluss des Senats GRUR 2004, 685 - LOTTO).

    Die abstrakte Unterscheidungseignung fehlt einem Zeichen aber nur in den seltensten Fällen, etwa ganz allgemeinen Werbeanpreisungen oder unübersichtlichen bzw. ornamentalen Zeichengebilden (vgl. Beschluss des Senats GRUR 2004, 685 - LOTTO; STRÖBELE/HACKER, Markengesetz, 7. Aufl., § 3 Rdnr. 10; HACKER, GRUR Int. 2004, 215 f; INGERL/ROHNKE, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rdn. 117).

    Die Feststellung, dass ein Zeichen als Merkmalsbezeichnung dienen kann, ist eine unwiderlegbare Vermutung für das Bestehen des Allgemeininteresses an seiner ungehinderten Verwendung und hat zwangsläufig die Eintragungsversagung zur Folge (vgl. Beschluss des Senats GRUR 2004, 685 - LOTTO).

    Wegen der starken Medienbeachtung, die der oft mit der angegriffenen Marke in Kurzform bezeichnete Event erfährt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass jedenfalls ein maßgeblicher Teil der Verbraucher "WM 2006" für eine Marke hält (ebenso Beschluss des Senats GRUR 2004, 685 - LOTTO).

    Eine Monopolstellung wäre kein Hindernis, Markenschutz zu erwerben (vgl. EuGH GRUR Int. 2002, 842 Tz. 65 - PHILIPS; BGH GRUR 1960, 83 - NÄHRBIER; STRÖBELE/HACKER, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rdn. 482; vgl. auch Beschluss des Senats GRUR 2004, 685 - LOTTO).

    Mit Rücksicht darauf, dass die Eintragung einer Merkmalsbezeichnung zu einer Beeinträchtigung des Allgemeininteresses an der ungehinderten Verwendung von Merkmalsbezeichnungen führt und dass die Hauptfunktion der Marke darin besteht, den Verbrauchern die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu garantieren, muss ein Zeichen für mehr als 50 % der beteiligten Kreise zur Marke mutiert sein (vgl. Beschlüsse des Senats GRUR 2004, 685 - LOTTO; vom 28. Juni 2000, Az: 32 W (pat) 162/00 - GROSSER PREIS VON DEUTSCHLAND).

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Das Berufungsgericht brauchte sich auch nicht mit der im patentamtlichen Löschungsverfahren nach §§ 50, 54 MarkenG ergangenen Entscheidung des Bundespatentgerichts zur Marke "LOTTO" (Beschl. v. 31.3.2004 - 32 W(pat) 309/02, GRUR 2004, 685) auseinanderzusetzen, weil es dort nicht um die Benutzung als Herkunftshinweis für die vorliegend in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen geht.
  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

    In Ermangelung näherer Angaben zu einer bestimmten Rechtsform ist davon auszugehen, dass die Markeninhaber die angegriffene Marke gemeinsam halten und insoweit das Recht der Gemeinschaft nach Bruchteilen gemäß §§ 741 ff. BGB zur Anwendung kommt (vgl. BPatG, GRUR 2004, 685, 688; Fezer aaO § 7 Rn. 59; Kirschneck in Ströbele/Hacker aaO § 7 Rn. 8).

    Dies gilt entsprechend in einem Widerspruchsverfahren gegen eine Marke, die mehreren Personen zusteht, die eine Bruchteilsgemeinschaft bilden (vgl. BPatG, GRUR 2004, 685, 688).

  • OLG Hamburg, 04.04.2006 - 3 U 10/05

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Benutzung von den Begriff "Post"

    Inhaltlich ist die in der Rechsprechung des BGH behandelte Problematik also keineswegs überholt (vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. 2003, § 4 Rn. 14; BPatG GRUR 2004, 685, 690 - LOTTO; Kunz-Hallstein GRURInt 2004, 751, 753).

    Danach hat der BGH in dieser Entscheidung jedoch die Rechtsbeschwerde gegen die Löschungsentscheidung des BPatG vom 31.3.2004 (GRUR 2004, 685), auf die sich der Senat im Urteil vom 17.2.2005 in der Sache 3 U 117/04 (GRUR-RR 2005, 149 - TNT Post Deutschland) gestützt hatte, zurückgewiesen.

    Nicht ausreichend ist demnach die bloße Frage nach der Zuordnung des Zeichens zu einem Anbieter, sondern es muss die Vorstellung des Verkehrs hinzutreten, dass die Bezeichnung gerade der kennzeichenmäßigen Unterscheidung gegenüber möglichen gleichen Erzeugnissen anderer Anbieter dient (BPatG GRUR 2004, 685, 690 - LOTTO).

  • BPatG, 08.04.2013 - 33 W (pat) 35/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TOTO" - keine wesentlichen

    Sie hat sich auf das Verfahren über die ebenfalls von den Markeninhaberinnen angemeldete Marke "LOTTO" (BPatGE 48, 118; BGH GRUR 2006, 760 "LOTTO") bezogen und gemeint, dass hier ebenso wie in jenem Verfahren ein Durchsetzungsgrad von nur etwas über 50 % nicht ausreiche.

    Dafür liegen hier keine Anhaltspunkte vor (vgl. zu "LOTTO" bereits BPatGE 48, 118, 125 f. - LOTTO).

    Wenn sich die Markeninhaberinnen dagegen auf die Feststellungen im die Marke "LOTTO" betreffenden Löschungsverfahren (BPatGE 48, 118, 128) berufen, können sie keinen Erfolg haben; denn im vorliegenden Verfahren können neue und hiervon abweichende tatsächliche Feststellungen getroffen werden.

    Mit der oben zitierten Frage werden diejenigen Personen ermittelt, die das Zeichen zwar als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen (oder mehrere miteinander verbundene Unternehmen) verstehen, die jedoch nur aufgrund der alleinigen Nutzung des Zeichens durch einen (oder mehrere miteinander verbundene) Monopolisten zu diesem Verständnis gelangt sind, das Zeichen also nicht als markenmäßigen Hinweis verstehen (BPatGE 48, 118, 134 f. - LOTTO).

  • BGH, 23.07.2020 - I ZB 43/19

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für

  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 117/04

    Markenrechtsschutz - zum Grad der Kennzeichnungskraft der Wortmarke "Post" als

  • BPatG, 09.05.2007 - 32 W (pat) 156/04

    ROCHER-Kugel

  • BPatG, 09.03.2010 - 27 W (pat) 211/09

    GELBE SEITEN - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "GELBE SEITEN" -

  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 11/04

    "LOTTO" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele - Deutscher Lottoblock

  • BPatG, 15.11.2017 - 29 W (pat) 16/14

    10 AZR 63/14

  • BPatG, 01.02.2017 - 25 W (pat) 1/15

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "H 15" - zulässige Erweiterung

  • BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 36/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Turnschuh (Bildmarke)" - zur

  • BPatG, 23.06.2004 - 32 W (pat) 308/02

    Nachweisbarkeit einer Norm für die Form von Fertigkuchen, einschließlich

  • DPMA, 24.01.2008 - 305 39 481.9 /41 - S 103/06 Lösch

    Wortbildmarke "Lotto mit Kleebatt" zu löschen

  • BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
  • BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04

    Ristorante

  • BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
  • BPatG, 19.01.2005 - 32 W (pat) 322/03

    Beschwerde über die Nichtzulassung der geographischen Bezeichnung "Newcastle" als

  • BPatG, 26.01.2005 - 32 W (pat) 353/03

    Die Farbe "Gelb" als Marke

  • BPatG, 18.07.2011 - 27 W (pat) 162/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "QE" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 13.03.2008 - 26 W (pat) 153/04
  • BPatG, 19.03.2008 - 32 W (pat) 71/06
  • BPatG, 19.03.2008 - 32 W (pat) 78/06
  • BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03

    TAE-BO

  • BPatG, 31.07.2023 - 25 W (pat) 561/22
  • BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 257/04
  • BPatG, 10.05.2006 - 28 W (pat) 279/04
  • BPatG, 26.10.2005 - 32 W (pat) 228/03
  • BPatG, 14.11.2007 - 32 W (pat) 24/06
  • BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 68/05
  • BPatG, 16.02.2007 - 27 W (pat) 73/06
  • BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 239/04
  • BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 74/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht